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Der Israelit · 1891-08-31 · Heft 69 (31.8.1891) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 69 (31.8.1891)
Date
1891-08-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1304 vor, die Versammlung im Hofe abzuhalten, wo er, umgeben von seiner Leibwache, von einem Leiterwagen aus seine Rede hielt. Es dauerte lange, bis er überhaupt zum Wort kommen konnte, und erst nach Hinausschaffung der lautesten Ruhestörer, an welcher Arbeit sich namentlich der Ortsdiener sehr betheiligte, konnte Böckel sein „Programm entwickeln". Unterdessen entspannen sich in einer Ecke des HofeS fortwährende Kämpfe zwischen den Antisemiten und ihren Gegnern, die fast regelmäßig mit der Hinausbeförderung des Einen oder Anderen endeten, nachdem es vorher mindestens blaue Mäler oder gar blutige Köpfe gegeben hatte. Herr Reichstagsabgeordnete Münch wurde, als er nach Böckel die improvisirte Rednertribüne des Leiterwagens bestieg, mit großem Beifall empfangen. Er wies unter Anderm nach, daß Vieles, was Dr. Böckel als neue Forderung aufstelle, von. den freisinnigen Parteien schon seit langen Jahren gefordert werde, und wandte sich dann gegen die persönlichen Angriffe, die Böckel gegen ihn in seinem „Reichsherold" gerichtet hat, indem er ihn, Münch, wegen der Mittheilungen über Liebermann von Sonnenberg im Reichstag u. a. als einen „Ehrabschneider" bezeichnet habe. Redner legte die von Liebermann ausgestellten, aber nicht eingelösten Wechsel im Original vor. Die Polemik zwischen Böckel und Münch nahm dann einen sehr erregten Charakter an, so daß der Bürgermeister, den die Prügelszenen nicht dazu veranlassen konnten, angesichts der fortwährenden Unterbrechungen, die sich Böckel erlaubte, endlich sich entschloß, die Versammlung aufzulösen. Herrn Böckel wird es gestern klar geworden sein, daß hier sein Weizen nicht blüht. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, 25. August. Heute Vormittag wurde in dem festlich geschmückten Prachtsaale des „Hotel Europa" die von hiesigen orthodoxen Kaufleuten angeregte Landeskonferenz behufs Stellungnahme gegen die Sonntagsruhe unter großer Teilnahme abgehalten. Der größte Theil der orthodoxen Gemeinden Ungarn's entsandten Deputationen und Vertreter, und waren die Gemeinden der Comitate Oedenburg, Neutra, Preßburg, Pesth, Bonsod, Gömör, Ung., Marmaros, Zemplin, Bereg und Siebenbürgen Szatmar am zahlreichsten vertreten. Zum Präses der Konferenz wurde der hiesige achtbare Kaufmann, Herr Adolf Frankl mit großer Majorität, als Schriftführer Herr Daniel Weiß (Budapest) und Herr Jakob Gabel (Großwardein) gewählt. Der Präses hielt eine beinahe zwei Stunden andauernde Rede, welche mehrmals von Beifallskundgebungen begleitet war. Unter Anderem sagte er: „Wenn auf der Stufe hoher Entwickelung stehende Staaten sich die Einführung der Sonntagsruhe gestatten können, so darf daraus nicht gefolgert werden, daß auch Ungarn, das sich inmitten kritischer Kämpfe eben jetzt zu einem Industriestaat umzugestalten beginnt, die Sonntagsruhe einführe und zwar in einer strengeren Form als die ausländischen Staaten. Nach der Ansicht Redners ist es unzweifelhaft, daß dieses mit so großer Strenge ausgeführte Gesetz für die Konsumenten und Kaufleute in gleichem Maße von bedeutendem Nachtheil sei. Besonders schwer getroffen sind durch die Verfügungen dieses Gesetzes jene Israeliten, welche mit strenger Einhaltung ihrer Glaubenssatzungen sich am Samstag jeder kommerziellen oder gewerblichen Thätigkeit enthalten. In seiner jetzigen Gestalt werde das Gesetz den materiellen Ruin einer Klaffe arbeitssamer und wohlhabender Steuerzahler nach sich ziehen. Die orthodoxen Israeliten beanspruchen keine Landesoerfügungen oder Ausnahmsvorschriften, sie wünschen blos, daß dieses als wirkliche Gefahr sich präsentirende Gesetz im Allgemeinen gemildert und nach dem Muster ähnlicher Gesetze ausländischer Staaten umgestaltet werde. Dieses Gesetz sei nicht ein Werk des Ministers Baroß, denn dieser ist der Mann der Arbeit. Herr v. Baroß, dem sich das Vertrauen der Allgemeinheit zuwende, weil er gerecht und liberal sei, kann unmöglich den Willen gehabt haben, durch die strengen Verfügungen des Gesetzes eine arbeitssame Volksklasse intensiv zu schädigen. Redner hofft, daß Minister Baroß sich den Erwägungen der orthodoxen Israeliten nicht verschließen und die Härten des Gesetzes mildern werde." Hierauf ergriff der Großwardeiner Advokat Dr. Samuel Friedländer das Wort, die Gründe genau angebend, warum das Sonntagsruhe-Gesetz dem guten Jehudi, der den nasp heilig hält, die Existenz stark bedroht. Er beantragt die Annahme folgender Resolution: „In Anbetracht deffen, daß die Durchführungsverordnung zum Sonntagsruhegesetz die Beschaffung des Bedarfes der ärmeren und mittleren Klaffe durch die Beschränkung der Ausnahmen von der Sonntagsruhe auf das Minimum sehr erschwert; in Anbetracht, daß hiedurch die gewerbe- und handeltreibende Klaffe sehr geschädigt wird; in Anbetracht ferner, daß die europäischen Kulturstaaten eben aus diesen Gründen die Sonntagsruhe überall minder streng in Anwendung bringen; in Anbetracht schließlich, daß die Hunderiiausende zählende glaubenstreue israelitische Bevölkerung des Landes derart gehalten ist, zwei Ruhetage zu halten und so die Möglichkeit ihrer Existenz erschwert, möge die Landeskonferenz unter feierlicher Betonung deffen, daß die Juden für sich keine Ausnahmsverfügungen verlangen, aussprechen : 1. Daß das Gesetz, respektive die Durchführungsverordnung über die Sonntagsruhe in der heutigen Gestalt für die Handel- und gewerbetreibenden Bürger, speziell aber für die gesetzestreuen israelitischen Kaufleute und Industriellen überaus schädlich sei. 2. Daß die Abänderung der Durchführungsverordnung auf Grund der Bestimmungen in anderen Kulturstaaten unerläßlich ist; und zwar soll bestimmt werden, daß die Sonntagsruhe für alle Geschäfte Nachmittags 1 Uhr, in Gemeinden mit weniger als 20,000 Seelen Nachmittags 5 Uhr beginnt; Verkäufer von Lebensmitteln, Spezerei- und Mehlhandler, sowie Greisler or. sollen in Bezug aus den Verkauf von der Sonntagsruhe befreit sein; ebenso israelitische Fabrikanten und Werkstattenbesitzer, welche nicht für den sofortigen Verkauf, sondern auf Lager oder Bestellung arbeiten, wennsie behördlich nachweifen können, daß sie den Sabbat über gefeiert haben.

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