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Der Israelit · 1891-07-23 · Heft 58 (23.7.1891) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 58 (23.7.1891)
Date
1891-07-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1077 prinzipiellen Gegensatzes handelt, dort können auch die strengen Anhänger der Gebräuche (?) „etwas" von ihrem Standpunkte nachgeben. Dem Gewährsmann des „die Interessen aller jüd. Parteien vertretenden" Blattes sind natürlich Paragraphe des „Schulchan Aruch" und Hauptbedingungen der Giltigkeit eines vü nur „etwas;" uns gesetzestreuen Juden aber sehr viel, und deßhalb wäre uns vielleicht nichts unlieber, als daß der „innigste Wunsch" des Herrn Dr. L. A. in Erfüllung ginge. Es kömmt uns nicht in den Sinn bestreiten zu wollen, daß eine Frau, welche den Forderungen ihres Gatten, die derselbe wegen Ausfolgnng des Scheidebriefes an sie stellt, keine Folge leisten und daher keine neue Ehe eingehen kann, allerdings sehr unglücklich ist; aber diesem Uebel ist nun nicht abzuhelfen. Die jüdischen Scheidegesetze sind bei Alledem bedeutend günstiger, als die manch anderer Konfessionen, und wenn dies auch nicht der Fall wäre, würden wir unsere pv'i vn doch nicht im Geringsten ändern. Wenn nun der juridische Theologe behauptet: „Dieses (der gerichtliche Zwang) wäre allenfalls noch vorzuziehen, als daß die sich scheiden wollende Frau gezwungen sei, weil sie keinen Rabbiner findet, der ihr ohne Scheidebrief neuerdings den Segen ertheile, — zum Christenthum überzutreten", so mag dies seine und seines Blattes Ansicht sein und ihrem „religiösen" Standpunkte entsprechen; das gesetzestreue Judenthum aber wird keine Concessionen machen, selbst wenn eine größere Gefahr bevorstünde, als ein aus der Schwelle der Kirche stehendes Weib zu verlieren. Wer für unsere heilige Religion kein Opfer zu bringen geneigt ist, der mag gehen. Wollen aber die Herren der „toleranten" Partei eine solche Person für sich erobern, so gönnen wir es ihnen von ganzem Herzem und hätten nur die Bitte: Wenn die Herren Glaubensverbesserer reformiren wollen, mögen sie die Maske der Frömmigkeit ablegen und nicht im Namen der Anhänger des „Schulchan Aruch" Anträge stellen! Die Warnung unseres Freundes wieder: „Daß" (wenn man den gerichtlichen Zwang nicht zugibt) „die ganze Institution den Händen des kirchlichen (soll wohl heißen: religiösen!) Forums entnommen werden würde", weisen wir mit Entrüstung zurück. Dieser Schlußsatz zeigt nun, wo des Pudels Kern liegt. Bor kurzer Zeit erst theilten wir eine Entscheidung des Cultusministers mit, wonach die Rabbiner nicht gezwungen werden können, einer nur gerichtlich geschiedenen Person bei Schließung einer neuen, dem jüdischen Religionsgesetze widerlaufenden Ehe behilflich zu sein, und nun kommt ein Jude und will die Regierung zur Schaffung eines Gesetzes bewegen, das einen großen Gewissenszwang auf die Rabbiner ausüben würde. So sieht es im Lager unserer Neologen aus! Leopold Großberg. Rumänien. Dr. C. Bukarest, 15. Juli. Die russischen Judenverfolgungen fahren fort, das gespannte Interesse der rumänischen Israeliten um so mehr in Anspruch zu nehmen, als in Folge der ersteren auch bei unseren Regierungsorganen die Bersolgungs-Tollwuth zum Ausbruch gekommen ist. Zu dem schon Gemeldeten habe ich heute htnzuzufügen, daß der Minister des Innern, Lascar Cat argin, einen Cirkularbefehl an die Präfekten erlassen hat, daß alle „verdächtigen" Menschen aufgegriffen und nach ihrer Heimath zurückgeschickt werden sollen. Darunter leiden die rumänischen Israeliten am meisten, weil die ausländischen auf Reklamation freigelassen, die rumänischen aber, von welchen namentlich in Bukarest täglich Verhaftungen erfolgen, die meist Handwerker aus der Moldau sind, brodlos gemacht und durch Rücksendung nach einem beliebigen Orte der Moldau (also Rumäniens) ruinirt werden. Russische Israeliten sind bis jetzt nicht zur Haft gekommen; es sind eben keine eingewandert, als etwa am 1. v. M. den Prut herübergeschwommene drei Leute, deren Prozeß wegen „Bagabondage" (?) nun auch schon in Jassy stattgefunden. Deren Advokat, Canari, erzielte ihre Freisprechung, daraus gestützt, daß sie durch Ausübung eines Handwerks keine „Vagabunden" seien. Das Tribunal hatte vorher den Verschleppungsversuch des Staatsanwalts, der Nachweisen zu wollen vorgab, daß sie keine Pässe hatten, zurückgewiesen. Ein weiteres Cirkular, u. zw. des Handelsministers, befiehlt schärfste Anwendung des (von 1884) vorhandenen Hausiergesetzes — versteht sich, auf israel. Händler, nicht auf christliche. Schließlich hat der Kriegsminister längs des Prut-Flusses (russisch-moldauische Grenze) dichte Militärwachen zu postiren angeordnet. Daß russische Israeliten auf von rumän. gemieteten Donau-Barken durch Constanza (Dobrudscha) in Rumänien „einfielen", wie die „Galatzi" faselte, wird von der allein kompetenten „Vocea Dobrogin'i", die in Constanza, der Hauptstadt dieser Provinz erscheint, energisch dementirt. Inzwischen aber haben wir uns durch die uns selbst geschaffene Lage nicht abhalten lassen, werkthättg unserem Mitleid mit den russischen Glaubensgenossen Ausdruck zu geben. Ein schon anfangs v. Mts. von der Tempel-Gemeinde und dem „Zion- (Bnöi Brtth-) Orden" in Bukarest eingerichtetes ad hoc (-Central-) Comito sammelte sogleich über 10,000 Frcs., von welchen allein Herr Halfon

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