Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 66 (20.8.1891)
- Date
- 1891-08-20
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448184--32667-2480523- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1254 post festum nach dem zum Gesetze erhobenen Gesetzentwürfe machte, hatte nicht nur wegen der Verspätung, sondern vorzüglich wegen der verhältnismäßig ganz unbedeutenden Betheiligung der interessirten Kreise von Vornherein wenig Aussicht auf Erfolg. Das Gesetz ist nun 'da und wird mit aller Strenge durchgcführt werden. Wie empfindlich dieses Gesetz die gesetzestreuen Israeliten schädigen wird, erhellt am deutlichsten aus Punkt 17 des 3. 8 und ß 4 der Ausführungsverordnung, welche folgenden Wortlaut haben: 8 3. P. 17: „Bei kaufmännischen bcziehungs- „weise Verkaufsgcschäften, sowie Kanzleiarbei- „t e n der kaufmännischen, gewerblichen und Fabriks- „angestellten ist nur bis 10 Uhr Vormittags die „Arbeit gestattet. § 4. Es können an bezeichneten Tagen (Sonntag und „Snkt. Stefanstag) gewerbliche Arbeit „verrichten jene selbstständigen kleinen Ge- „w erbtreiben den, welch allein, und zwar „ohne ih r e G e h i l f e n u n d L e h r l i n g e, s o w ie „ohne In anspruchnah me anderer Hilfs- „arbeiter in ihrer Wohnung arbeiten. Also selbst hinter verschlossenen Thüren wird nach IO Uhr keinerlei Kanzlei-Arbeit verrichtet werden dürfen, und auch kleine Gewerbetreibende dürfen nur allein ohne Lehrlinge arbeiten. Das heißt nichts anderes, als: Sonntag jede Arbeit ruhen lassen. Welches Hinderniß dieses Gesetz dem religiösen Juden sein wird, ist heute unmöglich zu berechnen. Die bet dieser Angelegenheit bekundete Gleichgiltigkeit und Nachlässigkeit ist nun ein mjm Ipnb." Was wir jedoch zur Abstellung dieses Uebels zu thun vermögen, ist einzig und allein — wie dies Oberrabbiner Löw unlängst in einer geistreichen Rede richtig hervorhob: Wir müssen die Heilighaltung unseres tnip n:w fernerhin auch unter größeren materiellen Opfer wie bisher offenkundig betätigen! Wenn dann die Regierung Gelegenheit haben wird, sich zu überzeugen, daß wenigstens ein T.h ei l der Israeliten auch bet Gefährdung materieller Interessen an D2W mw unerschütterlich festhält, daß also uns die Bethätigung der heiligen, göttlichen Gebote kein leerer Wahn ist: dann ist zu hoffen, daß die Regierung unseres keinen konfessionellen Unterschied kennenden Königs rr den gesetzestreuen nnirv in Bälde Erleichterungen gewähren wird. Wir find der festen Ueberzeugung, daß in den bisher religiös gewesenen Juden Ungarns noch soviel Ueberzeugungsstärke existirt und daß die in ihrem Herzen leuchtende Sinaiflamme nicht erlöschen wird. Möchten wir uns in dieser Ueberzeugung nicht getäuscht haben! Leopold Großberg. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Andernach. Wir erhalten von Herrn Lehrer M. Abraham in Andernach eine längere Berichtigung über die in Nr. 63 gebrachte Mittheilung aus Mayen, aus der wir Folgendes entnehmen: „Jene in Rede stehende Hochzeit war ohne meine vorher ein geholte Einwilligung auf dn n"n feftg esetzt, sämmtliche Vorbereitungen waren in höchst umfangreichem Maße getroffen, als ich wenige Tage vor derselben zur Trauung gebeten wurde. Es ist also unwahr, daß erst auf meine Erlaubniß jene Hochzeit stattgefundeu hat. Hätte man meinen Bescheid eingeholt, ob an diesem Tage eine Hochzeit statthaft sei, so würde ich abgerathen haben. Wenn ich jedoch diese Trauung vollzogen, so geschah dies jedenfalls nicht ohne vorherige Ueberlegung und nicht ohne genügenden Grund." (Nachbemerk, der Redaktion: Herr Abraham gibt somit zu, daß er am vn m, also gegen den p, eine Trauung vollzogen hat.) Würzburg. Seine Königliche Hoheit der Prinzregent Luitpold v. Bayern haben sich allergnädigst bewogen gefunden, der isr. Präparandenschule in Höchberg unter dem Namen „Lazarus Ottensoser-Stiftnng" die Allerhöchste landesherrliche Bestätigung als öffentliche Stiftung zu ertheilen. Diese Stiftung bezweckt die Erhaltung der von dem sel. Orts-Rabbiner Lazarus Ottensoser gegründeten und schon seit mehreren Dezennien segensreich wirkenden mit einer Talmud-Thora-Schule verbundenen Präparandenschule, sowie die Unterstützung bedürftiger Zöglinge dieser Anstalt. Durch diese Bestätigung ist die Verwaltung des Anstaltsvermögens der Aufsicht der k. Kreisregierung unterstellt, welche die jährliche Rechnung prüft und die Erfüllung des Stiftungszweckes überwacht. Nach den neuen Stiftungssatzungen sind die Verhältnisse der Anstalt derart geregelt, daß die Verwaltung des Stiftungsvermögens von einem aus 7 Mitgliedern bestehenden Kuratorium besorgt wird, während die Schule, analog den kgl. Präparandenschulen, von einem Hauptlehrer geleitet wird. Damit der ursprüngliche Charakter der Anstalt als Talmudthoraschule gewahrt bleibe, muß an der Anstalt stets ein talmudisch gebildeter Theologe mit ritueller Autorisation zum Rabbinate angestellt sein. Vorsitzender des Kuratoriums ist z. Z. Herr Levi Forchheimer in Würzburg, während als Kassirer desselben der schon lange in diesem Amte thätigeHerr Samuel Eldod in Höchberg fungirt. Besonders hervorgehoben sei noch, daß die Stiftung für die derselben zugewendeten Legate die Verpflichtung übernimmt, für Verstorbene Schiur, Jahrtagslicht und Kadisch