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Der Israelit · 1891-08-10 · Heft 63 (10.8.1891) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 63 (10.8.1891)
Date
1891-08-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1180 gesetztes Hauptcomite soll die ihm unterstehenden ComitLs überwachen. 2) Das gegenwärtige Paßsystem ist durch ein System von freien Auswanderer- Certificaten zu ersetzen, welche die Verzichtleistung auf die Rechte und die Befreiung von den Pflichten eines russischen Staatsangehörigen enthalten, sobald die Grenze überschritten ist. Keine außerordentliche Militärlast oder ein anderer Dienst sollte den zurückbleibenden Inden in Folge der Auswanderung von Glaubensgenossen auferlegt werden. 3) Die russische Regierung hätte allen armen Besitzern von Auswanderer - Certificaten unentgeltliche Fahrt zu gewähren. 4) Die jungen Juden sollten in Handwerk und in Ackerbau unterrichtet werden. Man müßte um die Erlaubniß ansuchen, Ackerbauschulen zu errichten. Der Regierungspräsident von Osnabrück hat eine Polizei-Verordnung, betreffend das Verfahren beim Schlachten erlassen, der wir Folgendes entnehmen: § 5. Für das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) gelten außer den vorstehend in den §§. 2—4 getroffenen, folgende besondere Bestimmungen: 1) Das Riederlegcn von Großvieh darf nur durch Winden oder ähnliche Vorrichtungen bewirkt werden. Die Winden, sowie die dabei gebrauchten Seilen sollen haltbar sein und stets geschmeidig gehalten werden. 2) Während des Niederlegens soll der Kopf des Thieres unter Anwendung geeigneter Vorrichtungen gehörig unterstützt und geführt werden, so daß ein Aufschlagen desselben auf den Fußboden und ein Bruch der Hörner vermieden wird. 3) Bei dem Niederlegen des Thieres soll der Schächter bereits zugegen sein und unmittelbar darauf die Schächtung vornehmen; dieselbe soll schnell und sicher ausgeführt werden. 4) Nicht nur während des Schächtungsactes, sondern auch für die ganze Dauer der nach dem Halsschnitte eintretenden Muskelkrämpfe bis zum Eintreten des Todes, soll der Kopf des Thieres festgelegt werden. 5) Die Schächtung soll nur durch erprobte Schächter ausgeführt werden. §. 6. Für die Befolgung der Vorschriften dieser Polizei-Verordnung ist sowohl der Eigenthümer des zu schlachtenden Viehs, wenn er zugegen ist, wie auch derjenige verantwortlich, welcher^ die Schlachthandlung vornimmt oder leitet. §. 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bis zu 60 Mk. bestraft. §. 8. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Eisenach. Die unter der Firma „Reformverein" hier bestehende Antisemiten-Gesellschaft hat bei ihrem Beginne einen gewaltigen,! bimmelstürmenden Anlauf genommen, ist aber doch dabei auf einige Hindernisse gestoßen, die ihren Gang etwas verlangsamen, obgleich dieselbe, sowie ihr Anhängsel, „der deutsche Jugendbund", es an Zusammenkünften nicht fehlen lassen. In der ersten Versammlung war nämlich den verschriebenen Rednern viel Redefreiheit gelassen worden. Dagegen traten aber sowohl die hier erscheinende freisinnige Zeitung, die „Eisenacher T a g e s p o st", sowie auch der Schreiber dieses, theils in dieser, theils auch in der hiesigen natioualliberalen „Eisenacher Zeitung" energisch auf, welches den Erfolg hatte, daß die Herren jetzt strenger überwacht werden und der auf den 2. August hier anberaumt gewesene A n t i s e m i t e n - C o n g r e ß nicht öffentlich abgehalten werden durfte. Meine beiden jüngsten Artikel haben auch noch den Erfolg gehabt, daß die „Eisenacher Zeitung" seitdem noch keine antisemitischen Artikel wieder ausgenommen, sondern die ihr zugegangenen dem Papierkorbe zugewiesen hat. Da die genannten beiden Zeitungen die einzigen hier erscheinenden sind, so haben die Antisemiten zu ihrem großen Leidwesen hier kein Organ, in dem sie ihre socialistischen Beglückuugslehren an den Mann bringen können. Es würde, obgleich Concurrenzneid, mißlungene Anpumpversuche u. dgl. hier, wie überall, einige Antisemiten gezüchtet haben, doch in Eisenach nicht zur Bildung eines Antisemiten-Bereins gekommen sein, wenn nicht ein bei der Thüringer Bahn am hiesigen Bahnhofe seit ungefähr l ffz Jahren angestellter junger Beamter sät seinem Hiersein sich die Zustandebringung eines solchen zur besonderen Aufgabe gemacht hätte. Ueber das Treiben dieses Agitators ist nunmehr bei der zutreffenden Behörde Meldung gemacht worden, was freilich schon früher hätte geschehen müssen. Derselbe hat sich in seinem agitatorischen Eifer in voriger Woche so weit vergessen, daß er während eines Zugwechsels am Eisenbahnwagen stehend, zu einem, vermuthlich ihm gleichgesinnten Geschäftsreisenden, in Gegenwart mehrerer jüdischen Passagiere die Aeußerung machte: „Wir ruhen nicht, bis wir die Zustände so haben, wie sie in Rußland sind, daß die Juden nämlich sämmtlich ausgetrieben werden." Auch das ist bereits zur Anzeige gebracht. Vergangenen Samstag um 6 Uhr Morgens ist der Raubmörder Hüter, welcher den jüd. Handelsmann Clar aus Ettenhausen erschlagen und beraubt hat, hier im Hofe des Landgerichtsgebäudes durch die Guillotine hingerichtet worden. Fürth. Wenn schon öfters die Spalten des „Israelit" sich geöffnet, um die Verdienste eines Mannes hervorzuheben, so verdient ganz besonders

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