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Der Israelit · 1891-07-16 · Heft 56 (16.7.1891) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 56 (16.7.1891)
Date
1891-07-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1035 grundstellen der schönen Litteratur ist bedenklich. Diese Bedenken zu äußern sind aber um so mehr gerechtfertigt, als der Verf. cs für gerathen erachtet, in der Vorrede mit mitleidigem Achselzucken und mit einem Anfluge von Spott diejenigen von den jüdischen Frauen bedauert, deren ganze hebräische Lektüre in dem Studium der hebräischen Schriften besteht, welche die Pflichten einer jüdischen Frau enthalten. Die hebräische Sprache ist meiner Ansicht nach in erster Linie für wissenschaftliche Zwecke anzuwenden, für die Romanlitteratur jedoch in untergeordneter Reihe. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 13. Juli. Heute Morgen um 3 Uhr verstarb der älteste Mainzer und langjährige Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, Herr LcoReinach, gcb. 23. September 1799, im Alter von 92 Jahren. Der Verstorbene war eine in unserer Stadt bei allen Konfessionen hochgeachtete Persönlichkeit. Mit ihm ist der letzte Unterzeichner der Dankadresse der sämmtlichen israelitischen Gemeinden Rheinhessens an den unvergeßlichen Obergcrichtsrath und Landtagsabgeordneten Glaubrech am 30. Juli 1847 dahingegangen. Glaubrech war es zu verdanken, daß im genannten Jahre das sog. „Judenpatent" mit seiner drückenden Härte aufgehoben wurde. Marburg, 26. Juni. Gelegentlich einer Versammlung der hessischen Geistlichen in unserer Stadt fand eine Besprechung derselben über den Antisemitismus und die Stellung der Geistlichen zu dieser Frage statt. Das Gesammtbild läßt sich dahin zusammenfasseu, daß alle anwesenden Geistlichen ohne Ausnahme ihre Mißbilligung über das Umsichgreifen des die christliche Nächstenliebe höhnenden Antisemitismus aussprachen und dafür eintraten, durch Wort und Schrift gegen weitere Verbreitung thgtig sein zu wollen, denn die hessischen Pfarrer seien durchweg keine Antisemiten. Hoffentlich bestätigt sich dieses im vollen Umfange in der Praxis, wodurch manches landläufige Vorurtheil beseitigt werden dürfte. Hannover, 1. Juli. Am 19. Juni starb dahier Frau Kate Leberson im Alter von 52 Jahren. Sie war die Vorsteherin des wohlbekannten jüdischen Pensionats in Hannover. Zu Bristol geboren, siedelte sie später mit ihren Eltern, Herrn und Frau H y a m, nach London über. Später eröffnete sie in Göttingen eine Schule und zog dann nach Hannover, wo das von ihr gegründete Pensionat einen Weltruf erhielt. Frau Leverson hatte das Glück, vor ihrem Tode ihre vier Kinder gut versorgt zu sehen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 2. Juli. Behufs Bildung und Abgrenzung der einzelnen Cultusgemeinden und Feststellung eines Musterstatuts für die isr. Cultusgemeinde in Niederösterreich fand heute bei der nieder-österreichischen Statthalterei unter dem Vorsitze des Vice-Präsidenten Ritter v. Pferdesmann eine Enquete statt, bei welcher Statthaltereirath Baron Marx als Referent fungirte, 14 Vertreter der Landgemeinden erschienen und zu welcher außerdem von der Statthalterei die Vorstände der Wiener Cultusgemeinde, Dr. Alfred Stern und Baurath Ritter v. Goldschmied, als Experten beigezogen wurden. Der Referent beantragte in einem sehr sorgfältig ausgearbeiteten Expose die Auftheilung der — zufolge der letzten Volkszählung — 10,528 israelitischen Bewohner Ntederösterreichs (mit Ausschluß des Gebietes von Groß-Wien) auf zwölf zu bildende Cultusgemeinden mit den Sitzen in Baden mit 900, Mödling mit 1041, Wiener-Neustadt mit 658, Neunkirchen mit 610, St. Polten mit 810, Mbs mit 345, Tulln mit 585, Floridsdorf mit 2525, Mistelbach mit 1073, Horn mit 808, Krems mit 521, Waidhofcn a. d. Mbs mit 702 Mitgliedern. Bei dieser Eintheilung wurde als bestimmend erachtet, daß die Culutsgemeinde-Sprengel möglichst mit den Sprengeln der Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften zusammenfallen, daß am Sitze der letzteren auch der Hauptsitz der einzelnen Cultusgemeinden sei und daß, wenngleich es im Interessen einzelner Cultusverbände gelegen wäre, sich den Cultusgemeinden in benachbarten Kronländern (Böhmen und Mähren) anzugliedern, dies aus staatlichen Rücksichten nicht als zulässig errachtet werden könne. Diese Vorschläge wurden allseitig günstig ausgenommen, nur wurde der Wunsch ausgespochen, daß für die Cultusgemeinde Mbs-Amstetten-Scheibbs nicht Mbs, sondern Amstetten als Hauptsitz bezeichnet werden möge, da in diesem nach der Zahl seiner israelitischen Bewohner kleinsten aller Sprengel die Bedingungen für den Gottesdienst zunächst in Amstetten erreichbar seien. Das Musterstatut stellt an seine Spitze den dem Reichsgesetze vom 21. März 1890 entsprechenden Grundsatz, daß alle Israeliten, welche ihren Wohnsitz innerhalb des Sprengels einer Cultusgemeinde haben, dieser Gemeinde angehöcen müssen, ihnen sonach alle Rechte als Mitglieder dieser Gemeinde zustehen, sie aber auch alle Verpflichtungen, darunter insbesondere die Cultussteuer, zu tragen haben. Diese Cultussteuer wird je nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Contribuenten durch eine von dem Vorstande der Cultusgemeinde zu bestellende Schätzungs-Commission von 3 fl. bis zu

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