Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 77 (28.9.1891)
- Date
- 1891-09-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1467 Ar ihn. Ünd wir dürften uns wundern, wenn mit der Heiligung des Sabbat auch der Segen geschwunden ist, von dem alle Tage der Woche zeugen sollten? Wahrlich, unserer Zeit wird der Sabbat kein fürsprechender Vertheidiger an der Schwelle des Jahres, in der Stunde sein, in welcher die Entscheidung über Sein und Nichtsein, über Leben und Tod für die nächste Jahresspanne erfolgt! — Dieses bedrückende Bewußtsein drängt sich noch nachdrücklicher bet der Erwägung über den Zusammenhang auf, der zwischen dem Sabbat und speziell zwischen Mizwas Schofar besteht, dem wir noch unsere Aufmerksamkeit znwenden wollen. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Berlin, 8. September. Wie's gemacht wird, damit die Herren Antisemiten als Märtyrer ihrer Sache erscheinen sollen, das hat das im Verlage von Adolf Theiß in Darmstadt erscheinende Blatt „Deutscher Landwirth und Bienenzüchter, süddeutsche antisemitische Zeitschrift", wider seinen Willen verrathen. Dieses Blatt bringt in seiner Nummer vom 1. September den nachstehenden Artikel: „Von der Kampfesweise der Juden liefert das aus Feigheit und Verleumdung gepaarte Verhalten derselben gegen den Verleger des „Landwirth und Bienenzüchter" eine bezeichnende Probe. Kaum war von Seiten des Landgerichts gegen die erste Denunziation der Juden erkannt worden, so denunzirten sie schon wieder, und diesesmal wegen Religionsbeschimpfung. Nicht allein dieses, sondern da sich der Verleger nicht abhalten ließ, den „Landwirth und Bienenzüchter" nach wie vor erscheinen zu lassen, als auch von allen Seiten Schreiben und offene Postkarten voll der gemeinsten Jnvektiven bet dem Verleger einliefen, natürlich Pseudo» oder anonym, denn offen aufzutreten, sind diese Menschen viel zu feige; auch würde unser Verleger in diesem Falle mit ihnen fertig werden. Wenn solche Skribifaxe überhaupt wüßten, mit welchem Humor die Produkte ihrer Wuth ausgenommen werden und wie sehr die Ausbrüche ihres ohnmächtigen Hasses erheitern, sie würden Tinte, Papier und Porto sparen. Natürlich spielen in den Schmähschriften diejenigen, unfern Verleger in das Zuchthaus oder doch in das Gefängniß zu bringen, eine Hauptrolle, und daß es damit Ernst hat, beweisen ja die wiederholt erhobenen Denunziationen. Aber man geht noch weiter, man sucht das Familienleben des Gehaßten zu zerstören. Es laufen Briefe und Karten ein, welche die Frau in Abwesenheit ihres Mannes lesen soll. Eine dieser famosen, mit verstellter Handschrift geschriebene Karte lautet wörtlich: „Herrn Adolf Theiß, hier! Wenn Sie nicht umgehend Ihren Verpflichtungen Nachkommen, werden Sie verklagt, das Kind wird immer größer und kostet immer mehr. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, klage ich ganz bestimmt. Anna Müller." Man sieht, Israel ist groß im Verleumden und sein Haß gebiert die tollsten Erfindungen. Natürlich kennt auch Frau Theiß ihre Leute vom Stamme Sem und hat mit ihrem Mann recht herzlich über diese plumpe Anzapfung gelacht." Wer das erstemal all' dies liest, dem wird wirklich gruselig vor den bösen Leuten vom Stamme Sem. Das Gruseln verwandelt sich aber alsbald in herzliches Lachen, wenn man genau derselben Geschichte mit genau denselben Worten und nur unter Veränderung der Namen auch in den anderen antisemitischen Blättern begegnet. Was der wahrheitsliebende Herr Theiß am 1. September von sich erzählt, das hat die ebenso wahrheitsliebende „Staatsbürger-Zeitung" bereits am 4. August wörtlich: „Von der Kampfesweise .... bis ... . Anzapfung gelacht" über ihren biederen Freund Ahlwardt berichtet, nur daß die Kartenunterschrtst „Luise Mielitz" lautet. Es wird nicht schwer fallen, auch andere Blättchen zu finden, die dieselbe Erzählung über ihren Lokalheros bringen. Die Herren Redakteure arbeiten eben im Vertrauen auf die Gedächtnißschwäche oder auf den geringen Kreis ihrer Leser. Leipzig, 20. Sept. Auf Grund jener reichsgerichtlichen Entscheidung, in Folge deren das Urtheil in dem bekannten Görlitzer Antisemitenprozeffe aufgehoben wurde, ist neuerdings von der Leipziger Strafkammer in einem ähnlichen Prozesse gegen den Antisemitenführer Th. Fritsch ein freisprechendes Urtheil gefällt worden. Auch hier handelte es sich um die Verbreitung antisemitischer Flugblätter, in welcher das Schöffengericht den Thatbestand eines groben Unfuges erblickt hatte. Das Landgericht in Leipzig hat sich bet seinem Urthetle der Auffassung angeschlossen, daß es nicht auf den Inhalt der betreffendeu Druckschrift, sondern nur auf die Art und Weise der Verbreitung derselben ankomme, wenn eine Bestrafung wegen groben Unfugs erfolgen solle. Wollte man in der Auslegung des § 360, 11 des Strafgesetzbuches der Presse gegenüber weiter gehen, so käme das einer Aufhebung der Preßfreiheit gleich. Der Richter könne ganz nach seiner subjektiven Ansicht hier groben Unfug annehmen und dort nicht, je nachdem er den Inhalt des Preßerzeugnisses auffasse. Wenn das geschähe, dann sei die Presse so gut wie geliefert. Der Richter sei eben nicht Censor, und er dürfe sich auch