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Der Israelit · 1891-09-03 · Heft 70 (3.9.1891) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 70 (3.9.1891)
Date
1891-09-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1320 Juden und Namenjuden beten, so ist das nicht dasselbe. Bei solcher scheinbaren Einmüthigkeit tritt die tiefe gegensätzliche Zwiespältigkeit in ihrer ganzen Schärfe zu Tage. — „Vor dem Kampf mit dem Gegner, vor der Sorge um unsere unglücklichen Glaubensbrüder in Rußland treten alle innere religiösen Fragen des Judenthums in den Hintergrund, aber es ist von Zeit zu Zeit nothwendig, an dieselben zu erinnern." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, l. September. Wie uns aus Jerusalem telegraphisch berichtet wird, sind auf einem österreichischen Schiffe hundertundfünfztg Familien aus Rußland vertriebener Glaubensgenossen daselbst eingetroffen, welchen die türkische Regierung jedes Aufenthaltsrecht verweigert. Die Herren Rabbiner Samuel Salant, Rabbi Eljasar, Nissim Behar und Ru bl in begaben sich sofort zum Pascha und baten ihn auf das Dringendste, daß er die Landung der Unglücklichen gestatten möge, worauf dieser erwiederte, daß es außerhalb seiner Befugniß läge, auch nur einem Einzigen derselben den Aufenthalt in Jerusalem zu gewähren. Für die früher angekommenen russischen Juden, die türkische Unterthanen geworden seien, wolle er Alles thun, was er nur irgend im Stande sei. Zugleich fragte der Pascha die Herren Rabbiner Samuel Salant und Rublin, warum so viele ihrer Glaubensgenossen sich noch nicht unter türkischen Schutz gestellt hätten, worauf Herr Rublin seinen Beitritt zum türkischen Unterthanenverband sofort erklärte. Man verlangt von uns telegraphisch Mittel zur Rücksendung der Armen nach Rußland. Da wir es aber für ein schweres Unrecht halten, diese Unglücklichen in den russischen Käfig zurückzubringen, so haben wir im Einverständniß mit einigen hervorrag'enden Frankfurter Herren den Beschluß gefaßt, einen Theil der Vertriebenen nach einem von zuverlässigster Seite uns empfohlenen, nicht weit von Palästina liegenden Lande zur Ansiedelung zu überführen und bitten wir die geehrten Leser uns in diesem unserem Werke, zu dem die erwähnten Herren bereits einen größeren Betrag bewilligt haben, durch gütige Zuweisung von Spenden unterstützen zu wollen. Ter Name des betreffenden Landes soll vorläufig noch nicht bekannt gemacht werden, damit durch Zuströmen großer Massen unsere Pläne nicht vereitelt werden. Mainz, 2. September. Aus Memel kommt uns die fast unglaubliche Nachricht zu, daß ein Delegirter des Berliner Centralcomites russische Auswanderer durch Verweigerung der bis jetzt verabreichten Nahrungsmittel zur Rückkehr nach Rußland zwingen wollte. Nach der Darstellung unseres Berichterstatters wurden hierdurch die Aermsten dem bittersten Hunger ausgesetzt. Eine sofortige Klarstellung der Thatsache seitens des Eentralcomitss erscheint dringend nothwendig, umjede weitere Beunruhigung zu vermeiden. Bunzlau. In der kürzlich hier abgehaltenen Versammlung der schlesischen Thierärzte hielt Herr Sanitätsthierarzt Dr. Bohlen, eine Autorität auf dem Gebiete des Veterinärwesens, einen Vortrag über die Tödtungsarten des Schlachtviehes, der sich zu einem glänzenden Plaidoyer für das Schächten als der besten unter allen vorgeschlagenen Methoden gestaltete. Die betreffenden Ausführungen lauteten, wie „Kantor" berichtet, folgendermaßen: „Ich erlaube mir noch ein sehr altes Verfahren beim Tödten der Thiere anzugeben, das ist die Schlachtweise bei den Israeliten. Die Vorbereitungen zum Schächten, das Niederlegen des Schlachtviehes können, wenn sie ordentlich ausgeführt werden, nicht als „Thierquälerei" angesehen werden; denn das mosaische Gesetz verlangt durchaus sorgsame und humane Behandlung des zu schlichtenden Thteres. Die Vorbereitungen zum Niederlegen desselben dauern 2—3 Minuten; das Niederlegen sieht, selbst wenn es korrekt ausgesührt wird, schlimmer aus, als es ist, aber es liegt vollständig in der Gewalt des „Schlachtenden", somit kann auch die Tödtung mit größter Sicherheit vollzogen werden und wird niemals ein Befreien des Schlachtthieres und dadurch herbeigeführte Unglücksfälle — wie es wohl leider oft geschieht — Vorkommen. Wenn das Thier rasch und sanft in die Rücklage gebracht wird, was wohl kaum länger vorschriftsmäßig als 2 Minuten in Anspruch nimmt, so ist gegen diese Proccdur kaunl etwas einzuwenden, in keinem Falle kann dabei von einer Thierquälerei die Rede sein, umsoweniger, da die Tödtung mit einem haarscharfen ca. 14 ew. langen und 2 em. breiten Schlachtmesser mit großer Fertigkeit in 2 resp. 3 unmittelbar rasch aufeinander folgenden Zügen am Halse durch sämmtliche gespannten Weichgebilde bis auf die Halswirbel ausgeführt wird. Die Blutung dauert im Ganzen gegen 2 Minuten, anfänglich sehr stark, später schwächer, während dieser Zeit liegt das Thier ziemlich ruhig, nach 3 Minuten hört das Athmen auf, es stellen sich heftige Convulsionen über den ganzen Körper ein und mit Ende der vierten Minute ist das Thier vollständig todt. In Folge des Halsschnittes strömt sofort das Blut in bedeutenden Massen aus den vier großen Kopf- und Halsgefäßen hervor, und da die Blutströmung zum Gehirn unterbrochen ist, der

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