Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 39-40 (20.5.1891)
- Date
- 1891-05-20
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXII. Jahrgang. 5) X 1111 Keilllge ju JVS39 & 40 &ea „Israelit -.Ieschurun" Leitender Artikel. Die Juden in Rußland. Petersburg, 7. Mai. An die dunkelsten Zeiten von mittelalterlichem Fanatismus erinnert uns, was wahrheitsgetreue Berichte aus dem Innern des Landes über die Verfolgungen der Juden melden. Was bei uns falsche Propheten — zum Glück für unser Volk, zur Ehre humanen Denkens — theoretisch gepredigt, die Unduldsamkeit fanatischer Eiferer hat es im Lande des Cäsaropapismus zur That gemacht — einer That, die zum Himmel stinkt, die den Mangel europäischer Gesittung deutlich, wie keine vor ihr, erkennen läßt. Menschen, die dem russischen Staate alle Pflichten ableisten, die jeder Bürger zu leisten hat, werden von dem Gesetz als „Ausländer" (inorodcy) bezeichnet und von dem verhetzten Pöbel als Feinde mißhandelt, bloß, weil sie sich zu der Religion bekennen, in welcher der Begründer des Christenthums geboren ward. Seit dem Jahre 1881, in welchem Jgnatjew die haßerfüllten Judengesetze schuf, ist das Leben der fünf Millionen Juden, die in Rußland, mit winzigen Ausnahmen, ein kümmerliches, bettelhaftes Dasein fristen, ein ununterbrochener Kampf gegen die Feindseligkeiten der jeweiligen Machthaber und gegen die furchtbarste Ausbeutung durch ihre niederen Organe. Eine ewige Lüge wirkt hier fort: die Anschuldigung der Juden wegen mannigfacher Vergehen gegen den Staat, gegen die Behörden, gegen ihre russischen Mitbürger, und die drakonische Gesetzgebung, die ihnen die Tugenden seßhafter Landeskinder gewaltsam raubt. Und die letzte Ursache dieser unmenschlichen Lage ist die Habgier eines unehrlichen Beamtenthums, das mit allen Mitteln beflissen ist, dem Zaren ein Bild der Juden auszumalen, welches sie als die furchtbarsten, als die einzigen Ausbeuter des heiligen Rußlands erscheinen läßt. Und so geschieht im Namen des Schutzes der guten Bürger des Landes, was seine ewige Schande bedeutet. Ausbeuter — Menschen, die wie Schafe im Stalle zusammengepfercht leben? die kein tragbares Kleidungsstück auf dem Leibe haben? deren zerschlissene Lumpen jedem Fühlenden Thränen erpressen? deren einzige Lebensfreude die Ausübung religiöser Gebote ist, die ihren Handlungen den sittlichen Halt geben? und die dieses elenden Marterlebens nicht einmal sicher sind — wenn zufällig der Prtstaw (Revierkommisfarius) eine Spielschuld zu bezahlen hat? Die Entstehung der Judengesetze und ihre Handhabung lehrt unzweifelhaft, daß die furchtbaren Gräuel, deren Schauplatz die alte Residenz des Zarenlandes in den letzten Wochen war, keinen andern Grund hat — daß nur das bestechliche und lüderliche Beamtenthum den Judenhaß schürt und zu Maßregeln gegen die vermeintlichen Ausbeuter führt. Ganz wie im Mittelalter steht man erst ruhig zu, wie die Unglücklichen mit beispielloser Emsigkeit Groschen auf Groschen sammeln, wie sie durch Sparsamkeit und Nüchternheit ein kleines Vermögen begründen, das ihren Kindern eine bessere Zukunft sichern soll — um plötzlich in mitternächtlicher Stunde über sie herzufallen. Und die Armen kaufen dem allmächtigen Bedränger — und jeder Polizeimann ist ein Allmächtiger — jede Woche, jeden Tag, jede Stunde für einen beträchtlichen Theil ihres Besitzes ab. Mit teuflicher Freundlichkeit wird ihnen die Frist gegönnt ... bis die Habgier des Erpressers nichts mehr bei ihnen findet. Dann bei Nacht und Nebel fort — wohin? In die Arme eines gleichgesinnten Erpressers. Durch die Jgnatjewsche Gesetzgebung wurde den Juden der Aufenthalt außerhalb der Städte und Marktflecken untersagt, die Pachtung ländlicher Grundstücke, überhaupt jede Legaltsirung von Verträgen über Immobilien und Hypotheken, wenn Juden Käufer sind, verboten. Die furchtbarste Maßregelung aber war die Einschränkung aller jüdischen Bewohner des Reiches auf bestimmte Gouvernements, auf den sogenannten Niederlassungsbezirk. Außer dem alten Bestand Polens gehören dazu: acht Gouvernements des westlichen Rußlands — Wilna, Kowno, Witebsk, Grodno, Minsk, Mohilew, Wolhynien, Podolien — die drei Gouvernements von Klein- Rußland, Kiew, Tscherntgow, Pultawa — und die vier Gouvernements Südrußlands — Jekatarinoslaw, Taurien, Cherson und Bessarabien. Ueber diese Grenzen hinaus darf sich der jüdische Bewohner Rußlands nicht wagen, wenn er nicht durch Vermögen oder Bildung sich besondere Privilegien verschafft hat. Der Kaufmann erster Gilde, d. h. derjenige, welcher die höchste Handelssteuer zahlt, und Juden mit akademischem Grade haben auch in anderen Theilen Rußlands das Recht der Ansiedlung, oder vielmehr sie hatten es. Denn die Bestimmungen der jüngsten Zeit suchen ihnen auch diese letzten, winzigen Privilegien zu schmälern. Da wird eine Reform der Advokatur, da eine des Jngenteurwesens angekündigt, und beide Reformen