Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1891)
- Date
- 1891-07-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1033 Nichtjuden" (Trier 1891. Gebr. Maas & Comp.), darauf hin, daß es der gegenwärtigen Bewegung seine Entstehung verdankt, und daß es die Welt über den wahren Lehrinhalt des Judenthums in seiner universellen Bedeutung aufklären und die von .Haß getrübte und entstellte Vorstellung vom Judenthum beseitigen will. Daß das Judenthum exclusiv sei, daß ihm ein Haß gegen Andersgläubige innewohne, daß gegen diese die Lehren der Moral nichts gelten, das sind ja die lügenhaften Argumente, mit welchen die Agitatoren auf Kanzel, Katheder und Bierkneipen die Massen zu fanatisiren suchen; diesen Lügen tritt nun der Verfasser an der Hand der Bibel und des Talmud entgegen, und weist nach, wie gerade das Judenthum die Menschenliebe, die alle Menschen umfaßt, lehre, wie das Judenthum die Pflichten der Moral allen Menschen gegenüber gewahrt wissen will, wie das Judenthum, wie keine andere Lehre, den Gedanken, daß alle Menschen Brüder seien, zur Anerkennung bringe. Dies führt nun der Verfasser in einer Weise durch, die sowohl seiner Belesenheit, wie seinem Eifer für die Wahrheit alle Ehre macht. Es ändert das nichts an meiner Zustimmung zu des Verf. Darlegungen, wenn ich in einzelnen Punkten auch nicht mit ihm übereinstimmen kann und manches als unrichtig beanstanden muß. So ist beispielsweise die Erlaubniß des Zinsnehmens von einem Nichtjuden mit einer weitgesuchten Erklärung begründet, die sich der Verf. hätte sparen können, wenn er nicht in den allgemeinen Fehler, Trcn *6 als Verbot des Zinsnehmens aufzufassen, gefallen wäre, während es doch das Verbot für das Zinsgeben ist. Jetzt bedarf alles andere keiner Entschuldigung mehr; es ist eine einfache Konsequenz des Gesetzes, daß man von dem Zinsen nehmen darf, dem man auch solche giebt, daß die Zinsnahme aber dem gegenüber verboten sein muß, dem man solche auch nicht geben darf. Es ist hierbei wohl zu beachten, daß das Verbot des Zinsgebens dem Juden gegenüber ebenso streng ist, wie das Zinsnehmen. — Ferner ist die Theorie, die der Verf. über den Ger aufstellt, sehr willkürlich, was ihn auch dazu führt, den Ger Toschab dem Verbot des Gesäuerten am Pesachfeste unterworfen sein zu lassen. — Wenn es heißt, Israel sei durch einen Eid gefesselt, daß es keine Mauer ersteige, so bedeutet das nicht, daß es keine Stadt erstürme, sondern daß es die verheißene Erlösung abwarte und sie nicht versuche, durch gewaltthätiges Auflehnen gegen die Regierung, der es unterthan ist, zu erzwingen. Das eklatanteste Zeugniß für die Erziehung zum Patriotismus, die der Talmud trotz der Messiaslehre gewährt. Diese kleinen Ausstellungen thun jedoch dem Werth des Buches, das wir gern hiermit empfehlen, keinen Abbruch. — Wie die vorhergehende empfehlen wir auch die kleine Schrift „Der ewige Jude. Eine Ansprache an Viele, wenn nicht an Alle" von Alwin Dolfe (Trier 1891. Gebr. Maas & Comp. Preis 80 Pfg.) Es ist nicht schwer zu errathen, wer sich unter dem Pseudonym verbirgt, darum sei die Lösung des Räthsels dem Scharfsinn des Lesers überlassen. Was nun den Inhalt betrifft, so tritt die Schrift in überzeugender und klarer Weise den verlogenen Beschuldigungen, welche die Vertreter deS Schandflecks unseres Jahrhunderts gegen Juden und Judenthum häufen, entgegen. Den Vorgängen der jüngsten Zeit auf Korfu verdankt die Schrift von Ludwig Gorel „Das Blutmärchen. Seine Entstehung und Folgen 2c. (Berlin 1891. I.Gnadenfeld & Comp.), ihr Dasein. Viel Neues läßt sich über dieses Thema nicht mehr sagen; das Verdienst des Verf. ist es, in kurzen Umrissen, in einer für Jedermann leicht verständlichen Sprache die Geschichte der Blutbeschuldigung erzählt und damit auch das Seinige zu dem Versuch beigetragen zu haben, das Volk aus dem Bann eines finstern Irrwahns, dessen gräßliche Folgen wiederum die neuesten Vorgänge auf Korfu uns gelehrt haben, zu befreien. Daß der Verf. bei der Beschränkung, die er sich auferlegt hat — das Büchlein umfaßt nur 46 Seiten — doch insofern ausführlich ist, als er das Wesentlichste aus dem weitschichtigen Stoffe herauszusuchen weiß, beweist das Citat einer ziemlich unbeachteten und wenig gekannten Stelle aus Luthers Schriften. Dieser spricht über die Blutbeschuldigung folgendermaßen: „Wir begehen mit Lügenteydingen umb, geben ihm Schuld, sie müffen Christenblut haben, und was des Narrenwerks mehr ist. Unsere Narren, die Bepck, Bischoff, Sophisten und Mönche, die groben Eselskopffe, haben bisher also mit den Juden gefahren, daß, wer ein guter Christ were gewesen, hette wol mocht ein Jude werden. Und wenn ich ein Jud gewesen were und hätte solche Tölpel und Knebel gesehen den Christenglauben, regiren und leren, so were ich eher ein Sau worden denn ein Christen." Ein solches Citat ersetzt ganze Bände, zumal man Luther keine Judenfreundschaft nachsagen kann.— Eine recht schätzenswerthe Sammlung von Artikeln und Studien über die gesetzliche, gesellschaftliche und ökonomische Lage der russischen Juden ist bei Leopold Cerf in Paris (1891) unter dem Titel „1,68 .Tuifs de Russie“ erschienen. Wir finden hier die russische Judenfrage betreffende Artikel aus der „Fortnightly Review", „Blakwoods Edinburgh Magazine", aus dem „Journal des Debats", aus den Werken von Leroy- Beaulieu, einen Aufsatz von DLmidoff dan Donato, statistische Tabellen u.s. w. Es ist ein sehr gehaltvolles und inhaltreiches Buch und orienttrt uns