Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 83-84 (28.10.1891)
- Date
- 1891-10-28
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1576 der konfessionellen Angelegenheiten gedacht und sich hierüber folgendermaßen geäußert: „Drei Gefahren bedrohen das innere Leben Ungarns, außer jener auswärtigen Krise, die uns unerschöpflich neue und immer größere Opfer auferlegt. Die Gefahren, von denen jede allein das Land in eine schwere Krise reißen könnte, wenn sie nicht weise Mäßigung, mit dem Geiste der Versöhnung gepaarte, besonnene Energie und zielbewußte Festigkeit abwendet. Denn keine dieser Gefahren ist eine solche, daß man sie mit bloßer Machtentfaltung, mit starrer Eigenwilligkeit, oder gar mit leidenschaftlicher Gehässigkeit von der einen oder der andern Seite bekämpfen könnte. „Eine solche Gefahr ist jene vor Allem, die den Frieden der verschiedenen Konfessionen, den Frieden zwischen Kirche und Staat bedroht. Leider ist der interkonfessionelle Friede und die Ansicht, daß Ungarn das Land der Gewissensfreiheit und Toleranz wäre, lange schon erschüttert. Erschüttert wurden sie zum ersten Male, als am Ende der sechziger Jahre, gleich nach der Juden- Emancipation, welche die letzte glanzvolle Aeußerung jenes Geistes der Freiheit und Toleranz war, ein Theil der Judenschaft es für zeitgemäß hielt, einen anderen Theil derselben vor der öffentlichen Meinung in der odiosesten Weise anzuklagen und gegen die freie Glaubensübung dieser ihrer Glaubensbrüder und zu Gunsten ihrer Sonderauffassung in Glaubenssachen das Eingreifen der Staatsmacht, einen wahren Glaubenszwang zu prooöziren. Aus dem so ausgeftreuten Samen ist mit der Zeit die Saat des Antisemitismus erwachsen, die jenen Theil der Judenschaft wenigstens zur Toleranz gegen die eigenen Glaubensbrüder brachte. Kaum ist es aber gelungen, mit der Aufbietung des Einflusses aller Aufgeklärten und hochherzigen Leute, diese seuchenhafte Bewegung niederzukämpsen, kaum daß den Juden der Friede und die Sicherheit znrnckgegeben war, als sie auch den alten Zwist sogleich wieder auf die Tagesordnung setzten, der eine Theil sogleich wieder die alte Forderung erhob, die Staatsmacht möge Gcwaltmaßrcgcln gegen die religiösen Gefühle, gegen die Gewissensfreiheit der Andern ergreifen. „Nun pflegt, geehrte Wähler, in den Bureaux zuweilen eine epidemische Manie auszubrechen, die in sehr unrichtiger Weise unter dem Schlagworte „Ordnung muß sein" sich in dem Bestreben kundgibt, die verschiedenartigen Entwickelungen des Lebens und der Freiheit zur höheren Bequemlichkeit der Bureaukratie auf einen und demselben bureaukratischen Schimmel zu binden, damit die Bureaukratie weniger Ungelegenheit mit der Vielgestaltigkeit des Lebens habe, die ein natürlicher Ausfluß der Freiheit ist. Nur hierin kann man die Erklärung finden, daß ein Minister von so hohem Geiste und edlen Impulsen, der alle unsere Sympathie verdient, gleich am Beginn seiner Ministerschaft, da er noch nicht einmal die Zeit gewinnen konnte, die ganze Tragweite derartiger Fragen abzuwägen, mit den bestechenden Schlagworten die Ordnung und Energie, dazu gebracht werden konnte, gegen das große Prinzip der Gewissensfreiheit Stellung zu nehmen. „Ich habe es also, geehrte Wähler, für meine Pflicht erachtet, für dieses große Prinzip einzutreten. Das Wesen meiner Rede vom 31. Januar 1890 ergibt sich aus den beiden Sätzen, erstens daß sich Erscheinungen zeigen, denen gegenüber es nicht überflüssig sein kann, daran zu erinnern, daß sich als die höchste Weisheit in der interkonfessionellen Politik stets der Satz bewährt hat, es möge ein Jeder nach seiner eigenen Fäcon selig werden; und dann, daß man verschiedene Standpunkte einnehmen könne, aber einen gibt es, den man nicht einnehmen kann und darf, und das ist derjenige, daß der Staat mit der Assistenz seiner polizeilichen Macht sich in die Frage mische, zu welcher Religionsgenossenschaft irgend Jemand gehören solle. Der Umstand, daß meine Worte der allgemeinen Zustimmung des Hauses auf allen Seiten begegneten, hatte zu meiner Genugthuung die erfreuliche und segensreiche Folge, daß der Geist des Neligionszwanges, wenigstens auf diesem Gebiete, in seine Schlupfwinkel zurückgeworfen wurde." Auch im weiteren Verlaufe seiner von lebhaften Beifallskundgebungen begleiteten Rede gedachte Herr v. Asboth der Interessen der Orthodoxen und versprach feierlich auch weiterhin seine Kräfte in den Dienst der Gewissensfreiheit und Toleranz zu stellen, welches Versprechen die ungarländische Orthodoxie als ein schönes Neujahrsgeschenk begrüßen darf. Leopold Großberg. Lemberg, 15. Oktober. Wie man dem „Przeglond" aus Petersburg berichtet, soll der erste Gegenstand, mit dem sich der demnächst zusammentretende russische Reichsrath befasse» wird, ein die Verhältnisse der russischen Inden regelndes Gesetz sein. An die Mitglieder des Reichsrathes wurden bereits vertheilt: der Bericht der früheren, für die Judenfrage eingesetzten Commission, welche von 1883 bis 1888 unter dem Vorsitze des mittlerweile verstorbenen Justizminifters Grafen Pahlen tagte, und der Bericht der neueren Commission, deren Vorsitzender der seinerzeitige Minister-Gehilfe v. Plehwe war. Als Beilagen zu diesen Berichten wurden versendet: ein Gutachten von Staatsmännern über die Juden und bereu Charactcr-Eigcnschaftcn; Uebcrsctzungcn der in anderen Staaten geltenden anti-jüdischen Gesetze und die von den russischen Gouvernements-Chefs ausgefüllten Fragebogen, in denen fast alle Gouverneure Specialgesetze für die Juden und eine Beschränkung der Rechte der jüdischen Bevölkerung empfohlen haben. Unter den Beilagen befinden sich auch Referate über Gutachten, welche verschiedene jüdische Vereine und Corporationen über die gegen die Juden gerichteten russischen Gesetze abgegeben haben. Diese Vereine forderten ausnahmslos die Aufhebung der für die Juden auf allen Gebieten, insbesondere aber im öffentlichen Unterrichtswesen bestehenden Beschränkungen. Das von der Commission nunmehr vollständig ansgearbeitete Judengesetz wird im Falle der Annahnie durch den Reichsrath dem Czar zur Genehmigung vorgelegt werden. Belgien. Aulwerpeu, 7. Oktober. Das traurige Schicksal einer armen russischen Jüdin erregt hierselbft die allgemeinste Theilnahme. Dieselbe, nach der Angabe hiesiger Blätter, Gitel Faspe mit Namen, war von ihrem Manne verlassen worden, und daher hatte sie