Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 26-27 (1.4.1891)
- Date
- 1891-04-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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102 gende Interesse entgegengetragen wird, so bedarf es durchaus keines neuen Vereins, und bleibt zudem die Gefahr der Zersplitterung der Kräfte vermieden. Sofern aber der Verfasser glaubt, daß noch manches der Verbesserung fähig und bedürftig ist, so mag er an den Vorstand des Vereins direkt schreiben und die Mittel und Wege angeben und seine Rathschlage ertheilen. Daß aber etwa der r^"^-Verein nicht genügend bei der kaufmännischen Welt bekannt sei - ein Borwurf, den auch der Correspondent „vom Rhein" in der letzten Nummer dieser Zeitung erhebt — entbehrt vollständig jeder Grundlage. Gerade in Hamburg konnte eine Zweigniederlassung des L7"L7-Vereines nicht zu Stande kommen, da tiefem von den ersten dortigen Firmen, mit dem er wegen unsrer Frage monatelang in Unterhandlung stand, bedeutet wurde, daß hier nicht das Mindeste zu erreichen wäre. Einen gleichen Mangel an Vertrautheit mit den Thatsachen bemerken wir auch bei dem Correspondenten „vom Rheindenn, wie wir versichern können, hat der Verein fast zwei Jahre lang mit den einflußreichsten Firmen in Cöln in Verbindung gestanden, indessen ohne auch nur irgend welche Erfolge zu erzielen. Wenn wir ferner einerseits berücksichtigen, auf welchen geringen Kreis sich „diese kaufmännische Welt" erstreckt, der es um die strenge Heilighaltung des Sabbat zu thun ist, andererseits hervorheben, daß allwöchentlich der ^"L'-Verein in den gelesensten jüdischen Wochenblättern annoncirt, sowie regelmäßig den 15. Februar und 15. August jedes Jahres 500 Circulare an die Inhaber solcher Geschäfte versendet, die ihre Geschäfte geschlossen Hallen: so wird man es kaum begreifen, wie man behaupten kann, daß es sicher Tausende von jüdischen orthodoxen Kaufleuten gibt, die von der Existenz und der Wirksamkeit der Vereine gar keine Ahnung haben!" — Nein, die Schuld liegt nicht an der mangelhaften Wirksamkeit der genannten Vereine, sondern an dem Jndifferentismus, an der Gleichgiltigkeit und mangelnden Interesse für die Ausbreitung der Vereine; wird erst diese gefährliche Krankheit geheilt sein, so werden wir auch einer Besserung der gerügten Uebelstände erhoffen dürfen. P. Görlitz, 27. März. Ein Antisemitenprozeß, der seiner prinzipiellen Bedeutung wegen das Interesse weiterer Kreise in Anspruch nehmen dürfte, gelangte gestern vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur Verhandlung. Auf Antrag verschiedener jüdischer Kaufleute Hierselbst war gegen den früheren Vorsitzenden des Görlitzer dentschsozialen Vereins, Major z. D. Mitzlaff, und den Lieutenant Rentier Lorenz, beide zu Görlitz und als eifrige Antisemiten bekannt. Anklage wegen Verbreitung antisemitischer Flugblätter erhoben worden, in denen von der jüdischen Kaufmannschaft nicht erweislich wahre Thatsachen behauptet waren. Die Schriften rührten von dem bekannten, erst neulich wegen groben Unfugs bestraften Antisemiten-Agitators Fritsch aus Leipzig her. Der erste Antrag, den die Vertheidigung gleich nach Eröffnung der Sitzung stellte, lautete auf „Ablehnung des im Richterkollegium sitzenden jüdischen Landgerichtsraths Wendriner wegen „Befangenheit". Die Verhandlung mußte infolgedessen, da nicht sofort ein Ersatzrichter zur Stelle war, auf dreiviertel Stunden vertagt werden. Alsdann erklärte sich der Gerichtshof zwar mit Ablehnung des genannten Richters einverstanden, aber nicht, well „Befangenheit" angenommen worden, sondern weil in den Flugblättern die jüdischen Richter als solche angegriffen seien und es darin hieße, „die Juden fälschen deutsches Recht und deutsche Sitte". Nachdem die beiden Angeklagten die Erklärung abgegeben, sie hätten nicht die Absicht gehabt, die jüdischen Kaufleute von Görlitz zu beleidigen, sie hätten nur in Ausübung ihrer Pflichten als Antisemiten, als Mitglieder des deutsch-sozialen Vereins gehandelt, auch seien nach ihrer Meinung Beleidigungen in len Flugblättern nicht enthalten, werden vier jener Flugschriften verlesen: 1. Die Juden als Fälscher deutschen Rechtes und deutscher Sitte. 2. Wer schreibt unsere Zeitung? 3. Audiatur et altera pars. 4. Extrablatt für die Weihnachtszeit mit der Devise: Kauft bei keinem Indent Der Vertheidiger bezweifelt, daß Firmen als solche, wie es theilweise hier geschehen, berechtigt sind, Strafantrag zu stellen. Die Zeugenvernehmung erstreckt sich lediglich auf die Feststellung, in welcher Weise die Vertheilung der Flugblätter stattgefunden habe. Demnach sind 6000 Blätter zu einer Hälfte in Görlitz, zur andern in der Provinz zur Vertheilung gekommen. Als Zeugen fungirten zwei Görlitzer antisemitische Heißsporne Hauptmann a. D. Tschirner und Premier-Lieutenant a. D. Winter, sowie der Antisemitenhäuptling, Ingenieur Fritsch-Leipzig. Letzterer gibt erst auf mehrmaliges Befragen des Vorsitzenden zu, daß er bereits wegen groben Unfugs vorbestraft ist. Der Gerichtshof beschließt, alle drei Zeugen nicht zu vereidigen. Major Mitzlaff und Rentier Lorenz geben sich die erdenklichste Mühe um nachzuweiscn, daß die Flugblätter „die volle Wahrheit reden"; die Juden wären bei Angriffen auf ihre Person sehr empfindlich, auch die Antisemiten müßten sich viel gefallen lassen. Mitzlaff verlieft zum Beweise hierfür zwei Artikel aus dem „Haynemer Stadtblatt" und der „Badischen Landeszeitung". Der Wahrheitsbeweis mißglückt natürlich vollständig. Die Staatsanwaltschaft weift darauf hin, daß die beiden Angeklagten, auch wenn man ihre Pflichten als Mitglieder eines politischen Vereins anerkennen wolle, weit über das Maß des Erlaubten hinausgegangen seien und sich ungesetzlicher Mittel bedient hätten; die Flugblätter enthielten schwere Bele digungen. Der Antrag der Angeklagebehörde lautete auf 150 Mark Geldstrafe für jeden Angeklagten, ferner auf Publikatiousbcfugniß der Strafantragsteller und Vernichtung der noch vorhandenen Exemplare der Flugblätter. Der Vertheidiger meinte, die Flugblätter seien mit harmlosen geschichtlichen Abhandlungen auf gleiche Stufe zu stellen; in ihnen sei nicht von den Görlitzer Kaufleuten die Rede; die