Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 59 (27.7.1891)
- Date
- 1891-07-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1104 Der Privatdozent Dr. Felix Skutsch ist zum außerordentlichen Professor für Gynäkologie in der medizinischen Fakultät der Universität Jena ernannt worden. In der Gefahr des Ertrinkens schwebte jüngst der Rabbiner der Gemeinde Marburg, Herr Dr. Munk. Derselbe gerieth unterhalb der städtischen Badeanstalt in eine bei dem jetzigen hohen Wasserstande besonders liefe Stelle, ging unter und wäre ertrunken, wenn nicht sofort ein Soldat des 11. Jägerbataillons, der den Vorgang vom User aus bemerkt hatte, in den Fluß gesprungen wäre und den bereits Bewußtlosen gerettet hätte. Meiningen. Am 9. d. ist der Intendant und Oberregisseur Hofrath R. Chronegk, der durch viele Jahre Vertrauensmann des Herzogs von Meiningen und die eigentliche Seele der künstlerischen Entwicklung des Hoftheaters war, im 54. Lebensjahre gestorben. Sein Leichenbegängniß fand am 12. d. in feierlicher Weise statt. Der Trauerzug wurde von sieben Palmenträgern eröffnet. Diesen folgte ein Mitglied des Hoftheaters, auf einem weißen Atlaskissen die Orden des Verblichenen tragend. Auf dem Sarge lagen Degen und Zweispitz, die Attribute der Staatsuniform Chronegk's. Direct hinter dem Leichenwagen gingen die Verwandten des Verstorbenen, denen sich der hiesige Rabbiner anschloß. Herzog Georg ließ sich durch seinen Adjutanten vertreten. Diesem folgten die Mitglieder des herzoglichen Hoftheaters und der Hofkapelle, sowie die Spitzen der Behörden, des Militärs und die Hofbeamten. Vom Hoftheater wehte eine Trauerfahne herab; die brennenden Gascandelaber waren mit schwarzem Flor umhüllt. Nachdem sich der Zug in Bewegung gesetzt, intonirte die Hofkapelle einen Trauerchoral. Die ganze Stadt war, trotz der frühen Morgenstunde, auf den Beinen, um Zeuge der letzten Ehren des Dahingeschiedenen zu sein. Auf dem Friedhofe wurden Trauerchöre gesungen; Rabbiner Dr. D e s s a u e r hielt die Grabrede, welcher der Landesrabbiner Dr. Apo l a nt aus Berlin, ein Schwager des Verblichenen, in schwungvoller Weise sich anschloß. Nach der persönlichen, durch Freifrau v. Heldburg, Gemahlin des Herzogs, vollzogenen Auswahl wurden fünf Gräber auf dem jüdischen Gottesacker angekauft, auf deren Terrain sich auf Wunsch des Herzogs ein Colafsal-Monument zum steten Andenken des Verblichenen erheben soll. Im Hoftheater wird ein Zimmer eingerichtet werden, in welchem alle Auszeichnungen und Andenken aufbewahrt werden sollen, die mit Chronegk's Wirken und Leben verknüpft sind. Wien, 15. Juli. Vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Währing, Dr. v. Heidt, kam heute jene Affaire, welche bereits Gegenstand einer Verhandlung vor dem Bezirksgerichte und dem Appellsenate war, der das erstrichterliche Urtheil aufhob, zur nochmaligen Durchführung. Wie wir bereits ausführlich mittheilten, entstand zwischen dem Schuhmacherlehrling Heinrich Edelmüller und dem Maschinenschloffer-Lehrling Adolph Färber, Schülern der gewerblichen Fortbildungsschule iu der Antoniogasse zu Währing,, au einem Schultage in der Elaste ein Streit, und Edelmüller, angeblich geleitet von seinem Antisemitismus, den er allerdings nunmehr in Abrede stellt, stach dem Gegner das linke Auge aus. Gegen das freisprechende Urtheil des Bezirksgerichtes Währing hatte der öffentliche Kläger appellirt und der Apellsenat dieser Berufung stattgegeben. Zur heutigen Verhandlung war eine große Anzahl von Mitschülern der Beiden und der Director der Fortbildungsschule, Herr Karl Gröner, als Zeugen vorgeladen. Der Richter beschloß, die Acten der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung, ob hier nicht das Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung vorliege, abzutreten. Pilsen. An Stelle des nach Lemberg berufenen Rabbiners Herrn Dr. Caro wurde Herr Dr. Fischer aus Raab als Rabbiner der hiesigen Gemeinde gewählt. Graf Jsaac von Camondo in Paris wurde an Stelle des verstorbenen Alexander Elisson zum türkischen Generalkonsul ernannt. Wie die „Times" von unterrichteter Seite erfährt, hat sich Rußland zur Begünstigung des Projektes des Barons, Hirsch, die Auswanderung der russischen Juden nach Argentinien, Syrien und Kleinasien zu leiten, beschlossen. Petersburg, 20. Juli. Das russische Justizministerium setzte definitiv als Regel fest, daß die vom Judenthum zum Christenthum übergetretenen Rechtsanwaltsgehülsen erst nach dreijähriger Frist dieselben Rechte wie ihre christlichen Kollegen erlangen sollen. London. Die hiesigen Tageszeitungen veröffentlichen folgendes Reuter-Telegramm aus New-Aork: „Der hiesige russische Consul hat die Auswanderungs-Behörde ersucht, ihm eine Liste derjenigen russischen Juden, welche seit dem 1. Januar d. I. in den Vereinigten Staaten angelangt sind, zugeheu zu lassen. Der Consul erklärt, daß er zahlreiche Bittgesuche von Juden erhalten habe, in welchen um Mittel zur Rückkehr nach Rußland gebeten wird, weil die Petenten weder in New-Aork, noch in anderen Städten Arbeit und Erwerb finden konnten." (Siehe Artikel L y ck.) Vor einigen Monaten landete eine jüdische Frau mit einem russischen Namen, welche ihre sieben kleinen Kinder mit sich führte, in New-?)ork und in der Einwanderungsregistratur angab, daß ihr Mann sie abholen werde. Ein Tag verging — der Erwartete erschien nicht; auch am zweiten Tage ließ er sich nicht sehen. Die Sache wurde als verdächtig angesehen, aber die Frau bestand darauf, daß ihr Mann kommen werde. Als noch eine weitere Frist abgelaufen war und sich noch immer der sehnlichst erwartete Ehegatte nicht sehen ließ, wurde die Frau sammt ihren Kindern zum Dampfer zurückgebracht und nach Bremen abgeschoben. Einen Tag später traf der Mann ein und hörte, daß seine Familie bereits wieder auf der Rückreise sei. Er war außer sich, er reklamirte; die Sache kam vor den obersten Beamten, den Colonel Weber, welcher uuu mit dem „Norddeutschen Lloyd" in Unterhandlung trat und sich erbot, persönlich für einen Theil der Kosten der abermaligen Beförderung der Familie nach New-Aork aufzukommen. Der Lloyd ging auf das Anerbieten ein, aber noch ehe die Verhandlungen zu Ende gediehen waren, hatte die Familie bereits wieder in Bremen den europäischen Boden betreten und war von da direkt in ihre frühere Heimath, einer kleinen Ortschaft, zurückgereist. Colonel Weber wandte sich nun an die Vereinigte jüdische Wohlthätigkeitsgesellschaft, legte ihr den Fall dar und erbot sich auch hier zur Zahlung eines Antheils der Kosten an der abermaligen Auswanderung der Familie; die Gesellschaft aber beschloß, die ganze Sache auf eigene Kosten zu übernehmen. Dem untröstlichen Gatten wurde eine Stelle in einer Fabrik in Massachussets verschafft, wo er ein Anfangsgehalt von 3 Dollars per Woche erhielt, welches sich bald bis auf 10 Dollars steigerte, und ein Agent wurde entsandt, um seine Familie wiederzuholen. Mit größter Schwierigkeit verfolgte derselbe die Spuren der nach Rußland Zurückgekehrten und fand dieselben endlich auch — in einem kläglichen Zustand und von Krankheit befallen, so daß erst nach Ablauf einiger Monate die neuerliche Reise nach Amerika auf einem Schiff des „Norddeutschen Lloyd" angetreten werden konnte. Die Scene des Wiedersehens zwischen dem Vater, dem schwer geprüften Weibe und seinen Kindern soll unbeschreiblich gewesen sein; kein zuschauendes Auge blieb thränenleer. Der Wohlthätigkeitsgesellschaft aber, welche die Wiedervereinigung bewirkt hatte, erwuchs hieraus eine Kostenrechnung von 1400 Dollars oder 5600 Mark.