Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 36 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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671 Gymnasium zu Rastatt zugewiesen wurde, da bringt die „Karlsruher Zeitung" gelegentlich des 50jährigen Militärjubiläums des Großherzogs eine große Anzahl von Ernennungen und Dekorationen, unter welchen sich folgende Glaubensgenossen befinden: Der praktische Arzt Max W e i l-Karlsruhe wurde zum Medizi nalrathe ernannt. Den Ritterorden vom Zäh ring er Löwen 1. Klasse erhielten: Der Banquier und Consul Albert Haas, der Verlagsbuchhändler Joseph Bielefeld, beide in Karlsruhe, BezirksrabbinerDr.Lö w enstein-Mosbach, der Regierungsrath beim Verwaltungshof Dr. David Hugo Mayer, der Kaufmann S amnel Jo u as Dar mstädter, Vizepräsident der Handelskammer in M annh e im, der Stadlrath Leop. Neu mann in Frei bürg; den Verdienstorden vom Zähringer Löwen, Abraham Schloß, Bczirksältester (Bezirks-Synagoge) in Tauberbischofshetm. Augsburg, 24. April. Gegenwärtig wird hier der sogenannte Judenwall, die nordwestliche Bastei der alten Stadtbefcstigung, abgetragen, um einem Gefängnißbau Platz zu machen. Beim Abbruch derartiger Objekte rechnet man gewöhnlich darauf, irgend welche Funde zu machen, die aber bis jetzt am Judcnwall noch ziemlich spärlich sind. Nur einige zersprungene Steinkugeln und ein roh zngehauener Sandstein mit einer Inschrift wurden ausgegraben. Dieser Stein aber ist von einigem Interesse, weil er in unverkennbarem Zusammenhang mit der Geschichte des Walles steht. Er ist nämlich ein israelitischer Grabstein nrit hebräischer Inschrift, wie solche in der Einfahrt und im Hofraum des Hauses Peutingerftraße D. 95, in die Wände eingemauert, noch' mehrfach erhalten sind. (Die Erhaltung dieser Steine ist dem gelehrten Stadtschreiber Dr. Kourad Peutinger zu verdanken, der am 28. Dezember 1547 im 82. Lebensjahre iu diesem Hause starb.) Nun wissen wir, daß an der Stelle des Judenwalles früher ein israelitischer Begräbnißplatz war, welchem ohne Zweifel der gefundene Stein entstammt. Von diesem jüdischen Begräbnißplatze, der schon im 13. Jahrhundert bestand, hat ersichtlich auch der später dort errichtete Wall seinen Namen bekommen. In den Jahren 1298—1302 erbauten die Juden auf eigene Kosten die Stadtmauer an ihrem Begräbnißplatz, und zwar vom alten Zeuggäßchen an bis zur Wertachbrucker Mauer, wie die Chroniken schreiben, aus Dankbarkeit für erhaltenen Schutz. Aber die Zeiten änderten sich und 1438 wurden alle Juden aus Augsburg ausgewiesen und zogen auch 1440 ab. An dieses Ereigniß knüpft sich eine interessante Episode der Augsburger Geschichte. Die Augsburger bauten damals ein Rathhaus und verwendeten dazu kurzer Hand etwa 200 Grabsteine von dem nach Austreibung der Juden entbehrlich gewordenen Begräbnißplatze als Baumaterial. Nun erregte, wie „Fugger's Ehrenspicgel" (5. Buch, Kapitel 10) meldet, der damalige' Rathhausbau so allgemeines Aufsehen, daß man glaubte, die Augsburger müßten durch Vertreibung der Juden sich beträchtlich bereichert haben. Der kaiserliche Jnsiegelbewahrer von Mörsber brachte es deßhalb beim Kaiser dahin, daß in der kaiserlichen Kanzlei nachgeforscht wurde, ob den Augsburgern das Privilegium ertheilt worden sei, die dem kaiserlichen Kammergericht unterstehenden Juden vertreiben zu dürfen. Da sich hierüber nichts vorfand und auch der Augsburger Rath keine schriftliche Erlaubniß vorzulegen vermochte, wurde die Sache dahin ausgeglichen, daß die Augsburger dem Kaiser 12,000 Gulden Strafe zahlen mußten. Jeder der 200 Steine kam ihnen demnach auf 60 Gulden oder ca. 360 Mark zu stehen, da der Gulden damals etwa 6 Mark jetzigen Geldes werth war. 1455 wurde der Begräbnißplatz vollständig eingeebnet und zu den Festungswerken gezogen, 1518—1523 eine Bastei daselbst errichtet und dieselbe, die nur schlecht aufgeworfen worden war, 1531 besser angelegt und zu einer wirklichen Bastion nach der italienischen Bcfestigungsmanier ausgebaut. Seine letzte Gestalt und Einrichtung hat der „Judenwall" in den Jahren 1807—1809 bekommen. Oe st crr.-Ungar. Monarchie. Wien, 21. April. Aus Brody wird gemeldet, daß eine kaiserlich-russische, Petersburg, 14. März datirte, Verordnung wesentliche Erleichterungen im Grenzverkehre bewilligt, welche zugleich als ein Beweis friedlicher und toleranter Gesinnung gelten dürfen. Protokollirten Kaufleuten und deren Frauen sei nämlich der Eintritt nach Rußland ohne Beschränkung des Aufenthaltes gestattet und das Konsular-Visnm gelte nicht, wie bis jetzt, blos zur einmaligen, sondern zu öfteren Reisen. Die Giltigkeitsdauer des Visums bemesse der Konsul nach eigenem Einsehen. Dasselbe enthalte für Juden keine beschränkende Klausel mehr wie früher. Nichtprotokollirte Kaufleute jedoch müssen zur Reise nach Rußland eine Ministerialbewilligung einholen. Rumänien. Dr. C. Bukarest, 3. April. Wir haben es nicht genug an drakonischen Gesetzen, Regulativen, geheimen und offenen Circularen aus den Ministerien gegen uns u. s. w. und über diese alle an der willkürlichen Anwendung derselben seitens unserer Beamten. Von Zeit zu Zeit wollen auch unsere Zeitungsschreiber mitregiercn oder wenigstens als das fünfte, höchst überflüssige Rad am Wagen der Regierung sich geberden und darum stacheln sie diese zu Maßnahmen gegen die Israeliten aus, die