Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 51 (29.6.1891)
- Date
- 1891-06-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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947 wunderbare Fügung anzusehen, da Mönchenstein ein beliebter, häufig besuchter Ausflugsort ist und da mit dem Unglückszuge häufig an Sonntagen, um den Markt in Porentruy aufzusuchen, gegen 30 israelitische Viehhändler fahren. Einer derselben wollte auch diesesmal denselben Zug benutzen, stieg aber aus Versehen in einen 10 Minuten vorher abgehenden Lokalzug; ein anderer Israelit, der sich schon im Zuge befand, wurde im letzten Augenblick abgerufen, weil er Besuch bekommen hqtte. Zwei andere fuhren mit dem Zuge, kamen aber theils ohne, tyeils mit einer kleinen Verletzung davon. Diese haben am jüngsten Samstag in der Synagoge die i?öun nra gesagt. Vtoti” now i»« du' xb. Wie wir den „Basler Nachrichten" entnehmen, veranstaltete die israelitische Gemeinde am jüngsten Samstag eine besondere Andacht aus Anlaß des großen Eisenbahn-Unglücks. Herr Rabbiner Dr. Cohn wies an der Hand des Textes Psalm 46, 3. „Gott ist uns Schutz und Zuflucht, auch wenn die Erde sich umkehrt, wenn die Berge wanken im Herzen der Meere" darauf hin, wie jenes furchtbare Unglück jeden denkenden Menschen aus seiner geträumten Sicherheit aufrüttelt und ihn hinweist auf den Allnlächtigen, von dem jeder sein Leben als neu geschenkt betrachten möge und der die einzige Hilfe sei in der Zeit der Noth. Rußland. Petersburg, 17. Juni. Die russischen Blätter theilen mit, daß eine beim Ministerium des Innern eingesetzte Commission zur Lösung der Judenfrage in Rußland ihre Arbeiten beendigt habe, und daß ihre Beschlüsse in Form eines Gesetzentwurfs im Herbst in den Reichsrath gelangen würden. Den Vorsitz im Comite führte Geheimrath v. Pl eh we, Gehilfe des Ministers des Innern; außerdem haben sich an mehreren Sitzungen die Generalgouverneure von Warschau, Wilna, Kijew, die Gouverneure, besonders aus Südrußland, und mehrere andere Vertreter der Verwaltung betheiligt. Genaueres ist über die Ergebnisse der Verhandlungen noch nicht zu hören, im Allgemeinen aber erfährt man, daß sie in der Richtung strenger Einschränkung der Bürgerrechte der Juden, namentlich in Bezug auf Freiheit des Aufenthaltes, Handels¬ und Gewerbefreiheit, Erwerbungen von Grundbesitz rc. sich bewegen sollen. Die „Nowoje Wremja" rückt heute, zur Judenfrage mit einer sehr originellen Erklärung heraus. Sie schreibt wörtlich: „Die in der ausländischen Presse sogenannte „Judenverfolgung" ist nichts Anderes, als der legitime Wunsch der Regierung, die Mißbräuche der Localgewalten in Bezug auf die Juden, wenn nicht ganz auszurotten, so doch mindestens zu vermindern." Weil also die russischen Organe der Verwaltung bestechlich sind und die Juden aussaugen, sollen die Juden aus Rußland fortgetrieben werden — das ist die eigenthümliche Argumentation des russischen Blattes, dem damit ein Geständniß entschlüpft ist über die Zustände in der russischen Verwaltung, dessen es wohl selbst nicht froh sein wird. Kurios ist auch das Bekenntniß, daß die Regierung es ausgibt, die Uuehrlichkeit ihrer Beamten „ganz anszurotten", daß sie schon zufrieden sich gibt, wenn sie diese nur vermindert! Zur Aufklärung fügt die „Nowoje Wremja" noch hinzu: „Wenn das Gesctz von jeder Localbehörde fest und ohne Rücksicht ausgeführt worden wäre, so hätte sich mlr eine genaue Erfüllung des Gesetzes ergeben; da aber das Gesetz nicht ausgeführt wird, so ergibt sich eine „Judenverfolgung", d. h. die Aussiedlung derjenigen Inden in das Gebiet ihres Ansiedlungsrechtes, die kein Recht hatten, im Innern Rußlands zu leben und dort nur in Folge der Gönnerschaft der Localbehörden sich aufhielten." Eine „Judenverfolgung" gibt es in Rußland somit nicht, sondern nur Maßregeln zur Verbesserung der russischen Verwaltung! Unglücklicher hätte die „Nowoje Wremja" ihr „heiliges Rußland" nicht rechtfertigen können! Rumänien. Di*. 0 Bukarest, 14. Juni. Unter den fremdländischen Gesetzen, die der verstorbene Ministerpräsident Jon C. Bratianu für gut befunden hat nach Rumänien zu importiren, um dieses der modernen Civilisation anzupassen und es darin mit in Wahrheit vorgeschrittenen Ländern „gleichen Schritt" halten zu lassen, befindet sich auch das ganz ohne Noth abkopirte, aus einem wirklichen Bedürfniß nicht hervorgegangenen „Börsengesetz." Darum und weil er ihm den Zuschnitt eines „ökonomischen", d. h. antisemitischen Gesetzes gab, wie unseren allen anderen seit 1882, indem er ein Monopol für vom Staate angestellte Agent« de change schuf und die Maklerstellen an (versteht sich christliche) meist klientenlose, zu seiner Partei schwörende Advokaten vergab, die nichts vom Handel verstehen, aber gut zu leben, auch mit Unterschlagungen, so daß man zu ihnen in keiner Beziehung Vertrauen gewinnen konnte, ist dieses Gesetz bis auf den heutigen Tag unausführbar geblieben. Um den tobten Buchstaben Leben zu geben, hat der jetzige Handelsminister Jlariu Js v or a nu bei den Handelskammern des Landes Umfrage gehalten, wie es abzuändern sei, und fast alle äußerten sich dahin, daß das Monopol abgeschafft und das System der Freiheit der Transaktionen mittels vereideter Makler einzuführen sei. Nur die antisemitische Kammer in B räK — ungefähr auch Fokschani — erklärte sich eine Verschärfung des bisherigen antisemitischen Gesetzes, wodurch es also nur noch unausführbarer