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Der Israelit · 1891-07-30 · Heft 60 (30.7.1891) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 60 (30.7.1891)
Date
1891-07-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1117 Vater als durch Zeit und Umstände entstanden zu betrachten?" so ungefähr wurden wir gefragt. Meint doch einer der meist anerkannten Commentatoren R. Obadja aus Bartinura, daß auch die Sprüche der Väter Sinaitischen Ursprunges, also von keiner Zeit und keinem Umstande abhängig sind. Wir haben darauf zu antworten, daß diese Meinung R. Obadja's nicht außer dem Zusammenhang gelesen werden darf, sondern, daß der vorhergehende Satz wesentlich zur Erklärung heranzuziehen ist, der Satz nämlich, daß unser eMoralsprüche nicht entnommen sind der Morallehre anderer Nationen und Religionen — die Moral, welche in niax ’pns verkündet wird, steht in engster Verbindung mit der ganzen heiligen Lehre mim araap min, welche Moscheh auf Sinai für Israel gegeben wurde. Diese Sprüche bilden also einen Theil der Ethik, welche aus allen göttlichen Geboten strahlt. Jeder Spruch steht aber auf sich selbst. — Das Prinzip ist zwar der min entlehnt, dies hindert aber die Annahme nicht, daß der Tanaite zu seinen Worten durch eine Begebenheit oder ein geschichtliches Ereigniß Veranlassung gefunden hat. (Fortsetzung folgt.) Die Schenkung des Baron von Hirsch )U Gunsten der nach Amerika flüchtenden russischen und rumänischen Juden. Den „New Port-Times" entnehmen wir den folgenden Bericht über die hochherzige Stiftung, die Herr Baron Moritz von Hirsch unseren unglücklichen Glaubensgenossen in Rußland und Rumänien, welche, der Bedrückung und Verfolgung ihrer Hcimath entronnen, jenseits des Atlantischen Meeres eine neue Heimstätte suchen, gewidmet hat. Diese Stiftung erstreckt sich auf die Summe von 2,400,000 Dollar und trägt das Datum des 22. Januar 1891. Die Akte ist zu Paris vor dem Generalconsul der Vereinigten Staaten Herrn Adam E. King, dem Vice-Generalconsul Herrn Robert M. Hooper und Herrn Jules Dret vollzogen worden. In dem ersten Paragraphen legt Herr von Hirsch die ihn zu dieser Stiftung bewegenden Gründe also dar: „Ich, Baron Moritz von Hirsch, jetzt zu Paris in Frankreich wohnhaft, habe mit schmerzlichster Theilnahme die Leiden und den Nothstand der Juden wahrgenommen, welche ihren Wohnsitz in Rußland und Rumänien haben, woselbst sie durch grausame Gesetze uud von unfreundlichen Mitbürgern unterdrückt wurden, und so habe ich denn beschlossen, zur Erleichterung des Looses derjenigen meiner Stammcsgenossen beizutragen, welche aus diesen ungastlichen Ländern nach der Republik der Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert sind oder auswandern werden." Es werden sodann die Bevollmächtigten zur Ausführung und Verwaltung der Stiftung in folgenden Personen ernannt: Myer S. Jsaacs, Jesse Seligman, Jacob H. Schiff, Oscar S. Straus, Henry Rice, James H. Hoffman und Julius Goldmann zu New-Pork, Mayer Sulzberger und William B. Hackenberg zu Philadelphia. Hieraus setzt die Urkunde hinsichtlich der Verwendung des Fonds von 2,400,000 Dollars fest: 1. Die Summe von 2,400,000 Dollars, oder so viel hiervon seitens der Bevollmächtigten oder deren Nachfolger und nach deren Ermessen jeweilig für den Zweck der Stiftung zur Verwendung zu bringen sind, soll durch diese Bevollmächtigten oder deren Nachfolger flüssig gemacht werden und von ihnen an eine oder mehrere unter ihrer Oberleitung, — zu Lebzeiten der beiden hier erst namhaft gemachten Bevollmächtigten von diesen beiden, bezw. nach Ableben des Einen von dem Ueberlebenden — eingesetzte Kommissionen, deren Bevollmächtigten und Stellvertreter ausgehändigt werden, zu dem Zwecke der Erwerbung und Verbesserung von Ländereien, der Zutheilung von Pachtgütern und der Errichtung von Baulichkeiten und Wohnhäusern zur Ausnahme und zum Gebrauche derjenigen Familien jüdischer Einwanderer aus Rußland und Rumänien, welche von ihnen ausgewählt werden, mit der Befugniß, die Bedingungen festzustellen, welche ihnen zweckdienlich erscheinen, diese Baulichkeiten, Wohnhäuser und Ländereien an die dazu bestimmten Besitznehmer zu vermiethen, — ferner znr Errichtung und Unterhaltung von Werkstätten, Schulen und sonstiger nothwendiger Gebäude zum Besten der Ansiedler und zur Förderung der Erziehung, sowie zur Ausbildung der Handfertigkeit und landwirthschaftlicher Kenntnisse. Bis eine solche Kommission eine angemessene Organisation sich gegeben haben wird, welche den Verfügungen dieser Stiftungsurkunde angepaßt ist, sollen die Einkünfte dieses Kapitals im Besitze der genannten Bevollmächtigten oder deren Nachfolger und zur Unterstützung und Erziehung solcher Answanderer verwendet werden, die von der Mehrzahl dieser Bevollmächtigten oder deren Nachfolger für eine solche Unterstützung ausuewählt werden. 2. Ich weise diese Bevollmächtigten an, sofort — während der Lebenszeit der beiden hier erstgenannten Bevollmächtigten, bezw. des Ueberlebenden dieser Beiden — in Gemäßheit der Gesetze des betreffenden oder der betreffenden Staaten der Vereinigten Staaten, die sie selbst zu bestimmen haben, eine oder mehrere Commissionen einzusetzen, die vollberechtigt

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