Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 66 (20.8.1891)
- Date
- 1891-08-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXII. Jahrgmrg. Erste BeilageM 66 des „Israelit & Jeschurun" Leitender Artikel. Die Sonntagsruhe und die Israeliten in Ungarn. Ungwar, 13. August. Mit gespauuter Erwartung und fieberhafter Aufregung sahen die gesetzestreuen Israeliten Ungarns dem Erscheinen der Durchführungsverordnung des Handelsministers zum Gesetze der Sonntagsruhe entgegen, welchem die Gesetzgebung die Ermächtigung ertheilt hatte, die Grenzen der Wirksamkeit des Gesetzes enger zu ziehen und im Wege der , Ausführungsverordnung die zu gewährenden Ausnahmen fcstzusetzen. Die Verordnung des Handelsministers über das am 15. resp. 19. v. Mts. in Kraft getretene „Sonntagsruhe-Gesetz" ist am 1. Juli erschienen, und mit ihr ist die Hoffnung vieler Glaubensgenossen arg getäuscht worden. Wohl war man sich dessen bewußt, daß von dieser Verordnung nicht viel zu erwarten sei, da eine diesbezügliche Petition der orthodoxen Landcskanzlei an das Abgeordnetenhaus gelegentlich der Verhandlung des Gesetzes erfolglos geblieben und der Minister daher von dieser Seite sich nicht veranlaßt sah, für Israeliten Ausnahmen zu stipuliren; aber Manche hofften doch noch, daß der Minister, dem, nach seiner bisherigen öffentlichen Thätigkeit, keine schlechte Gesinnungen den Juden gegenüber vorgeworfen werden könne, auf eine Vorstellung der Delegirten einiger jüdischen Gemeinden die Angehörigen jüdischer Confession, denen die Heilighaltung des Sabbats am Herzen gelegen ist, wenigstens einer kleinen Berücksichtigung theilhastig werden lassen wird, was aber leider nicht geschehen ist. Mit liefen Bedauern nehmen wir es wahr, daß, neben einer großen Anzahl dem wirklichen Bedürfnisse entsprechenden Ausnahmen auch solche gewährt wurden, die man leichterdings an einem Tage in der Woche entbehren könnte, auf die Interessen der Angehörigen der jüdischen Religion nicht die geringste Rücksicht genommen wird, woraus den gesetzcstreuen isr. Kaufleuten und Handwerkern unberechenbarer Schaden erwachsen wird. Wenn wir aber ohne Voreingenommenheit nach dem Grund dieser so sehr betrübenden Außerachtlassung, oder — vielleicht besser gesagt: — Schädigung der Interessen einer überwiegenden Majorität jüdischer Staatsbürger forschen; so müssen wir es offen bekennen, daß die Schuld an diesem unabsehbaren Uebel nur in letzter Reihe der Regierung zur Last gelegt werden könne, und daß die ung. Juden sich den Vorwurf machen müssen: „mea culpamea desideria!“ Wie paradox dies aud) klingen mag, kein mit den Angelegenheiten der hierländischenJudenheit Vertrauter wird die Richtigkeit dieser unglaublich scheinenden Behauptung in Abrede stellen. Denn sowohl aus dem Gesetzentwürfe und den an denselben im Abgeordnetenhause geknüpften Debatten und Motivirnngen, als auch aus den Ausführungsverordnungen des Handelsministers könnte man nur mit Böswilligkeit eine direkt gegen die Juden gerichtete Aktion herauslesen; man muß vielmehr zugeben, daß das in Rede stehende Gesetz einzig und allein dem Geiste der Humanität seinen Ursprung verdanke. Es kann unmöglich den Intentionen der liberalen Regierung Ungarns entsprechen, den Bürgern israelitischer Confession einen Gewissenszwang auflegen zu wollen; dieselbe ist von der Loyalität und Nützlichkeit der jüdischen Bevölkerung Ungarns zu sehr überzeugt, als daß sie es für rathsam finden könnte, derselben eine Kränkung oder gar einen Nachtheil zuzufügen. Tief beschämt müssen wir konstatiren, daß die berufenen Kreise im eigenen Lager eine grenzenlose Gleichgiltigkeit gezeigt, und daß unter den Anhängern der Kongreßpartei kaum ein verschwindend kleiner Prozentsatz den Sabbat auch bisher vorschriftsmäßig gehalten, und daß dieselbe vornehmlich aus solchen Mitgliedern besteht, welche rap ’^nb y,DniD3 sind. Die gesetzgebende Körperschaft hatte in Budapest, woselbst eine beiläufig 100,000 Seelen zählende jüd. Gemeinde besteht, und in anderen großen Städten, Szegidin, Arad, Temeswar, Großkanißa, Kaschau, Debrezin 2c. Umschau gehalten und die Wahrnehmung gemacht, daß das Gros der Israeliten den Sabbat öffentlich verletzt. Auch die traurige Thatsache, daß die meisten Juden — und unter ihnen eine nicht unbeträchtliche Anzahl sogenannter Orthodoxen — ihre Kinder an Sonnabend und jüd. Feiertagen ins Gymnasium schicken, wo sie durch Zeichnen und Schreiben den entweihen, konnte die Regierung in ihrem irrthümlichen Glauben, daß die Israeliten nur solange ms? halten, als dies ihr Fortkommen nicht erschwere, nur bestärken. Eine imposante Kundgebung sämmtltcher Rabbiner und Gemeinden, durch eine Petition an das Abgeordnetenhaus, hätte Erleichterungen bewerkstelligen können. Das ist leider nicht geschehen. Die orth. Kanzlei hatte wohl eine diesbezügliche Petition eingereicht, welche aber, da sie nur mit der Unterschrift des Präsidenten versehen war, bei einer solch wichtigen Angelegenheit keine Wirkung hatte. Auch die Repräsentation, welche die Delegirten jüdischer Kaufleute einiger Gemeinden