Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 67 (24.8.1891)
- Date
- 1891-08-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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12 6f Streben, ihren Kindern eine tüchtige Schulbildung geben zu lassen. Daß sie zur Erreichung dieses Zweckes die Schulen unterstützen, wie es von vielen christlichen Eltern leider nicht geschieht, dürfte doch allgemein bekannt sein." Jur Lage der Juden in Wußkand. Das vom Polizeipräsidenten von Moskau wegen der Ausweisung der Inden an die Moskauer Polizei-Kommissare am 26. Juli gerichtete Cirkular lautet nach dem „Berl. Tagbl." folgendermaßen: Nach Uebereinkunft mit dem Herrn Minister des Innern hinsichtlich der Ausführung des Allerhöchsten Ukases betreffs der Ausweisung der hebräischen Handwerker aus Moskau und dem Moskauer Gouvernement sind folgende drei Termine für folgende drei Kategorien ausgearbeitet: Kategorie 1. Hebräische Handwerker, welche in Moskau und dem Moskauer Gouvernement nicht länger als drei Jahre wohnen, unverheirathete oder sogar verheirathete, aber kinderlose, und solche, welche einen Gesellen haben. Kategorie II. Hebräische Handwerker, deren Familien aus vier Mitgliedern bestehen, welche vier Gesellen haben und in Moskau und dem Moskauer Gouvernement nicht weniger als sechs Jahre wohnen. III. Hebräische Handwerker, welche größere Familien und mehr als vier Gesellen haben, und die schon feit langer Zeit in Moskau und dem Moskauer Gouvernement ansässig sind. Für die freiwillige Abreise der Hebräer der ersten Kategorie wird eine Frist von drei bis sechs, für die zweite Kategorie von sechs bis neun, für die dritte Kategorie von neun bis zwölf Monaten festgesetzt, wobei die zur Ausweisung bestimmten hebräischen Handwerker von der Polizei unbedingt drei Monate vor Ablauf der festgesetzten Frist unter schriftlichen Verpflichtungen benachrichtigt werden müflen. Diejenigen hebräische Handwerker, welche Immobilien (Häuser, Fabriken) besitzen, sollen innerhalb zwei Jahren ihr Eigenthum verkaufen und Moskau verlassen. Was die übrigen Hebräer anbetrifft, welche keine Handwerker sind und in Moskau und dem Moskauer Gouvernement auf Grund der Zirkuläre der Minister des Innern von 1680, 1882 und 1886 snb Nr. 30 wohnen, so sollen gegen dieselben die obenerwähnten Maßregeln getroffen werden, wobei für selbige nur zwei Termine bestimmt werden sollen, und zwar für diejenigen, welche Ge» schäftsvertreter von hiesigen jüdischen Häusern erster Gilde sind oder selbstständige kleinere Geschäfte besitzen, sechs Monate, und für solche, die eigene größere Geschäfte besitzen und mit 'größeren russischen Fabrikanten in Verbindung stehen, zwölf Monate, wovon die russischen Fabrikanten sechs Monate vor Ablauf der festgesetzten Ausweisungsfrist benachrichtigt werden müssen. Die Prokuristen und Bevollmächtigten der russischen Fabriken allerersten Ranges müssen binnen zwei Jahren Moskau verlassen. Bei Feststellung der für jede Kategorie bestimmten Fristen sollen unbedingt die Termine der bis zum ersten Januar 1892 gütigen Handels¬ und Steuerdokumente in Betracht gezogen werden, und zwar sollen die Hebräer, welche bis zum ersten Januar 1892 Handelspatente resp. Gilde und Steuer bezahlt haben, das Recht haben, bis zum Ablauf dieser Dokumente hier zu bleiben, wenn sie auch ihrer Familienmitglieder- und Arbeiteranzahl nach zu der Kategorie solcher gehören, für welche der kürzeste Ausweisungstermin von drei Monaten festgesetzt ist. Was die Rechte der einzelner Hebräer anbetrifft, die in Moskau und dem Moskauer Gouvernement lebenslänglich wohnen dürfen, so sollen über deren weiteres Hierbleiben bei jedem solchen Fall specielle Gesuche bei der Regierung eingereicht werden. Die Termine für alle drei ebenerwähnten Kategorien sollen von dem Tage des Erscheinens dieses Cirkulars, d. h. vom 14.(26.)Juli 1891 an gerechnet werde«, lieber die im Umkreis des Moskauer Gouvernements wohnenden Hebräer sollen spezielle Kommissionen eingesetzt werden, ebenso in den Kreisstädten des Moskauer Gouvernements." Es fehlt nur noch, bemerkt dazu das genannte Blatt, daß auch die jüdischen Soldaten der Moskauer Garnison vertrieben werden. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzeu. Deutschland. Berlin. Der verehrten Redaction des „Israelit und Jeschurun" übersende ich „Zwei Lieder anläßlich des Flottenfestes in Kronstadt. Von einem polnischen Edelmann." Wir wagen es nicht dieselben zur Veröffentlichung zu empfehlen. Aus der Erbitterung aber, die in andern minder geknechteten Kreisen herrscht, vermag man ziemlich leicht nachzuempfinden, wie tief der Schmerz ist, den unsere beklagenswerthen Glaubensgenossen dulden. Hamburg, im August. Wie seiner Zeit in den jüdischen Blättern bekannt gemacht wurde, vermachte die in Kopenhagen am 7. Januar a. e. verstorbene Frau Betty Hartwig, geb. Herschel eine Summe von 20,000 Kronen (21,000 Mark) zum Zweck der Förderung jüdisch-kultueller Einrichtungen. Nach dem Wortlaut des Testamentes soll diese Summe an arme kleine Gemeinden in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Polen, Rußland und Frankreich zur Vertheilung gelangen als Beitrag a) zur Errichtung neuer oder Reparirung alter Synagogen; b) zur Errichtung oder Unterstützung von Schulen, in welchen nebst den gewöhnlichen Lehrfächern, besonderes Gewicht auf den Unterricht in der hebräischen Sprache gelegt wird und e) zur Erhaltung von rituellen Bädern (Mikwaoth.) Mit der zweckentsprechenden Vertheilung dieses Geldes wurden die ehrwürdigen Rabbiner von Hamburg, Altona und Würzburg betraut. Als äußerster Anmeldungstermtn zur Einreichung der betreffenden Gesuche wurde der 15. August festgesetzt. Wir vernehmen nun aus sicherster Quelle, daß zur großen Ueberraschung der genannten ehrwürdigen Herren Rabbiner mehr denn 1000 sage tausend Gesuche um Unterstützung eingelaufen sind, während nach den Bestimmungen des Testamentes, wonach nicht mehr als 1500, aber auch nicht weniger als 300 Mark an eine Gemeinde zu verabfolgen sei, im günstigsten Fall kaum der zwölfte Theil der Petenten berücksichtigt werden können. Die Prüfung und zweckentsprechende Beurtheilung einer so großen Masse von Gesuchen, die aus den verschiedensten Ländern nicht blos von großen und kleinen Gemeinden, sondern auch von Betver-