Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 95 (7.12.1891)
- Date
- 1891-12-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1781 Soldaten sind und eines dieser Blätter, der „Rasti Guttar" hat jüngsthin wörtlich geschrieben.- „In unserer einheimischen Armee herrscht volle religiöse Duldung und Freiheit und jeder Krieger kan frei und treu dem Glauben anhängen, der ihm gefällt und in dem er ist erzogen worden. Die Soldaten, ob sie nun heute Hindu, Christen, Mohamedaner oder Juden (Kutschi) sind, tragen daher mit Freuden ihre Waffen und sind sie auch zu jeder Stunde bereit, ihr Blut und Leben für ihre hohe Gebieterin, die Kaiserin-Königin zu lassen . . . . Aber auch eine wahre Brüderlichkeit herrscht unter unseren Kriegern, weil sie alle gleich tapfer, alle gleich gehorsam und alle gleich duldsam sind, und der Kutschi erträgt ebenso willig alle Mühseligkeiten des Kriegerlebens, wie der Hindu und Mohamedaner. Unsere Kaiserin-Königin kann daher mit vollster Zuversicht auf ihre indische Armee blicken, die ein scharfes Schwert ist. Amerika. Brrerros-Ayres, 20.November. So großes Interesse die Republik an der Ausdehnung ihrer Ackerbauproduktionen haben und so sehr sie deshalb jedes Unternehmen, welches sich der crsteren widmet, mit Genugthuung begrüßen und unterstützen sollte, so ist doch das Colonisationsprojekt des Baron Hirsch unter den Argentiniern auf Feindseligkeit gestoßen wegen der zu weit gehenden, von den hiesigen Vertretern des bekannten menschenfreundlichen Millionärs erhobenen Ansprüche. Vor wenigen Tagen hat die Regierung dem Kongreß einen Gesetzentwurf zugehcn lassen, wonach dem Baron Hirsch 1300 kilometrische Quadratlegnas (je 25 Quadratkilometer) in den Nationalterritorien des Chaco und der Misioncs auf der Basis von je 200 Lstr. pro Legua zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Käufer kann das Land auswählen und succesive in dem ihm genehmen Maßstabe abverlangeu. Die Regierung hat für ihre Rechnung die Vermessung und Absteckung zu bewirken, sowie die Eigenthumstitel kostenfrei auszustellen. Der Baron Hirsch seinerseits hat die Ländereien der Colontsation zu überweisen und kann dieselben während 10 Jahren nicht an dritte Personen weiter begeben, mit Ausnahme an die Colonistcn zu verkaufender kleiner Parzellen. Bei Zeichnung des Kontraktes hat der Käufer der Regierung 270,000 Lstr. in Dreimonats-Wechseln auf London zu übergeben; der Erstere hat 4 'Jahre Zeit, die Ländereien sich auszuwählen und bis derselbe in den effektiven Besitz irgend einer Fraktion derselben gelangt, hat die Regierung 5 Prozent Zinsen auf die vorausbezahlte Kaufsumme semesterweise und postnumerando zu entrichten. Nach Ablauf der vier Jahre hat die Regierung entweder weitere Zeit für die Auswahl zu gewähren, oder das Saldo für das nicht in Anspruch genommene Land zuzüglich der Zinsen zurückzuzahlen. Durch eine andere Klausel des Kontraktes verpflichtet sich die Regierung, bei jedem Verkauf von Land in Chaco oder Misioncs an dritte Personen dem Baron Hirsch für 60 Tage die Vorhand für die Erwerbung zu lassen. Während der ersten 10 Jahre soll der Baron Hirsch Zollbefreiung für alle zu seinem Colonisationswerk nothwendigen Materialen erhalten nach Maßgabe der für Eisenbahnbauten bestehenden Bestimmungen, welche während der Zeit nicht abgeändert werden dürfen. Die einzuführenden Immigranten hat die Regierung für ihre Kosten von dem Ausschiffungsplatz bis auf die Colonien zu befördern und außerdem von der Zahlung der Grundsteuern zu befreien. Die über 19 Jahre alten Colonistcn dürfen nur zur Bildung einer Polizcigarde zu dem ausschließlichen Zweck der Abwehr von Indianern und Räubern herangezogen werden; die Regierung hat die dazu nöthige Ausrüstung und Munition zu liefern. Im amtlichen Verkehr mit den Behörden genießt der Käufer Befreiung von den geltenden Stempclgebühren und alle dem Kontrakt entgegcnstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden aufgehoben. Artikel 2 des Entwurfs besagt nur, daß der Ertrag des Verkaufs dieser Ländereien zur Deckung außerordentlicher von dem Kongreß bewilligten Ausgaben, vermuthlich natürlich für die so unentbehrlichen Panzerschiffe verwendet werden soll. Es ist leider sehr fraglich, ob diese Propositioneu, welche von der argentinischen Presse mir Unwillen ausgenommen wurden, Aussicht auf Annahme haben. (Ztg. d. I.) Vermischtes. Berlin, 22. November. Zahlreiche und berechtigte Ovationen wurden kürzlich Herrn Louis Lieb ermann anläßlich seiner goldenen Hocüzeit zu Theil. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich hat dein Jubelpaare ihr Biidniß mit einem sehr herzlichen Glückwunsch-Schreiben zngehen lassen. Herr Liebermann hat ans Anlaß seines Ehrentages nicht nur der unter städtischer Bcrwalung stehenden Stiftung eines Ungenannten lö.OOO Mark überwiesen, sondern auch das Kaiser nnd Kaiserin Friedrich-Krankenhaus, die Aucrbach'fchen Waifenansialren lind manche andere Wohlthätigkeis-Jnftitute mit Zuweltdungen bedacht. Frankfurt a. M. Tie Stiftung für gebrechliche und verwahrloste israelitische Kinder erhielt im Jahre 1800/91 Mk. 2535 Geschenke. Mk. 1106 Jahresbeiträge. Mk. 712 Zinsen, und verausgabte für 27 unglückliche Kinder, sowie für Kleidungsstücke an einzelne Kinder Mk. 4220. Der Israelitische Hülfsverein (Verein zur Befchrän-