Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 20 (9.3.1891)
- Date
- 1891-03-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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geisterung wirkenden Herrn Wilhelm Posen, berauch Mitglied der Ritual-Commission der jüdischen Gemeinde ist. Durch dessen Bemühen ist eine Anzahl von Gemeindemitgliedern, namentlich jungen Männern, übereingekommen, die „Frankfurter Fasttage" wieder als Gemeindefasttage zu begehen, und verflossenen Freitag wurde zum ersten Male wieder mit i’Jo (es waren etwa fünfzehn Fastende da) gefastet und ^>n'i gelesen. Hamburg. 25. Fbr. Der israelitische Krankenverein von 188t hielt gestern Abend seine regelmäßige jährliche (neunte) Generalversammlung im „Krokodil", Neust. Fuhlentwiete, ab. Dem Bericht des Vorsitzenden des Vereins, Herrn William Meyer jun. entnehmen wir, daß auch das letztverflossene Jahr wieder recht wesentliche Fortschritte sowohl an Zahl der Mitglieder (es sind jetzt 136) wie auch finanziell aufzuweisen hat, indem sich der Reingewinn in 1890 auf M. 1616,10 beziffert, wodurch das Gesammtvcrmögen des Vereins auf M. 11,117,40 gestiegen ist. Es wurden im letzten Jahre an 23 Mitglieder insgesammt M. 1500 — an Krankengeld gezahlt. Die ganze seit Gründung des Vereins im Mai 1881 gezahlten Krankengelder erreichten dadurch die Höhe von Mk. 16,110, ein Resultat, welches bei den winzigen Beträgen, welche der Verein von seinen Mitgliedern fordert, gewiß, zumal bei dem heutigen Stand des Vermögens, überraschend genannt werden kann. — Mit nahe an Einstimmigkeit grenzender Majorität wurde sodann der bisherige Präses, dessen Amtsdauer zum zweiten Male abgelausen war, wiedergewählt. Ju die Commission wurden die Herren M. Lcseberg und I. Dessau wieder und Herr Johann Nathan neu gewählt. Leipzig. Wegen einer Hrn. Rechtsanwalt Dr. Werlhauer beleidigenden Notiz in der „Antisemitischen Korrespondenz" und dem antisemitischen „Leipziger Tagesanzeiger" standen die Redacteure Theodor Fritsch, der bekannte Antisemitenführer, und Hermann Lucko vor dem königlichen Schöffengericht. Sie hatten in ihren Blättern behauptet, Werthauer betreibe einen Privatsport damit, „daß er die in der „Antisemitischen Correspondenz" angegriffenen Personen zur Anstrengung von Klagen veranlasse" und „es sei abznwarten, wie weit die Gerichte zu den Machinationen des Klägers die Hand bieten würden" und „wer im Schimpfen und Verleumden so eilfertig ist, wie Israel, der hat wahrlich keine Veranlassung, den Empfindlichen zu spielen." In dem ersten Satze wurde nichts Beleidigendes gefunden, dagegen in dem Ausdrucke „Machinationen" und den Ausdrücken des letzten Satzes. Fritsch wurde zu 30 Mark, Lucko zu 20 Mark Geldstrafe vernrtheilt, dem Kläger auch die Publikationsbefngniß in der „Antisem. Corresp.", den „Deutsch-sozialen Blättern" und dem „Leipziger Tages-Anzeiger" zugesprochen. — Als Dritter im Bunde erschien der Redacteur Dr. Hävernick von der kgl. „Leipziger Zeitung", welcher bei Besprechung eines Prozesses den Ausdruck gebraucht hatte: „der jüdische Rechtsanwalt hatte bescheidener Weise drei Monate Gefängniß beantragt." Auch das bezog sich auf Herrn Dr. Werthauer. Das Gericht fand indeß in dieser Ausdrucksweise keine Beleidigung und sprach Dr. Hävernick frei. Es ist sehr anerkennenswerth, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Werthauer den Redacteuren der in Leipzig erscheinenden Antisemitenblätter auf den Fersen sitzt. Es wäre zu wünschen, daß dies auch anderswo der Fall wäre. O esterr.-Un gar. Monarchie. Budapest. Um das erlittene Fiasco zu beschönigen, versendet die Congreßkanzlei ein Rundschreiben, dessen Zweck augenscheinlich kein anderer ist, als die orthodoxen Gemeinden zu revoltiren. Als Ausgangspunkt bedienen sich die Herren wieder nur jener Ehescheidungsangelegenheit, welche sie bereits in ihrer, an den Preßburger Oberrabbiner gerichteten Epistel breit getreten, ohne hiedurch ein anderes Resultat erreicht zu haben, als daß sie sich auch diesmal gründlich blamiren. Es macht wirklich einen urkomischen Eindruck, wenn selbst gegenüber einer Erklärung des Preßburger Oberrabbiners, wonach das in dieser Sache abgegebene Gutachten der orthodoxen Kanzlei vollkommen correkt war, die Neologen mit aller Gewalt dennoch darauf beharren: es sei ein religionswidriges Gutachten abgegeben worden. Die Herren in der Congreßkanzlei können wohl gute Musikanten sein, aber von jüdischem Eherechte haben sie doch keinen blauen Dunst, was doch am besten das ihrerseits in dieser Frage abgegebene Gutachten, (welches sie in dem an den Preßburger Oberrabbiner gerichteten Briefe wortgetreu publizirten) beweist, und es hieße ihnen zu viel Ehre erweisen, wollte man diesbezüglich sich mit ihnen in Disputationen einlassen. Wenn die ehrenwerthe Congreßkanzlei durchaus das Bedürfniß hat in Religion „zu machen", so wolle sie gefälligst ihr Augenmerk darauf richten, daß ihre Seelsorger keine Bibelkritik treiben, aber das jüdische Eherecht soll sie nicht beschützen wollen, denn das steht ihr wahrlich sehr schlecht zu Gesicht. Und wenn sie justament das jüdische Eherecht durchaus beschützen will, so möge sie doch einmal das Gutachten eines gewissen Martin Schweiger, — der, wenn ich nicht irre, Präses der Congreß-Kanzlei ist — an den Minister Trefort in der „Sauer'schen Ehescheidungsfrage" lesen (auf die ich übrigens ge-