Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 78 (1.10.1891)
- Date
- 1891-10-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1482 ltchen Besitzkreis bringen oder dasselbe 4 Ellen weit auf offener Straße tragen! Welche Fluth von Gedanken und Erwägungen regt doch diese eine Anordnung an! Ein ausgesprochenes Gottesgesetz tritt zurück wegen einer von den Weisen erlassenen Anordnung, ja wegen der bloßen Möglichkeit, es könnte vielleicht ein Sabbat« gesetz möglicherweise übertreten werden. Und es gäbe doch so viele Mittel, um derartige Möglichkeiten von vornherein auszuschließen. Oeffentlich und unter Zeugen könnte man doch an ruwr, bwi 21p den Schofar in die Synagoge tragen und so jeden Jrrthum nach dieser Seite hin ausschließen! Indem aber die Weisheit unserer Weisen Tekiat Schofar aus diesem einzigen Grunde am Sabbat untersagt, so hat sie uns damit gelehrt: Die bloße Möglichkeit einer Awera wiegt auf der Waage der jüdischen Lebensanschauung schwerer, als dieErfüllung einerMizwa. Man hat noch niemals gehört, daß je irgend eine Gemeinde der jüdischen Diaspora sich über diese rabbinische Anordnung hinweggesetzt und auch am Sabbat Schofar geblasen hätte! Und dennoch steht die Rücksichtnahme aus diese rabbinische Anordnung in grellem Widerspruch mit dem Thun und Lassen der großen Mehrzahl vieler, die sich ihr fügen. Mit welchem Schein von Recht könnte man auch Mizwas Tekiat Schofar am Sabbat deshalb zurücktreten lassen, damit man nicht möglichen Falls dazu kommt, am Sabbat zu tragen, wenn man das Verbot des Tragens am Sabbat sonst scrupellos Übertritt? Sie tragen ohne Bedenken an jedem Sabbat vom Einzelbesitz in den öffentlichen Besitzkrcis und umgekehrt, sie tragen Iselbst am bv ro» nwn ihre Gebetbücher, ihre Schirme und Stöcke und wohl auch ihr Geld nach und hören den Schofar deshalb nicht, weil man denselben möglichen Falls am Sabbat tragen könnte! Wo bleibt da der gesunde Menschenverstand, die einfache Consequenz, die unerbittlich fordert: Wer am Sabbat gegen das ausdrückliche Thoraverbot trägt, für den fällt doch jeder Grund fort, Tekiath Schofar am Sabbat wegfallen zu lassen, wer aber den Schofar an Sabbat als unzulässig erachtet, wie kann ein solcher sich über das Verbot des Tragens am Sabbat scrupellos hinwegsetzen? Freilich handelt die große Masse, wie bei so vielen Fällen, auch in diesem Punkte völlig gedankenlos, ohne sich des Widerspruchs bewußt zu werden, dessen sie sich in ihrem Thun schuldig macht. Aber je größer die Gedankenlosigkeit ist, um so unwiderleglicher macht sich die Thatsache geltend: So bedeutsam auch Mizwas Tekiath Schofar der großen Gesammtheit erscheint, sie tritt ohne jeden Widerspruch als selbstverständlich, vor der bloßen Möglichkeit einer Collision mit dem Sabbatgesetz auf Grund einer rabbinischen Anordnung zurück! Es liegt aber in dieser ausnahmslosen Unterlassung eines göttlichen Gebots auf Grund einer Anordnung unserer Weisen eine so rückhaltlose Anerkennung der letzteren, daß sie als eklatanten Beweis dafür gilt, mit welcher Treue die große jüdische Gesammtheit der Weisung und Leitung seiner bewährten Meister auch dann folgt, wenn dieselben für den oberflächlichen Blick selbst mit dem klaren Gotteswort in Widerspruch erscheinen, min •'■0*6 cibid »12*1 v'in pnv »21 idn Dt2G yiyöp '1 ,21 vn 1"2 12111 2TD1 min '1212 D’2'2hl ini’ v'2'2M min '121^» O'ISIO '121 ll'111 pnv '1 .(n"D ni212 ’D^ll’) p'v l'lll D'21B '2 2T01 nun '12112 In Wirklichkeit widersprechen ja die Worte der Sopherim nicht den Worten der Thora, sie sind wie Rabbi Jochanan lehrt, ihre wahren Freunde, durch welche die Worte der Thora erst ihre wahre Werthschätzung erhalten. Sie sind für die Thora dasselbe, was für den guten Wein der ihn prüfende und würdigende Gaumen ist, und genießen deßhalb nach Rabbi Schimeon sogar eine noch höhere Werthschätzung als die Worte der Thora. Aus der tieferen Bedeutung des Verbotes des Tragens am Sabbat dürfte sich in der That leicht ergeben, wie die Gotteshuldigung, welche sich in der Rücksichtnahme auf dieses Verbot manifestirt nicht derjenigen nachsteht, die in dem Schofarruf zum Ausdruck gelangt. Während der Schofar uns Gott als Herrn und Richter des ganzen Universums begreifen lehrt, der alle Welten, alle Zeiten und alle Ewigkeit umfaßt, führt uns der riNsin iid’n, das Verbot des Tragens am Sabbat in den beschränkten Kreis menschlichen Schaffens, Ringens und Strebens. Die große Zahl derer, die an Rosch Haschono zagend und hoffend, betend und vertrauend zum himmlischen Vater emporblicken, erhebt' sich nur schwer und selten über die Sphäre des gewöhnlichen Lebens. Daß Gott ihnen und den Ihrigen Leben und die Mittel zum Leben durch seine Gnade gewähren möge, ist das erste und allzuoft auch das letzte Ziel aller ihrer Bitten und Wünsche. Der Kampf ums Dasein ist zu heiß, die Bedingungen, an welche die Fristung auch nur eines bescheidenen Lebens für Weib und Kind geknüpft sind, sind zu hart, als daß sie in den höchsten Weihestunden des Jahres nicht einen hervorragenden Platz in unseren Gebeten und Wünschen einnehmen sollten. Daß Leben und Tod in der Hand Gottes liegen, davon sind alle durchdrungen, daß aber auch die Bedingungen, die Mittel zum Leben, die Art und Weise unserer Ernährung, unseres Erwerbs sich unter Gottes