Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 36 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448156--32060-2479888- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXII. Jahrgang. Beilage,»M 36 ->» „Israelit & Irschurun" Leitender Artikel. lieber die MenvnftlMS in postum geht der „Fr. Ztg." ein längerer Bericht zu, dem wir folgende Mittheilungen entnehmen: Als der Befehl in Betreff der Ausweisung der jüdischen Handwerker und Gewerbetreibenden veröffentlicht wurde, bemächtigte sich der Betroffenen großer Schrecken, zumal es sich häufig um solche Personen handelt, welche in Moskau geboren oder dort Jahrzehnte lang gewohnt haben und nun plötzlich in ihnen ganz fremde Orte geschickt werden, weil auf dem Paffe der Vater oder Großvater als dort geboren bezeichnet ist. Diejenigen, die nicht über genügende Mittel verfügen, um die Reisekosten selbst zu bestreiten, sollen aus Staatskosten und zwar per Etappe befördert werden. Der Transport per Etappe wird in Rußland in folgender Weise gehandhabt: Sobald eine genügende Anzahl von Verbrechern sich in den Gefängnissen angesammelt hat, werden sie gefesselt zur Bahn geleitet und in einen mit eisernem Gitter versehenen Arrestantenwagen gesperrt; in der nächsten Stadt wird Station gemacht und die Leute dort wiederum so lange in den von Schmutz starrenden Gefängnissen internirt, bis die Verbrecher aus der ganzen Umgegend beisammen sind. In dieser Weise geht es weiter, so daß z. B. eine Fahrt von Moskau nach Brest, die sonst etwa 40 Stunden in Anspruch nimmt, zweimal so viel Tage dauern kann! Der stellvertretende Generalgonverneur Kostanda ist ein alter Militär, welcher den grausamen Befehl zur Ausweisung der Juden mit militärischer Pünktlichkeit ausführt, während der Gouverneur von Moskau, Fürst Golizyn, der Polizeiminifter Jurkowffkij, das Stadlhaupt von Moskau, Alexejew und der Präses der Moskauer Börse, Nadjonow, als judenfeindlich gelten; sie sollen auch die harte Maßregel bei der Regierung befürwortet haben. Seit einigen Wochen durchstreifen starke Polizei- und Gendarmeriepatrouillen Nacht für Nacht die Stadt, hier und da wird ein Haus umzingelt, in welchem Juden wohnen, Jung und Alt wird aus dem Schlaf geweckt, aus den Betten geholt und alle Winkel werden durchstöbert, ob sich nicht irgendwo Jemand versteckt hat. Dann werden die Pässe revidirt; diejenigen, welche den Stempel der Ausenthaltsbewilligung in Moskau haben, müssen ein Protokoll unterzeichnen, daß sie sich verpflichten, binnen drei Tagen Moskau zu verlassen, bei denen, die Immobilien besitzen, wird diese Frist auf 1—2 Wochen verlängert; diejenigen jedoch, welche diese Ausenthaltsberechtigung nicht haben, werden sofort in» Gefängniß abgeführt, wo sie bis zur Beförderung per Etappe schmachten müssen. Es sind zahlreiche Fälle vorgekommen, so im Stadt - theil Saradje, der in seinem ganzen Umfange drei Mal Nachts umzingelt worden, in den Häusern Mitschimer, Wolkow, Glebowskoje, Podworhe, Murascbewky, Moskwin — daß einzelne Glieder einer Familie mitgenommen wurden, weil sie nicht auf den Paß der Eltern verzeichnet waren, Knaben, im Alter von 10—13 Jahren und junge Mädchen wurden mit Gewalt den Armen ihrer Eltern entrissen. Man denke sich die herzzerreißenden Szenen, die sich hier abspielten. Viele Juden haben aus Angst vor diesen nächtlichen Ueberfällen die Nächte in jenen Lokalen zweifelhaften Rufes, welche die ganze Nacht geöffnet sind, z. B. in der Eremitage, zugebracht! Vor den Thoren der Stadt, im Norden, liegt eine Art Bauern-Kolonie, Marjtna Roschtscha, wo tausend jüdische Familien seit vielen Jahren in Frieden und Eintracht mit ihren christlichen Nachbarn lebten. In dieser Kolonie wurde nun ebenfalls eine große Razzia veranstaltet, an 400 Familien wurden sofort ins Gefängniß abgeführt; mit Gewehrkolben stieß man die Unglücklichen hinaus aus dem friedlichen Heim, in dem Alles für das Osterfest vorbereitet war. Den Zurückgebliebenen wurde eine Galgenfrist von drei Tagen gestellt. Dieselben verkauften ihre Sachen für einen Spottpreis, um das Reisegeld für die Fahrt nach irgend einem unbekannten Flecken zu erhalten, wo zufälliger Weise einstmals das Familienoberhaupt das Licht der Welt erblickt hat. Hunderte von Familien fliehen in den benachbarten Wald, wo viele wohl noch umherirren mögen. Aus den Gefängnissen dringen herzzerreißende Klagen an die Außenwelt. — Ueberall, ohne Unterschied der Konfession, regte sich das Mitleid ob dieses schrecklichen Elends; man sandte den armen Gefangenen Geld und Lebensmittel. Eine Anzahl hervorragender russischer Kaufleute agitirten an der Börse für eine Petition an den Kaiser, diese harte Maßregel rückgängig zu machen — vergebens, denn Nadjonow und Genossen verhinderten das Zustandekommen einer solchen Petition. Die Verluste der ausgewiesenen Handwerker sind um so größer, als viele russische Gläubiger derselben mit der Zahlung zurückhalten — aus leicht erklärlichen Gründen.