Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 97 (14.12.1891)
- Date
- 1891-12-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1818 Nicht weniger als 15 Redner traten für und wider auf, und die Räthe, sowie die dicht besetzten Tribünen, brachten der ganzen Verhandlung ein Interesse entgegen, das sich sonst nur bei großen Staatsakttonen geltend macht. Es war sich jeder bewußt, daß nicht über die größere oder geringere Qual der zu schlachtenden Ochsen, sondern über die Religions- und Gewissensfreiheit der Juden eine Entscheidung gefällt werden sollte. Das Wort ergriff zunächst der Referent der nationalräthlichen Commission Grieshaber, welcher die Entstehungsgeschichte des ganzen Conflikts reproduzirte und eine große Vertrautheit mit dem weitschichtigen, einschlägigen Material bekundete. Er constattrte, wie die Mehrheit der Commission auf Grund der zahlreichen, wissenschaftlichen Gutachten zu Gunsten des Schächtcns und angesichts der Thatsache, daß das Schächten ein integrirender Theil des jüdischen Rcligionsgesetzes sei, den Beschluß gefaßt hätte, der Nationalversammlung den Beschluß des Bundesrathes zur Bestätigung zu empfehlen und die Rekurse der Regierungen von Aargau und Bern abzuweisen. Herrn de Stoppani, ebenfalls Mitglied der Commission, reproduzirt diesen Commissionsbeschluß in französischer Sprache und fügt seinen Ausführungen noch eine Fülle von Momenten zur Begründung dieses Beschlusses bei. Herr Ca hat als Mitglied der Commissionsminderheit tritt in kurzen Worten diesen Ausführungen entgegen und verweist auf die übrigen Mitglieder der Commiffionsminderheit. Soweit war die Verhandlung am Mittwoch, den 9. Dezember gediehen, wo sie dann wegen vorgerückter Zeit geschlossen werden mußte, um Donnerstag fortgesetzt zu werden. Am Donnerstag ergriff zuerst das Wort ThicrarztSchin d l er, Landammann von Mollis (Glarus), der ebenfalls zur Commiffionsminderheit zählte. Derselbe leitete, wie sämmtliche 15 Redner, die in die Debatte eingriffen, seine Ausführungen mit seiner Stellung zum Antisemitismus ein. Im ganzen Canton Glarus existirten nur ganz vereinzelte jüdische Familien, und die wenigen Israeliten, mit welchen er zu verkehren Gelegenheit habe, hätten auf ihn den besten Eindruck gemacht. Er sei also jedenfalls kein Antisemit, auch wenn er sich gegen das Schächten ausspreche. Er habe sich nicht auf die Gutachten verlassen, sondern wollte sich selbst durch Augenschein von der Procedur des Schächtcns überzeugen. Er habe mit der ganzen Commission dem Schächten im Schlachthause zu Bern beigewohnt. Dort sei alles io schön und glatt gegangen, daß er es für uöthig gehalten habe, dem Schächten auch an einem anderen Orte ^eizuwohnen. Er habe sich deßhalb nach Biel begeben. Dort habe das Schächten einen so ungünstigen Eindruck auf ihn gemacht, daß er sich mit aller Entschiedenheit gegen dasselbe aussprechen müsse?) Wenn den Juden das Schächten nun verboten werde, so seien sie deshalb nicht so unglücklich, wie viele glauben. Täglich gingen Fleischsendungen von Wien nach Paris über Zürich. So könnten auch die Juden geschächtetes Fleisch von auswärts beziehen. Herr Vo gelsa nger betont, daß für ihn alle Menschen gleich seien, ob sie Juden oder Christen wären. Aber man könne nicht leugnen, daß gegenwärtig allenthalben eine starke Slömung gegen die Juden sich geltend mache, die verschiedenen Kalamitäten im Bankfach, bei welchen Juden in hervorragender Weise betheiligt seien, hätten soviel Zündstoff gehäuft, daß es nicht rathsam wäre, denselben zu vergrößern. Das geschähe aber ohne Zweifel, wenn die Juden auf ihrer Sonderstellung beharren wollten. Im Interesse derselben erkläre er sich gegen das Schächten. Darauf ergriff das Wort Herr Steiger, Mitglied der Regierung des Cantons Bern, welcher den Standpunkt seiner Regierung zu rechtfertigen suchte. Er bemängelte die Gutachten zu Gunsten des Schächtcns und suchte sie, weil zum größten Theile von Juden veranlaßt, zu verdächtigen. Gegen die Bemerkung eines früheren Redners, daß W i nd h or ft im deutschen Reichstage zu Gunsten der Juden eingetreten sei, verwies er auf eine von unseren Bischöfen und Hunderten hervorragender Männer Unterzeichnete Eingabe, welche Betäubung der Schlachtthiere vor der Tödtung durch Blutentziehung verlangten. Die Regierung des Cantons Bern sei zudem gar nicht gegen das Schächten, sie verlange nur, daß das zu schlachtende Thier vorher betäubt werde. Diese Manipulation habe ihm persönlich Herr Professor Grand-Rabbin Wertheimer von Genf als zulässig erklärt, er bitte deshalb um Verwerfung des bundesräthlichen Entscheids und um Begründeterklärung des Rekurses. In flammender Begeisterung erhob sich gegen diese Ausführungen Herr De co u rtius, und wies darauf hin, wie schwer cs sei, einer fremden religiösen Ueberzeugnng gerecht zu werden und ein wie großes Unrecht es sei, hier störend einzugreisen. Die Herren sollten ihren Antisemitismus nur nicht so *) Anmerkung des Berichterstatters --- Ter Schachm in Biel, Herr Taube ist im Besitze einer schriftlichen Erklä rung der Metzgerburschen, welche bei diesem Probeschächten asistirten, aus welcher ersichtlich ist, daß dieselben dafür be zahlt wurden, den Kopf während des Schächtens los zu lassen, um ein Mißlingen der Procedur herbcizusühren. — Es wirft diese Thatsache ein recht bezeichnendes Licht ain die Mittel und Mittelchen, der sich unsere Gegner bedienten