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Der Israelit · 1891-10-07 · Heft 79-80 (7.10.1891) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 79-80 (7.10.1891)
Date
1891-10-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1504 ein Verstoß gegen den Thierschutz, sondern auch gegen unser Religionsgesetz. Die zu schachtenden Thiere werden nicht mit einer Säge und noch weniger mit der bekannten Säge getödtet. Dieselbe existirt außer in der Phantasie des Schreibers nirgends. Die Thiere werden mit einem haarscharf geschliffenen Messer getödtet, das auch nicht die geringste Scharte haben darf. Kein Chirurg oder Operateur in der Welt verwendet auf seine Messer die Sorgfalt, mit welcher der Schächter seine Messer behandelt, um es schartenfrei benützen zu können. Selbst wenn nach vollzogenem Halsschnitt sich die leiseste Scharte im Messer zeigt, ist das Thier, das mit solchem Messer getödtet wurde, uns religionsgesetzlich zum Genüsse verboten. Das ist die bekannte Säge! Es verlohnt sich nicht, solche Behauptungen weiter zu widerlegen. Die Probe genügt, sie zeigt, zu welchem verwerflichen Mittel die Gegner des Schlichtens ihre Zuflucht nehmen, um einen fadenscheinigen Vorwand für ihre unlautere Agitation plausibel zu machen. Markelsheim in Württemberg. Am 3. August dieses Jahres vollendete Herr Jakob Adler, Kaufmann hier, sein irdisches Dasein im Alter von 73 Jahren. Mit ihm schied von uns das einflußreichste Mitglied unserer Gemeinde, ein Jehudi in des Wortes bester Bedeutung. Er hielt fest an den Satzungen der Väter und zeichnete sich aus durch Frömmigkeit, Friedliebe und Gastfreundschaft. Ein langwieriges, schweres Gichtleiden ertrug er mit Geduld und Ergebenheit in den Willen Gottes. Einen großen Theil seiner hinterlassenen, irdischen Güter verwendete er zu wohlthätigen Zwecken, und bedachte dabei seine Heimathsgemeinde in der freigiebigsten Weise. Außer dreitausend Mark, — welche seinem Seelenheil gewidmet sind für Abhallen von 30 Schiurim, das Brennen von Jahrzeitskerzen an seinem, und seiner vor einigen Jahren verstorbenen Gattin, Todestage, sowie eines ewigen Lichtes in hiesiger Synagoge, — bestimmte er zehntausend Mark theils zur Unterhaltung eines Religionslehrers in unserer kleinen Gemeinde, theils auch zur Heranbildung von armen Jünglingen und zur Ausstattung wohlgesitteter Jungfrauen, welche das 22. Lebensjahr zurückgelegt haben. Weitere Stiftungen erhielten: vierhundert Mark, das neu errichtete jüdische Spital in Würzburg, fünfhundert Mark die Lehrerpräparandenanftalt in Höchberg zu Stipendien für dürftige Zöglinge, zweihundert Mark das israelitische Waisenhaus in Fürth und hundertundfünfzig Mark die israelitische Wilhelmspflege in Eßlingen. Möge der Verblichene die Früchte seiner edlen Gaben im Jenseits genießen! Wir werden ihm ein gesegnetes Andenken bewahren! O esterr.-Ungar. Monarchie. Aus Ungarn, 25. September. Ein höchst sonderbarer Akt des Bürgermeisters zu Stuhlweißenburg bildet seit Kurzem das Tagesgespräch der ungarländischen Judenheit, auf dessen Folgen resp. die Entscheidung des Cultusministers man gespannt ist. Ich habe schon öfters Gelegenheit gehabt, über Fälle zu berichten, daß in Ungarn sich die Behörden erlauben, in jüdisch-religiösen Angelegenheiten — und speziell in unsere Ehe-Gesetze — einzugreifen, lieber eine derartige unbefugte Einmischung wird nun aus Stuhlweißenburg Folgendes gemeldet: Ein jüdischer Gewerbetreibender hatte mit einem Mädchen ein Verhältniß, dem ein Kind entstammte, welches der Vater durch die Ehe legitimiren wollte. Der Tag der Trauung war auch schon festgesetzt, als der dortige Rabbiner Dr. St ein Herz aus dem Dokument erfuhr, daß der Bräutigam — „jrp" sei, weßhalb er auch auf die jüdischen Ehegesetze sich berufend, laut welchen eine solche Ehe unzulässig ist, seine Mitwirkung beim Trauungsakte versagte. Das über diese Wendung der Dinge entsetzte Paar eilte zum Bürgermeister, der ihnen den „weisen" Rath ertheilte, das „Ehe- Gelöbniß" vor zwei Zeugen abzulegen. Er werde nachher darüber dem Cultusminifter berichten, der, falls der Rabbiner sich weigern sollte, ohne Zweifel die zwangsweise Immatrikulirung anordnen werde. Es ist allerdings höchst bedauerlich und für ungarisch-jüdische Verhältnisse charakteristisch, daß ein Bürgermeister sich wagt, zu rathen, wie die israelitischen Ehegesehe umgangen werden können; noch bedauerlicher wäre es, wenn der Cultusminifter das Vorgehen des Bürgermeisters billigen und die dem jüd. Religionsgesetze zuwtderlaufende Ehe als eine legale immatrikuliren lassen würde. Aber entschieden zurückgewiesen muß das Ansinnen der Neologen werden, die auch diesen Fall ausbeuten, um die „einheitliche Organisirung" der ungarischen Judenheit als unentbehrlich erscheinen zu lassen. Es ist in der That nicht möglich einzusehen, wozu sich die Juden Ungarns erst einheitlich konstituiren müßten, um bei der Regierung eine größere Rücksichtnahme auf das Religionsgesetz gleichberechtigter Bürger veranlassen zu können. Beide jüdische Parteien haben ihre Vertretung, deren öftere und dringliche Vorstellung zweifellos auch dann von Erfolg begleitet wären, wenn /jede Vertretung nur selbstständig gegen die Verletzung unserer Ehe- und Scheidungsgesetze kompetenten Ortes Klage führen würden. Nicht wenig träge natürlich zur Erreichung des von allen Parteien gewünschten Zieles auch das bei, wenn unsere „aufgeklärten" Brüder ihre falschen Denunziationen gegen die orth.

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