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Der Israelit · 1891-12-21 · Heft 99 (21.12.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 99 (21.12.1891)
Date
1891-12-21
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. Beilage m M 99 &<s „Israelit & lefdjurun“ Literarische Wotiz. S. In einigen Tagen wird eine Neuauflage von Zunz' „Gottesdienstlichen Vorträgen" auf dem Büchermarkt erscheinen. Das Werk wird von der rührigen Verlagsbuchhandlung von I. Kau ffmfliin in Frankfurt a. M., die so freundlich war, uns die Aushängebogen zu überreichen, herausgegebrn, und so wird dieses schon seit mehr als 20 Jahren vergriffene Buch in splendider Ausstatlung einem großen wißbegierigen Publikum zugänglich werden. Dem Handexemplar Zunz' nachgedruckt, cuthält es eine große Menge neuer Notizen, die sich als Randglossen dort vorfanden. Ein alphabetisches Negister ist eine erwünschte Zugabe und ein Regisler für die Seitcnkonkordanz der alten Ausgabe mit der neuen erleichtert den Gebrauch beim Nachschlagen von Citaten. Mit der Bearbeitung war Rabb. Dr. Brüll in Frankfurt a. M. betraut, der das Werk in einem Anhänge bis zur Neuzeit führen wollte; der frühe Tod desselben vereitelte leider das Vorhaben. Die neue Ausgabe ist auch von einem Vorwort von Dr. M. Steinschneider auf den Büchermarkt begleitet. Wir werden in der „Wissenschaftlichen Beilage" das Buch eingehender besprechen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Worms. Herr LudwigJoseph Pfungft, dahier hat der Großh. Technischen Hochschule zu Darmstadt neuerdings eine Schenkung im Betrage don Tausend Mark zugewendet, welche am 1. d. M. die landesherrliche Bestätigung erhalten hat. Diese Summe wurde dem Wunsche des Stifters cutsprechend, im Einvernehmen mit der Direction der Technischen Hochschule zu namhaften Stipendien an vier Studirende verwendet. Für das folgende Studienjahr hat Herr Pfung st in dankenswerther Weise die Schenkung des gleichen Betrages in Aussicht gestellt. Frankfurt a. M., 14. Dezember. Wir erhalten folgende Zuschrift: Sie gestatten mir wohl gütigste eine Richtigstellung Ihrer Correfpondenz aus M y s l o w i tz , 8. November Ihres werthgeschätzten Blattes: „Der darin erwähnte Herr Fried mann ist ein vermögender Privatmann (nicht Ländereibesitzer) in Krakau, der bis jetzt in Berlin domicilirte. Derselbe widmet nunmehr seine Kraft und sein eigenes Vermögen der Kolonisation durch russische Emigranten und ist zur Ansiedelung an der arabischen Küste des Suez- Kanals bereits mit mehreren russischen ausgewiesenen Familien eingetroffen. Posen, 18. December. „Bin ich ein Gott in der Nähe und nicht Gott in der Ferne?" Diese Frage des Propheten Jirmijahu kommt unwillkürlich in Erinnerung, wenn man Kaufleuten begegnet, die daheim sich zu den Frommen zählen, auch wohl dementsprechende häusliche Einrichtungen haben, gleichwohl aber auf Reisen, angeblich mehr dem Zwange gehorchend als der eigenen Neigung, unerlaubte, vom Religionsgesetze verbotene Speisen unbedenklich genießen. Unbedenklich? Nun das eigentlich nicht: sie geben von Zeit zu Zeit ihr Bedauern kund, sie suchen sich und andere zu überreden, daß sie nicht anders können und schimpfen gelegentlich auf die Rabbiner, daß diese nicht überall in Städten und Dörfern koschere Gastwirtschaften einrichten und zwar: „gute, saubere, solche, in denen ein anständiger Mensch auch essen könne." Ob dieser Vorwurf gerechtfertigt, immer gerechtfertigt sei, wollen wir hier nicht erörtern. Schön wäre es jedenfalls, wenn jenen Schwachen jeder Ein wand zur Uebertretung unserer heiligen Speisegesetze genommen werden könnte. Andererseits verdienen unsere volle Theilnahme jene aufrichtig gewissenhaften Reisenden, die es mit dem Dienste Gottes und der Beobachtung seiner heiligen Gebote nicht leicht nehmen, die opfermuthig entsagen, wo sie nicht genau nach Vorschrift des Religionsgesetzes bereitete Speisen erlangen können. Gottestreue Diener „darben" während andere Reisende „satt werden" und kaum etwas von der daheim gewohnten Bequemlichkeit vermissen, sie entbehren oftmals, während sie ihren anstrengenden Berufsgeschäften obliegen, mehrere Tage, ja Wochen hindurch die ihrer Gewohnheit entsprechenden, sogar beinahe die zur Erhaltung ihrer Gesundheit notwendige Kost. Können oder wollen sie diese Entbehrungen nicht ertragen, so müssen sie ihre Geschäftsthättgkeit aus solche Ortschaften einschränken, die mit zuverlässig koscheren Speisewirtschaften versehen sind. Solchen Reisenden ist zwar mit unserer Bewunderung und mit unserem Bedauern in keiner Weise gedient, da sie in dem eigenen Bewußtsein ihrer religiösen Pflichttreue und in der Hoffnung auf die Gottgefälligkeit ihres Wandels für gebrachte Opfer Entschädigung suchen und finden. Vielleicht aber gelingt es uns, eine Einrichtung ausfindig zu machen, bei deren Durchführung viele Betheiligte ihre Rechnung und fromme Reisende, wenn sie in

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