Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 93 (30.11.1891)
- Date
- 1891-11-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448208--33192-2481073- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Alzey 1× ep/1044014
OCR text
1738 im Interesse unserer heiligen Religion an diesen Dingen zu rütteln wage. Daraufhin erst ließ ich mir Herrn Jsaac rufen, mich genau über die Sache informiren und verfaßte hierauf den beregten Artikel. Kurze Zeit darnach empfing ich unter Berufung auf das Gesetz eine Erklärung des Herrn Rabbiners Rothschild, daß die in unserem Blatte über ihn veröffentlichten Mittheilungen einestheils unwahr, andereStheils nicht auf ihn bezüglich seien. Ich brachte diese Erklärung in meinem Blatte Nr. 88 vom 10. November vorigen Jahres zum Abdruck. Ferner ging mir eine längere Erklärung des Herrn Adolf Berger aus Vendersheim zu, in welchem derselbe mir mithteilte, daß mit dem l6'/,jährigen Lumpensammler, der in Vendersheim als Schochet angestellt, kein Anderer als er gemeint sei und worin ich aufgefordert wurde, in dem „Israelit" zu veröffentlichen, daß all' das über ihn Gesagte unwahr sei; andernfalls wollte er mir vor Gericht beweisen, daß er wohl ein gebildeter Mensch und im Stande sei, Hebräisch lesen zu können. Dieser Brief des Herrn Berger (von dem er später auch beschwor, daß er ihn selbst geschrieben) wimmelte indeß so sehr von orthographischen und grammatikalischen Fehlern und das einzige hebräische Wort, daS in dem Briefe vorkam, das Wort tsnw, war auf eine so entsetzlich' lächerliche Art geschrieben (er schrieb es nämlich vpp«?,) daß ich mich natürlich nicht veranlaßt sah, irgend einer Erklärung des Herrn Berger Aufnahme zu gewähren, daß vielmehr gerade dieser Brief für mich ein Beweis war, wie sehr die Beschwerden aus dem Kreise Alzey gerechtfertigt erschienen. ES wird nunmehr die Aussage des emeritirten Herrn Rabbiners Dr. Rothschild, welcher in Aachen, dem Orte seines jetzigen Aufenthaltes eidlich vernommen wurde, vorgelesen. Die Aussage dieses Herrn ging dahin, daß die ganze Fassung des Artikels geeignet sei, ihn zu beleidigen. Es seien ihm darin Dinge nachgesagt, die, wenn er sie gethan hätte, geeignet gewesen wären, ihn in seinem Amte unmöglich zu machen. Dem Berger hätte er allerdings nur zu Privatzwecken Kaboloh ertheilt, indeß ihm nicht verboten auch öffentlich zu schächten. Es sei nicht erforderlich, daß ein Schächter Kenntniß der hebräischen Sprache besitzen müsse, nur müsse er den vor der Schechitah zu sprechenden Segensspruch hersagen können. Esset unwahr, daß er wegen dieser Vorgänge sein Entlassungsgesuch hätte einreichen müssen, er sei lediglich wegen seines hohen Alters penfionirt worden. In Vendersheim habe er 2, höchstens 3 Personen Erlaubniß zum Schächten ertheilt. Zeuge und Nebevkläger Adolf Berger tritt nunmehr vor. Seine Aussagen sind derart, daß aus denselben kaum Klarheit zu gewinnen war; seine Ausdrucksweise und sein Benehmen riefen die Heiterkeit aller Anwesenden hervor. Derselbe verwickelte sich in verschiedene Widersprüche , indem er einmal behauptete, er sei Lumpensammler, das andere Mal wiederum, er betreibe dieses Geschäft nicht; auch den an den Beklagten geschriebenen Brief will er einmal selbst geschrieben, einmal diktirt haben, sodaß er von dem Richter auf die Heiligkeit des Eides, unter welchem seine Aussage stünde, aufmerksam gemacht werden mußte. Auf die Frage des Richters, wieviel jüdische Familienhäupter in Vendersheim wohnen, giebt er deren Zahl mit 8 an und auf die Frage, wieviel hiervon von Herrn Rabb. Rothschild zum Schächten ernannt wurden, nannte er 6. Für die Erlaubuißertheilung zum Schächten habe er sowie die klebrigen an Herrn Rabbiner Dr. Rothschild eine Gebühr von \t 12 Mk. entrichten müssen. Es folgte hierauf die Vernehmung des obenerwähnten Herrn Jsaac, welcher ebenfalls auf Befragen bestätigt, daß von den 8 in Vendersheim wohnenden Familienhäuptern 6 von Herrn Rabbiner Rothschild die Schächtererlaubniß gegeben worden sei. Derselbe bestätigt im Allgemeinen das Vorhandensein der Mißstände in religiöser Beziehung im Kreise Alzey, und berichtet u. A. noch, daß ihm der Vorstand der Gemeinde Vendersheim, Herr Nathan Löwenstein mitgetheilt habe, daß Rothschild, nachdem der Artikel erschienen, ihm (dem Löwenstein) gegenüber geäußert habe, daß er bedauere, dem Berger Kaboloh gegeben zu haben; er habe damit einen Fehler begangen und namentlich damit, daß er nicht vorher sich bei Löwenstein über die Personalien des Hrn. Berger erkundigt habe; auch er, (Jsaac) giebt zu, daß man allenthalben im Kreise Alzey davon spreche, daß Herr Rothschild sich rasirt habe und am Sabbat mit der Eisenbahn gefahren sei, (was Rothschild bestreitet). Es folgt die Vernebmung des Zeugen Daniel Baum aus Alzey. Er bezeichnet auf die Frage des Richters über die religiöse Führung des Herrn Rabbiners solche als eine lockere. Er persönlich habe ihn nie am Sabbat mit der Eisenbahn fahren sehen, dagegen öfters mit dem Wagen. Auch habe er sich des Oeftern davon überzeugt, daß nicht koscher geschächtetes Fleisch und Geflügel in der Haushaltung des Hrn. Rabbiners verwendet worden sei. Er bestätigt, daß von 8 in Vendersheim wohnenden Familienvätern 6 die Schächtererlaubniß des Herrn Dr. Rothschild besaßen. Als Experte war Herr Rabb. Dr. Marx aus Darmstadt geladen, der sich tn längerer vorzüglicher Rede über die Heiligkeit und Wichtigkeit des Beruf's eines Schächters ergeht; wie es strengste