Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 61 (3.8.1891)
- Date
- 1891-08-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1143 herausfinden, wie das, was hier von der schweizerischen Eidgenossenschaft gesagt ist, wortwörtlich für die jüdische Eidgenossenschaft zntrifft.- „Für alle guten Schweizer ist die altherge- „brachte Eidgenossenschaft noch immer ein be- „souderer Staat, einzigartig und mit einer „Mission ansgestattet, wie sie kein anderes Volk „besitzt. Diese Mission mutz sie auch heute fort- „setzen oder daran'unlergehen. Ein charakterloses „Leben , oder ein Bindeglied - Dasein zwischen „verschiedenen großen Nationalitäten, wie es der „Traum mancher großen Politik schon öfter ge- „Wesen ist, entspricht derselben nicht. Daß damit „eine gewisse nationale Abschließung verbunden „sein muß, die in unserer Zeit nicht ohneSchwie- „rigkeit ist und ein erhebliches Maß von Origi- „nalität und Lebenskraft erfordert, sollen wir „wissen, und auch nicht erschrecken, sofern wir, „fest auf diesem unserem Erb und Eigen stehend, „ab und zu einer stillen oder lauten Antipathie „begegnen, die alles Eigenthümliche in einer nach „mechanischer Gleichgestaltung strebenden Zeit zu „erfahren hat. Dafür ist es auch mit der eigen- „thümlichen Zähigkeit und Schwungkraft ausge- „stattet, die es allein besitzt und welche die Sicherheit des Ueberwindens in sich trägt, wo immer „sie besteht. Denn eine Aufhebung der Völker- „individualitäten ist keineswegs der Gedanke der „Weltordnung, sondern die Erhaltung derselben, „so lange sie des Erhaltens würdig sind." „Ein durch seine Farblosigkeit unnütz gewor- „denes Gemeinwesen, das nur noch eine Reduktion von schon bestehenden anderen auf einen „kleineren Maßftab ist, duldet Europa auf die „Länge in seiner Mitte sicherlich nicht, und es „würde auch sich selbst allmählich so überflüssig und „bloß hinderlich für die allgemeinen Gedanken „Humanitären Fortschrittes Vorkommen, daß es „in irgend einer der jetzt hierfür sehr erleichterten „Formen in seine Auflösung eiuwilligen müßte. „Es könnte auch in der That für einen vernünf- „tigen Fremdling, wie sie jetzt ähnlich zu vielen „Tausenden unser privatliches und staatliches „Leben zu beobachten gewohnt sind, nur ein „lächerliches Schauspiel sein, „Urschweizern" zu „begegnen, die schon äußerlich genau wie Pariser „oder Berliner aussehen, und deren innerer Mensch „auch im Vergleich mit den Bewohnern! fremder „Länder keinen Unterschied mehr zeigt. Der Schluß „müßte von ihrer Seite allmählich dahin gezogen „werden, daß der Schweizer und die Schweizerin „selbst ihr Staatswesen nicht mehr für unent- „behrlich halten." Wir lassen diesen Citaten aus dem herrlichen Buche*) noch ein Wort folgen, das wohlverdient nicht nur von der schweizerischen, sondern auch von der jüdischen Eidgenossenschaft beachtet und beherzigt zu werden. — Der Verfasser hat dabei sicher nicht an uns Juden gedacht, aber gezeichnet hat er uns, als wenn wir ihm zu Modell gesessen hätten. Es gibt wohl kein besseres Mittel zur Bekämpfung des Antisemitismus, als die aufrichtige Beherzigung dieser goldenen Worte: „Die Menschheit ist ohne Zweifel berechtigt zu einem Widerwillen gegen „ein Volk, das den ihm von Gott zum „Heile des Ganzen anvertranten eigen- „thümlichen Beruf gering schätzt und „sich anderen, falschen, oder wenigstens „ihm nicht zukommenden Bestrebungen „zuwendet. Diese Abneigung hat die „Eidgenossenschaft in den entscheiden- „den Momenten ihrer Geschichte öfters „empfinden müssen und empfindet sie „noch jetzt mit Recht, wenn immer sie „sich ihrer Originalität zu Gunsten „bloßer Nachahmung begibt." Es braucht nach alledem nicht erst gesagt zu werden, welch' innigen Antheil die Israeliten der Schweiz an diesem sechshundcrtjährigen Stiftungsfeste nehmen. Wenn sie ihren Blick aus diese 600 Jahre werfen, so dürfen sie wahrlich aus tiefster Seele das siebente Jahrhundert der Schweiz. Eidgenossenschaft mit den Worten begrüßen: Wir wollen trauen auf den höchsten Gott, Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen. Sie sind im Lause dieser Jahrhunderte aus Heimathlosen, Geduldeten und oft Verfolgten zu vollen, gleichwerthigeu Bürgern der freien Schweiz geworden, deren Religion verfassungsmäßig garantirt ist, die aber auch in allen Lagen und Zeiten immer treu und unentwegt auf Seiten der Eidgenossenschaft standen und stehen. Ihre Religion enthält nichts, was sie dem Staate entfremden oder gar verfeinden könnte. Wo könnten sich, die Bekenner einer Religion, deren fundamentaler Grundsatz lautet: „Volksgememe! Ein Gesetz gilt für Euch „und den aus der Fremde Eingetretenen. Es „ist ein ewiges Gesetz für Euere Nachkommen; „Euch gleich sei der Fremde vor Gott. Eine „Lehre und Ein Recht sollt Ihr und der Fremde „bei Euch haben," (IV. B. M. XV. 15. 16.) *) Dasselbe umfaßt in prachtvoller Ausstattung 28 Bogen mit werthvollen Beilagen und ist für den wirklich billigen Preis von 3 Frs. durch die Buchhandlung von K. I. Wyl in Bern zu beziehen.