Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 39-40 (20.5.1891)
- Date
- 1891-05-20
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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740 haben nur den Zweck, den Prozentsatz der Juden, welchen daS Privileg der freien Thätigkeit in diesem Berufe gewährt worden war, herabzusetzen. Ja, man geht so weit, das Recht des Studiums zu schmälern, man gestattet dem Knaben, der häufig unter den schwersten materiellen Opfern seiner Eltern die Schule absolvirt hat, nicht mehr den Besuch der Universität. Auch hier wird ein bestimmter Prozentsatz festgestellt, und von 50 Schülern, welche mit dem Reifezeugniß aus dem Gymnasium gehen, müssen 40 etwa in anderen Berufen Versorgung suchen, als in denen, für welche sie vorbereitet waren. Schlimmer noch ergeht es dem Handwerker. Bald wird eS ihm gestattet, sich auch außerhalb der Niederlassungsgrenzen seine Existenz zu suchen, bald wird ihm dieses Recht durch ein unerwartetes Reskript genommen. Heute verfügt das Stadthaupt, die jüdischen Handwerker aufs Strengste daraufhin zu beobachten, daß sie nur die von ihnen selbst verfertigten Waaren verkaufen, um auf diese Weise ihrem Hang zum Vertriebe anderer Waaren vorzubeugen, morgen verfügt er, daß den jüdischen Handwerkern der Aufenthalt in der Residenz überhaupt verboten werde. Und so sind die jüdischen Bürger, die ihre Militärpflicht ableisten wie alle anderen, die an Steuern mehr aufbringen müssen, als ihre russischen Nachbarn, die an den letzten Kriegen Rußlands nicht nur Theil genommen, sondern sich mit Auszeichnung bewährt haben, und die trotz alledem im Gesetz nicht als Bürger des Landes behandelt werden, ganz und gar der Willkür preisgegeben. Kann man sich da wundern, wenn der niedere, rohe Polizeibeamte durch das grausamste Vorgehen die Gunst seiner Vorgesetzten zu erwerben trachtet? Kann man sich wundern, daß er nicht leicht eine Quelle der Einnahme preisgibt, die reUer fließt als jede andere, die ihm zugänglich ist? Die Moskauer Greuel sind nur zufällig bekantst geworden, weil sie mit einem Wechsel der ^Person in Zusammenhang stehen, der die Aufmerksamkeit uns sich lenkte. Der alte Fürst Dolgorujow, hieß es in Regierungskreisen, werde fort und fort von den Juden bestochen, und darum habe sich in Moskau die Zahl der Juden so ungeheuer vergrößert. Nicht Milde und Humanität war die Richtschnur seines Handelns gegen die Juden, sondern der eigene Vortheil. Fort also mit dem 90jährigen Greise! Selbst die wenigen Jahre, die ihm ohnehin vielleicht noch vergönnt sind, darf man dem Anwachsen der Juden nicht zusehen. Um die unverantwortliche Bestechlichkeit eines der höchsten Beamten im Reiche zu strafen, läßt man den seines Amtes Entsetzten zur Erholung nach Westeuropa fahren und — peitscht bei Nacht und Nebel an ihrem heiligstem Feiertage Hunderte und Tausende von Familien aus dem Bette, um sie der Obdachlosigkeit, dem Hunger, der Krankheit preiszugeben. Bald sucht man dieser mittelalterlichen Grausamkeit das Mäntelchen der Gesetzmäßigkeit umzuhängen, bald gesteht man schamlos die Willkür zu, mit der offen ausgesprochenen Behauptung, man könne die Residenzen des russischen Reiches nicht zu einem neuen Jerusalem werden lassen. Vor Kurzem wurden 25 jüdische Arbeiter einer bekannten Druckerei in Moskau plötzlich entlassen und in das Niederlassungsgebiet zurückgeschickt, obwohl mehrere von ihnen seit 1874 als Schriftsetzer außerhalb dieses Gebietes gewohnt hatten. Als Grund der Ausweisung wurde angegeben, daß Druckerei kein Handwerk sei, sondern ein Kunstgewerbe. Solche Kniffe werden häufig angewendet. Man verlangt von dem Handwerker einen Befähigungsnachweis. Man hat demnach zur Maßregelung nur nöthig, von ihm eine Arbeit zu verlangen, mit der er nicht vertraut ist. Man verlangt also vom Zuschneider die Arbüt eines Büglers, und wenn der Unglückliche sie nicht versteht, so wird er aus der Handwerkerzunft ausgestoßen und ist ein Opfer der grausamsten Polizeiwillkür. Ganz besonders wird auf Grund solcher Praxis das Gesetz gegen altersschwache Greise angewendet, die nicht mehr im Stande find, ihr Handwerk auszuüben. Im Dorfe Lepedischa wurden nahezu an hundert Familien Ausweisungsbefehle geschickt, lediglich unter dem Vorwände, daß ihre Namen nicht vor dem Jahre 1882 in den Registern standen. Was aber will das in Rußland bedeuten? Die Register werden ohnehin nachlässig geführt, am nachlässigsten die der Juden. Es ließ sich also auf keine Weise ein urkundlicher Beweis für die Ansässigkeit dieser Familien erbringen. Viele konnten sich zwar darüber ausweisen, daß sie schon vor dem Jahre 1882 als Handwerker in dem Dorfe gearbeitet hatten, aber das nutzte ihnen eben so wenig, wie der Einwand, daß sie als Handwerker das Recht hätten, überall zu wohnen. Die hundert Familien mußten das Dorf innerhalb dreißig Tagen verlassen, wenn sie nicht in Gesellschaft von Verbrechern, je zwei und drei zusammengefeffelt, abgeschoben werden wollten. Eine hübsche Illustration der rücksichtslosen, aller Menschlichkeit baren, bildungsfeindlichen Absicht des Gesetzes ist durch das Verhalten der Behörden gegen Schulen gegeben, die durch die Opferwilligkeit der Juden begründet sind. Von den 25,000 Bewohnern der Stadt Winiza in Podolien sind etwa 10,000 Juden. Ein wohlhabendes Mitglied der Gemeinde, Herr Weinstein, gründete aus eigenen Mitteln in seiner Vaterstadt eine technische