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Der Israelit · 1891-09-21 · Heft 75 (21.9.1891) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 75 (21.9.1891)
Date
1891-09-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1430 als den ungeeignetsten Mann zur Herausgabe der Bibel erscheinen lassen. *) Soeben ist bei I. Kaufs mann in Frankfurt a. M. ein schön ansgestattetes Merkchen.- SL Festpredigten und synagogale Borträge für alle h. Feiertage u. Volksfeste vom Bezirks- Rabbiner L. Schloß irr ger in Breiten erschienen, das wir allen Verehrern für Homiletik bestens empfehlen können. Es sind meistens nicht zu weit ausgedehnte, aber mit gediegenem Inhalte und reichen Stellen aus Bibel, Talmud und Midrasch geschmückte Reden, die gewiß bei Lesern und Hörern den gewünschten Eindruck machen. Antrittsreden gehalten bei der Uebernahme des Großh. Landesrabbinats von Oldenburg von Dr. Mannheimer, Großh. Landesrabbiner. Oldenburg i. Gr. Verlag von Landsberg. 1891. 16 Seiten. 81. Die vorliegende Rede entwickelt in kraftvollen von Herzen kommenden und zu Herzen gehenden Worten das Programm eines Rabbiners in der so ernsten Gegenwart. Es ist das Programm des bewußten Strebens und der frischen Thatkraft in Schule, Gotteshaus und Gemeinde, es ist das Programm der Demuth und des Friedens. „Ich will und ich muß in diesem Lande vieles bessern!" — so ruft der Antrittsredner aus, und wer so spricht, kann und muß und wird sein Ziel, wenn auch langsam so doch sicher, erreichen. Möge der Redner erfüllen, was er verheißen, „Wache zu halten auf den Mauern Jerusalems und in seiner Gemeinde aufzubauen die Trümmer des Heiligthums." nyttl npö ISD- Druck von M. Rosenbaum in P a x. Der ehrwürdige Herr Rabbiner Göza Stern in Maros-Ludas(Siebenbürgen) hat die von ihm am nvn m aiy gehaltene Trauerrede über die Hingeschiedenen Rabbiner R. Hillel Lichtenst e i n-Kolomea und R. Jsaac A a r o n O e t t i n g er- Lemberg unter obigem Titel im Druck erscheinen lassen. Der Verfasser versteht es, das Leben dieser beiden Männer M ney» onot meisterhaft in klassischem Hebräisch zu schildern und documentirt dabei eine große Gewandtheit in der Anwendung von Bibel-, Talmud- und Midraschstellen und deren Deutung. Die Lektüre des Merkchens wird, abgesehen von der Wärme des Tones, der darin vorherrscht, dadurch zu einer sehr genußreichen. Am Schluffe sind noch manche sinn- und geistreiche Bemerkungen allgemeinen Inhalts angefügt. Dem Käufer des werthvollen, wenn auch wenig umfangreichen ibd (l Mark), wird außerdem die Gelegenheit geboten, mir. p'inö zu fein, und so wird sich gewiß Mancher freuen, auf das Büchlein aufmerksam gemacht worden zu sein. *) Anmerk, der Red.: Dieser Bericht war schon einige Wochen vor dem Tode Grätz' geschrieben worden- Zeitungsnachrichten und Correspondeuzeu Deutschland. Berlin, 18. September. Die Herausgeber des „Antisemitenspiegels" *), von welchem soeben die dritte Lieferung erschienen ist, sind von der Ueberzeugung ausgegangen, daß nur unverdrossene, besonnene und mühevolle Arbeit, in welcher die antisemitische Denk- und Kampfesweise im Lichte der Thatsachen und der Moral gezeigt wird, einen sicheren und dauernden Erfolg verspricht. Zu dieser Arbeit müssen sich ohne Rücksicht auf Partetstellung und religiöses Bekenntniß alle Diejenigen rückhaltlos vereinigen, welche den Antisemitismus als eine Gefahr und als eine Barbarei betrachten, die unseren Tagen nimmermehr ansteht. Zu diesem Kampfe gegen die antisemitischen Agitationen soll der „Antisemitenspiegel" das Material liefern. Die dritte Lieferung enthält folgende Kapitel: I. Der Wucher und das Judenthum. II. Die Antisemiten und die Reichsbank. III. Der Talmud und die Sittenlehre des Judenthums. IV. Eine antisemitische Güterschlächterliste. V. Die Juden und das Handwerk. Auch hier werden überall in ruhiger, objektiver Weise und ohne gehässige, persönliche Angriffe die Behauptungen und Angriffe der Antisemiten beleuchtet. Es wird nicht mit Phrasen und Zornesausbrüchen, sondern mit Gründen und Thatsachen gekämpft. Aus den historischen Beiträgen zu der Wucherfrage heben wir als Beispiel folgenden Abschnitt hervor: Der deutsche Rechtshistoriker Professor Stobbe sagt in seinem Buche „Die Juden in Deutschland während des Mittelalters": „Die ganze Ausbildung des gewerblichen Lebens und des Jnnungswesens schloß den Juden von jeder Theilnahme an Handwerk und Handel aus, und es blieb ihm keine andere Wahl, als vom Schacher und Wucher zu leben, denn der mittelalterliche Staat ließ ihm keine anderen Erwerbsquellen." Ein Privileg Kaiser Karls V. vom 3. April 1541 verordnet: „daß es den Juden, da sie in viel höherer Weise zur Leistung von Abgaben und Steuern herangezogen sind, als die Christen, dabei aber weder liegende Güter besitzen und bebauen, noch andere stattliche Hantirung, Aemter oder Handwerk haben und betreiben dürfen, gestattet werden soll, ihre Baarschaft zu höherem Nutzen und Zinsen anzulegen und zu verwenden, als dies den Christen erlaubt ist." Wladislaus von Böhmen erließ im Jahre 1497 ein Edikt, worin es heißt: „Wo der Christ 10 Schock nimmt, soll der Jude 20 im Jahre nehmen dürfen, weil, wenn er so wenig nehmen würde, wie der Christ, er nicht leben könnte, da er zuerst uns gegenüber seinen Pflichten Nachkommen muß, zweitens dem Herrn, dessen Schutz er sich empfohlen hat, zahlen muß, drittens selbst die Interessen zu berichtigen hat, viertens selten ein Amt, dessen Dienst er nöthig hat, ihn umsonst entläßt, und er endlich selbst etwas haben muß, um davon mit Weib und Kindern leben zu können." Wir können nur wünschen, daß die in dem *) Verlag von A. W. Kafemann, Danzig.

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