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Der Israelit · 1891-12-10 · Heft 96 (10.12.1891) · page 21

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 96 (10.12.1891)
Date
1891-12-10
Page
– (sequence 21)
Language
German
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1815 schichte der Juden unter den Ptolomäern, bei der Entdeckung Amerika's, die Geschichte der Juden in Spanien rc. Als Lehrmittel für die Hand der Schüler wurde der II.Theil der Nachbibl. Geschichte von Rabb. Dr. Sondheimer empfohlen. Bei der darauf folgenden lebhaften Debatte erklärte man sich im großen Ganzen mit der Ansicht des Referenten einverstanden, jedoch glaubte man nicht, daß die für diesen Unterrichtsgegenstand zugemessene Zeit ausreiche, um Genügendes leisten zu können, zumal die bibl. Geschichte immer zu wiederholen sei. Das 2. Thema, „die hebräische Sprachlehre in der Volksschule" wurde von Herrn Lehrer Bödigheimer-Kehl behandelt. Da die Herren Lehmann, Hauptlehrer Lichtenau und Levy-Rheinbischofsheim in einer früheren Conferenz schon einmal referirt hatten, so war die Debatte nur eine sehr kurze. Man war wie früher wieder der Ansicht, daß die Sprachlehre im Anschluß an Pentateuch und Gebetübersetzen zu behandeln sei. Zum Schlüsse wurde als Ort für die nächstjährige Conferenz Malsch bei Ettlingen bestimmt, für welche der Vorsitzende einen Vortrag über ein „Pädagogisches Moment im 1. B. M., Kap. 25" zusagte. Herr Hauptlehrer Bergmann aus Malsch wurde ersucht, bei der nächsten Conferenz ein erst noch zu bestimmendes Kapitel Pentateuch in seiner Schule zu behandeln, welchem Wunsche derselbe bereitwilligst entgegenzukommen versprach. Aus Bade». Der Naphtalie Epstein-Verein zur Unterstützung kranker israelitischer Lehrer und Lehrerwittwen im Großherzogthum Baden, welcher im Jahre 1852 in Folge dringenden Bedürfnisses gegründet und zum bleibenden und ehrenden Andenken an die Verdienste des seligen Overraths Epstein um die Verbesserung des Zustandes der Israeliten Badens, namentlich um das israelitische Schullehrerwesen der „Naphtalie-Epftein-Verein" genannt wurde, hat seinen Rechenschaftsbericht pro 1690 herauSgegeben. Nach demselben konnten, wenn auch die Zunahme deS Vermögensstockes nur um 559.55 M. zu verzeichnen ist, zu eigentlichen Vereinszwecken die schöne Summe von 1250 M. verwendet werden, was aber nur durch zahlreiche Mitgliedschaft von Nichtlehrern und sonstigen Geschenken möglich geworden ist. Die Beiträge der Lehrer (je 3 M. jährlich) betragen 171 M., die der Nichtlehrer aber 957.64 M., Geschenke 270.50 M-, Zinsen 520,64 M. Das Gesammtvermögen beträgt 16,726.65 M. Weun man das Verzeichniß der Mitglieder ins Auge saßt, so muß man mit Bedauern bemerken, daß nur von 52 Orten Badens Mitglieder verzeichnet sind und von diesen wieder 37 Orte, in welchen nur ein Mitglied, der Lehrer, sigurirt. Wir schließen uns detzhalb dem Wunsche der Verwaltung mit vollem Herzen an: den Lehrern es recht dringend an das Herz zu legen, in ihrem und ihrer Angehörigen Interesse, mehr als dies seither geschehen ist, für das Gedeihen unseres Verbandes einzutreten und demselben Mittel zuzuführen, damit es ermöglicht werde, der Noth und dem Elend kräftig zu begegnen, da das Gebiet der Thätigkeit in dieser Hinsicht sich von Jahr zu Jahr erweitert. AuS dem RabbinatSbezirk Bretteu (Baden). Am 15. Juli fand unter dem Vorsitze des Herrn BezirkSrabbiners Dr. Schleßinger eine Conferenz der israelitischen Religionslehrer des Rabbinatsbezirks Breiten statt, bei welcher außer dem geschäftlichen Theile und der Erörterung diverser Berufsangelegenheiten von dem Herrn Vorsitzenden die Wichtigkeit des ^vill-Unterrichtes auch für Mädchen den anwesenden Lehrern an's Her; gelegt wurde. Für diesen Unterricht solle mit solchen Kapiteln der Anfang gemacht werden, welche sich im Gebetbuche befinden. Der künftigen jüdischen Frau und Mutter, der die erste und Haupterziehung der Kinder zufällt, soll das wichtigste Buch der heiligen Schrift nicht vorenthalten werden. Es solle ihr nicht erscheinen, wie ein Buch mit 7 Siegeln. Hierauf wurde auf die Tagesordnung übergegangen, und zwar in erster Reihe auf die Frage: „Wie soll der Unterricht in und N'll'L einem 7>1L!2 "Q-Knaben ertheilt werden?" Da vier in foglender Reihenfolge vorgetragene Arbeiten der Herren: Liberles-Grötzingen, Levi-Berwangen, Kahn-Jöhlingen und Eichstetter-Eppingen von ziemlich gleicher Tendenz (manchmal in dem einen oder anderen Punkt etwas erweitert oder abgekürzt) waren, so genügt, wenn eine, und zwar die mir gerade vorliegende Arbeit des Herrn Eichstetter zur Kenntniß der Leser gelangt. Dieselbe lautet: Die in der Thora enthaltenen, den Israeliten obliegenden Pflichten werden, obwohl sie alle Gottespflichten sind, zur befferen Ueberstcht in Pflichten hegen Gott, gegen den Nächsten und gegen sich selbst eingetheilt. Gemäß dieser Eintheilung wären also die Pflichten gegen Gott solche Obliegenheiten, bei deren Erfüllung oder Unterlaffung unsere Nächsten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, vielmehr lediglich unser Verhältniß mit Gott selbst zum Ausdruck gelangen soll. Aber auch diese lasten sich wieder je nach Grund und Zweck derselben in mehrere Unterabtheilungen bringen: denn, wenn die einen ohne Angabe des Grundes blos den unbedingten Gehorsam der allweisen Führung Gottes verlangen, wollen wieder andere große Thatsachen aus der reichen Geschichte Israels vor unser geistiges Auge führen und dadurch zum innigen Dank gegen Gott, den Geber alles Guten anregen, und wieder andere sind lediglich dazu bestimmt, uns Gott und seine heiligen Gebote in's Gedächtniß zu rufen. Diejenigen Pflichten gegen Gott, die wir niäD nennen, find größtentheils äußere Religionshandlungen, welche unrichtig religiöse Ceremonien genannt werden und dafür bester mit äußeren Religionspflichten zu belegen wären. Denn die Erfüllung derselben ist ebenso nothwendig, wie die Kenntniß des Zweckes, den sie verfolgen. Denn es ist sonnenklar, daß das eine ohne das andere nicht bestehen kann Sie verhalten sich gegenseitig wie Körper und Seele, welche erst in engster Verbindung den Menschen ausmachen. Wir sollen sowohl den Geist der riiLO erfassen, wie auch das Gebot selbst gewissenhaft halten. Greifen wir nach diesen allgemeinen Grundsätzen des gegebenen, an der Spitze dieser Arbeit gestellten Themas, das Gebot der Tephilin heraus, so wird es uns nicht schwierig sein, den geistigen Gehalt dieses Erinnerungszeichens an der Hand der vier die Tephilin bildenden Abschnitte der Thora vollkommen zu begreifen. Es wird in denselben, soweit es in unserer Begriffsmacht steht, die Erkenntniß des höchsten Wesens, unseres Gottes, namentlich besten Einzigkeit, Einigkeit, Größe und Allmacht gelehrt und unsere Unterwerfung davon abgeleitet. Diese Unterwerfung unter Gottes Führung soll aber keine knechtische, sondern eine aus dem ganzen Herzen, ganzer Seele und all' unserem Können stammende Liebe sein, welche durch die willige und pünktliche Befolgung der GotteSgebote ihren Ausdruck findet. Die Tephilin befinden sich am Kopfe, um anzudeuten, daß unsere ganze geistige Thätigkeit dem Ewigen zu weihen sei; am Arme: unser Schaffen und Wirken sei für Gott; gegen das Herz: alle unsere Wünsche und Herzensbegierden sind dem Willen Gottes zu unterwerfen. Werden in dieser Weise dem Kinde die Tephilin als Schmuck Israels dargestellt, so wird es dieselben stets als ein Heiligthum betrachten und mit heiliger Ehrfurcht das Diadem um das Haupt und die Liebesringe um Arm und Hand legen*). Die das Tephilingebot einschließenden Lehren sind in *) Wenn es sieht, daß auch der Vater und die Brüder dieses Gebet gewiffenhaft erfüllen. Bester als alle Lehre ist das Beispiel. Red.

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