Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 39-40 (20.5.1891)
- Date
- 1891-05-20
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu Deutschland. Berlin, 26. April. Um die Befreiung von Kommunalsteuer hat beim Abgeordnetenhause der Rabbiner Dr. Maybaum petitionirt behufs Gleichstellung mit den Geistlichen der christlichen Kirche. Die Petitionskommission beantragte Tagesordnung, weil in der bestehenden Gesetzgebung dies nicht begründet sei, und wenn auch mancherlei Billigkeitsgründe für eine Gleichstellung der Religionsdiener der sogenannten privtlegirten Ktrchengesellschaften mit den Religionsdienern der übrigen geduldeten Religionsgemeinschaften sprächen, so strebe die Petition doch lediglich eine Gleichstellung der Rabbiner an, nehme aber auf die Religionsdiener anderer Religionsgesellschaften keine Rücksicht. (Eine curiose Motivirung.) Berlin, 3. Mat. Bon der Wahrheitsliebe der Antisemiten gibt das Stöckerblatt „Das Volk" neuerdings wieder einen hübschen Beweis. Es schreibt nämlich: „Wer die Wortführer der Sozialdemokraten sind, darüber gibt die Liste der fremden Delegirten auf der Mailänder „Internationalen Versammlung für die Rechte der Arbeit" bemerkenswerthe Auskunft. Vertreter der deutschen „Arbeiter" ist Jacobi, der österreichischen F. Kupstein, der spanischen H. Salomon, der englischen Holyday und Bart, der französischen Rouanet und Guesde; also zum größten Theile Juden." Von den hier Genannten ist kein einziger ein Jude. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Trient. Der zum Rabbiner von Kiel erwählte Dr. Stern hat in Rom, Mailand, Wien, Innsbruck und Trient die gesammten umfangreichen Akten, Protokolle und Korrespondenzen aus dem Trientiner Judenprozcß, die Blutbeschuldigung betreffend, mit den vollständigen Beweisen für die Unschuld der Juden aufgefunden. Die Mittheilung ruft die Erinnerung an eine der dunkelsten und traurigsten Episoden des an religiös-fanatischen Greuelthaten so reichen Mittelalters wach. Im Jahre 1475 ertrank in Trient ein dreijähriges Kind christlicher Eltern und wurde gerade am Hause eines Juden gefunden. Diesen Umstand benutzte der Franziskanermönch Bernardinus von Feltre, die Beschuldigung des Mordes gegen die Trientiner Juden zu schleudern. Sie sollten das Kind getödtet und sein Blut am Passahabend getrunken haben. Die Folge war, daß alle Juden aus Trient verbannt wurden; außerdem balsamirte man die Leiche des Kindes ein und stellte sie als Reliquie auS. Durch ganz Italien und über seine Grenzen hinaus fand die gräßliche Anklage Glauben und bot die Handhabe zu neuen Bedrängungen und Verfolgungen der Juden. Bis in der Neuzeit erhielt sich die traurige Fabel und man erinnert sich, daß sie auch in dem Monstreprozeß von Tiszar-Eslar aufgetischt wurde. Jetzt endlich, 400 Jahre nachdem sie entstanden, ist sie durch die Auffindung des Materials in nichts zerflattert, nachdem sie von den Historikern natürlich schon längst ius Fabelbuch geschrieben worden war. Rumänien. vr. C. Bukarest, 1. Mai. Vor dem Abtreten des Ministeriums Manu und dessen Ersetzung durch das Kabinet Florescu ist von unserem neuesten antisemitischen Helden, dem bukarester Universitäts- Professor Waßile Alexandrescu-Ureka, im Delegirten-Comitö des Senats ein vorläufig liegen gebliebener „Gesetzesvorschlag, betreffend den Privatunterricht", eingebracht worden. Ich mache dieses Projekt zum Gegenstand meiner heutigen Correspondenz, weil es ja in der nächsten Session hervorgeholt werden dürfte und dasselbe auch Paragraphe enthält, die, uns Israeliten angehend, an sich scheinbar eine gewisse Gunst zeigen, sonst aber immer noch den Stachel der Beschränkung enthalten, ohne dem in Rumänien nun einmal kein Gesetz oder andere Regierungsmaßnahme vom Stapel gelassen wird. Artikel 3 bestimmt, daß jeder Rumäne oder Rumänin im Alter von 31 Jahren eine Privatschule jeden Grades eröffnen darf. Artikel 4: „Die Fremden (oder Ausländer — beides hat ein Wort, „streini“, und darum ist es seit 1879, seitdem es gebraucht wird, schon so oft in zweideutiger Weise zu unserem Schaden gedeutet und angcwendet worden — die Fremden haben nur das Recht, für ihre Kon nationalen Schulen zu halten und so lange sie in ihrer Schule keinen Sohn oder Tochter eines rumänischen Bürgers oder Unterthans aufnehmen". (Absatz 2:) Die Eingeborenen von mosaischem Ritus werden behandelt werden wie Rumänen und daher wie diese den Bedingungen betr. Privatschuleröffnen unterworfen werden, obwohl nur (!) für Kinder mosaischen Glaubens" (!) Es berührt wohlthuend, zu lesen, daß endlich auch von rumänischer und sogar antisemitischer Seite zugestanden wird, daß es in Rumänien „Eingeborenen vom mosaischen Ritus" gibt und es klingt ganz schön, daß sie in einem bestimmten Gegenstand „wie Rumänen" (?!) behandelt werden sollen; aber was da in den zitirten Paragraphen herausklingt, ist das einzige Zugeständniß und der Klang unedlen Metalls. Von der heillosen Verwirrung, welche bei uns das Wort