Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 39-40 (20.5.1891)
- Date
- 1891-05-20
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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752 Solche Verträge schaden nicht nur dem einzelnen Lehrer, sonderm dem ganzen Religionslehrerftande. Wenn die Gemeinde meint, sie habe durch Verbindlichkeitsbestimmung die Zügel in der Hand, sie habe das Mittel, den Lehrer immer „verbindlich" zu erhalten, so schadet dieses auch dem Schulbetrieb. Da der Lehrer bei nothwendigen Strafveranlassuugen bei Versäumnissen befürchten müßte, den Haß der Gemeinde derart auf sich zu ziehen, daß man ihn nach abgelaufener Vertragsfrist fortgehen heißt, würde er in seinem Amte ungerecht werden können. Als Beleg für das Vorhandensein solcher Gesinnungen sei folgender Brief beigefügt: Herr Lehrer N. Wenn es Ihnen nicht recht ist, daß ich mein Kind nicht entschuldigt habe, so kommeu Sie nur zu mir, ich kann Ihnen sehr viel sagen, und wenn Sie recht viel machen, können Sie sofort unsere Gemeinde verlassen, die Gemeinde verzichtet auf Sie. N. Der Briefschreiber gehörte zum Verwaltungsrath der Gemeinde und erlaubte sich nicht weniger als 36 Fehler in dem Briefchen zu machen; sonstiger Kommentar überflüssig. Kein Lehrer sollte fernerhin einen Vertrag auf bestimmte Zeit unterschreiben. Nur durch diese Verbindlichkeit glaubt die Gemeinde, d. h. die Unvernünftigen derselben ihren Lehrer letten zu können — nach dem bekannten Motto: „Parirst du nicht, so packst du dich." — Nur die „Verbindlichkeit" hat in einzelnen Gemeindevorstehern jene Einbildung einer Machtfülle hervorgerufen, wonach man sich zu der Aeußerung versteigen konnte: „Der Lehrer „kriegt" seinen „Lohn" nicht eher ausgezahlt, bis er mir (d. h. dem Vorstand) folgt." Und wirklich, nur durch Anrufung des Gerichts konnte die Gehaltszahlung erwirkt werden.*) Die hohe Kgl. Regierung von Mittelfranken scheint nach einigen Erlassen, die mir vorliegen, dies Uebel aus der Welt räumen zu wollen. Sie *) Hat sich in Kvlmberg bei Ansbach zugetragen. genehmigt keinen Vertrag mehr, in welchem der Lehrer auf eine bestimmte Zeit „engagirt" wird. Der Vollständigkeit halber soll einer der angeführten Erlasse veröffentlicht werden: Gemäß Ziff. 5 der höchsten Minifterial-Entschließung vom 1. März 1824 Nr. 3107 und Ziff. VII der Ministerial-Entschließung vom 28. Januar 1828 Nr. 6239 (Döllinger V. S. VI S. 160 und 164) soll die Anstellung der israelitischen Religionslehrer wie jene aller übrigen Religionsschullehrer ständig sein, vorbehaltlich derjenigen Fälle, in denen auch andere Schullehrer von der Kgl. Regierung entlassen werden können, und dürfen dader die von der Kreisregierung bestätigten Religionslehrer ohne Bewilligung derselben nicht entlassen werden. Mit diesen Vorschriften steht aber Lit. b und e des zwischen der israelitischen Kultusgemetnde N. und dem Lehrer N. N. unter k. abgeschlossenen Vertrags, wonach das „Engagement"**) nur auf 1 bezw. 2 Jahre giltig und drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres gegenseitig kündbar sein soll, in Widerspruch und wäre daher zunächst fraglicher Vertrag entsprechend abzuändern." (Geh.) Frhr. v. Hermann, Kgl. Reg.-Präsident. Auch unter dem neuen Regierungs-Präsidenten ist ein ähnlicher Erlaß erschienen. Es ist dies Vorgehen dankend anzuerkennen und anderen Behörden zur Nachahmung zu empfehlen. Es ist nicht eher eine Läuterung nach Innen zu erreichen, bis die Fassungsmauern, die äußere Gestalt, die Stellung des Lehrers eine geregelte ist und zwar so geregelt, daß unverschämte, die Achtung des Lehrerstandes desavouierende Forderungen von der Tagesordnung verschwinden. Das beste Mittel zur Erreichung unseres Zieles scheint zu sein: fleißige, redliche, zielbewußte Arbeit aus Liebe zur Sache. nrNttn nrpnn^ nBiD o’öttf dic6 tonff n’DJ2 bi :0’pnr6 nsio pH d*dp ote6 **) Auch im Original unter Anführungszeichen. £Utt ifettrrtiMie Lehvev? In der letzten Zeit beschäftigten sich öffentliche Blätter, Fachzeitschriften Lehrervereine und Behörden vielfach mit der Frage, ob es im Lehrerstande Antisemiten geben oder nicht. Es dürfte jedoch nicht unnütz sein, die Frage vom Standpunkte des Lehrers einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und zwar — das muß besonders gesagt werden — will ich als christlicher Lehrer Stellung nehmen zu der Frage, ob es möglich ist, daß ein christlicher Lehrer deutscher Nation Antisemit sein kann. Die Lehrer des Volkes, deren heiliger Beruf es ist, die Kinder zu möglichst vollkommenen sittlichen Wesen heranzubilden, die Lehrer, welche immer und überall betonen, daß sie deßwegen berechtigten Anspruch auf allgemeine Achtung und eine *) Aus dem „Abendblatt."