Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1891)
- Date
- 1891-07-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1034 vollständig über die Lage unserer Brüder in Rußland. Aus allen Darstellungen geht das Eine hervor, daß alle grausamen Maßregeln sich auf einen Gesetzes- oder Verordnungsparagraph stützen können. Von den Bedrückungsgesetzen, wie sie unter Elisabeth, Katharina II., Nikolaus herausgegeben wurden, ist trotz späterer Erleichterungen, nicht ein einziges aufgehoben; man milderte bisweilen, man übersah manches, man verzichtete auf die Anwendung, aber man anullirte die alten Bestimmungen nicht, jeder alte ausgegrabene Paragraph besteht immer noch zu Recht, und so kann man Willkür üben, und sich dabei doch aus das Gesetz oder die Kabinetsordre berufen, und dies ist eben das Schlimmste in der russischjüdischen Affaire. Ja, selbst die anscheinend größten Milderungen lassen dem Beamten so viele Schlupflöcher für barbarische Willkürmaßregeln offen, daß diese Milderungen rein illusorisch werden. So ist es z. B. den Kaufleuten erster Gilde gestattet, außerhalb des westlichen Judenrayons zu wohnen, diese Wohlthat wird aber dadurch zu Nichte, daß es den Beamten freisteht, zu bestimmen, wieviel Gehilfen ein solcher Kaufmann halten dürfe, oder daß er der Frau und den Kindern den Aufenthalt außerhalb des Rayons versagt. Selbst die Taufe und der Uebertritt in die orthodoxe Kirche befreit den Betreffenden oft nicht von den Ausnahmegesetzen. Wenn sich nämlich die Frau nicht mittausen läßt, so muß der Mann, will er die Rechte des orth. Christen genießen, sich von der Frau scheiden lassen, andernfalls er den Ausnahmegesetzen unterworfen bleibt. Daß wir uns gerade hierüber nicht entrüsten, brauchen wir wohl nicht zu versichern, es sollte nur erwähnt werden, um den Standpunkt des Russen in Betreff seines Rechtsgefühlcs klarzulegen. Dem Werke, das anfs Angelegentlichste empfohlen sei, ist eine Karte des europäischen Rußlands beigegeben, auf welcher das Inden-Rayon besonders markirt ist. Gewissermaßen ist auch die Schrift von H. E. Kaufmann „Die sittlich-religöse und sociale Stellung des Weibes imJudenthum" (Wien 1891) eine Verteidigungsschrift, insofern sie, ebenfalls den Zeitströmungcn gegenüber, die Stellung der Frau, die erst eine neuere Zeit unter Einfluß des Christenthums gehoben haben will, im Judenthume klarstellt. Gewiß ist, daß das Christenthum veredelnd auf die Völker gewirkt hat, welche es aus den Banden des Heidenthums erlöste und hier auch die Stellung der Frau gehoben hat. Daß aber das Judenthum in seinen Anschauungen von der Hochhaltung der Frau hinter dem Christenthum nicht zurücksteht, daß es ihr eine achtunggebietende Stellung einräumt, daß es in der Hochschätzung der Frau das Heidenthum weit, weit überragt, weist diese kleine Schrift nach. Es hätte manches noch eingehender und umfassender behandelt werden, können, wenn der Verf. die einschlägige Litteratur, die nicht gering ist, mehr als er es gethan, berücksichtigt hätte. — Von der neu begründeten hebräischen Zeitschrift nsiyn, herausgegcbcn von Gustav Bader (Krakau 1891) liegt das zweite Heft vor. Dasselbe enthält eine feuilletonistischc Umschau über jüdisch-galizische Verhältnisse aus der Feder des Verf.; ferner wissenschaftliche Beiträge: Etymologisches, Sprichwörtliches aus dem Nachlasse von Abr. Levysohn, Satyrisches und Novellistisches. Der Herausgeber bekundet in der Handhabung des Hebräischen große Meisterschaft. — Einen recht schönen Stoff behandelt der kleine, hebräisch geschriebene historische Roman n^ivn von H. Edelding (Drohobicz 5651). Es ist eine Erzählung aus der Heldenzeit Davids, die recht geschickt aufgebant ist. Der Vers, ist ein tüchtiger Stilist, nichtsdestoweniger schießt er oft über das Ziel. Es ist wohl angebracht, den Mnsivstil und die getragene Rede in poetischen Betrachtungen anzuwenden, aber gewöhnliche Frauen aus dem Volke in Bibelcitaten reden zu lassen, das ist doch nicht am Platze. Wie soll denn die Frau von ganz gewöhnlicher Bildung in einem gewöhnlichen Gespräch dazu kommen, zu sprechen: nin «aa ,njo’p'i 12-1 rratm ,nt *0 nte aait^ ’ttfs: /mip ^33 u. dgl. m. Warum nimmt der Verf. sich nicht ein Beispiel am Thenach, das uns viele Stellen aufweist, in denen gewöhnliche Menschen einfach sprechend In der Vorrede verurrheilt der Verf. sehr streng seine Landsleute, daß sie die Pflege der hebr. Sprache so wenig fördern, daß die Mädchen statt hebräisch, französische Romane lesen. Inwieweit es für Mädchen erforderlich ist, das Hebräische so zu treiben, daß sie hebräisch geschriebene Romane zu lesen im Stande sind, weiß ich nicht. Hier in Deutschland hält man dies nicht für nöthig, in Galizien ist es vielleicht ein Erforderniß. Das weiß ich aber, daß diese Pflege des Hebräischen, die rein daraus ausgeht, eine schönwissenschaftliche Litteratur zu schaffen, ihre großerr Bedenken hat. Wohl weiß ich, daß die hebr. Sprache die westeuropäische Bildung vielfach in den östlichen Ländern Europas vermittelt hat, und das war im Großen und Ganzen gut. Aber das Bestreben, die hebr. Sprache in den Dienst der schönen Litteratur stellen zu wollen, um den Mädchen hebräisch geschriebene Romane in die Hand geben zu können, hat doch seine großen Bedenken. Von dem eigentlichen Studium unserer Litteratur, die das Hebräische uns vermitteln soll, lenkt diese Richtung ab. Man mißverstehe mich nicht.- ich lese gern ein schön geschriebenes hebräisches Gedicht oder eine so geschriebene Erzählung; aber das in den Vorder-