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Der Israelit · 1891-03-05 · Heft 19 (5.3.1891) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 19 (5.3.1891)
Date
1891-03-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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352 7 will, der muß also leisten. Nicht die Person, sondern die Leistung wird gezählt. Nickt was Einer ist und hat, sondern was er leistet, bestimmt seinen Werth und gibt ihm das Recht, überhaupt mitgezählt zu werden; — nur dann, in der bewußtvollen Anerkennung dieser Leistungsverpflichtung, „wird kein Sterben unter ihnen sein, wenn man sie zählt." — Also Besitz — verpslich tet, das Vermögen — legt ernste Verantwortung auf. „Sühne seiner Person." Je größer der Kreis von Gütern und Kräften, die eine Einzelpersönlichkeit ihr eigen nennt, um so ernster die Mahnung, sich dieser Güter und Kräfte nun auch durch Leistung würdig zu machen, und je höher die Stellung, um so eindringlicher die Mahnung. Ist diese Mahnung, die im jüdischen Kreise alljährlich wiederkehrt, schon von dem Bildungs¬ und Gesittungsniveau der europäischen Völker überholt? Ist schon überall der Andrang so groß, wenn es sich, nicht um Gelegenheit zu mühelosem Gewinn, sondern um Leistungen für die Zwecke der Gesammtheit handelt? Ist bereits überall im Kreise der Besitzenden jene Plebejergesinnung aus der Patricierhülle geschwunden, die, wie der Psalmist sie in so unübertrefflicher Lebenswahrheit zeichnet, still im Herzen die Summe ihrer practischen Lebensphilosophie in die klassischen Worte zusammenfaßt: „Man wird dir huldigen, wenn du es — dir recht wohl sein lässest!" Hat der tiefe sittliche Ernst, zu dem der Begriff: nr-v: ^12, Sühne unserer Person, uns erziehen will, in dem allgemein herrschenden Bewußtsein von der durch den Besitz gebrachten Verantwortlickkeit schon seine Verwirklichung gefunden? Ist diese ganze Anschauung nicht vielmehr noch ein Ideal, das auch im Kreise der fortgeschrittensten Kulturvölker noch seiner Verwirklichung harret, durch die allein die mit immer größerem Ernste in den Vordergrund aller politischen Erwägungen und Bestrebungen tretende sociale Frage ihrer Lösung näher gebracht werden kann? Daß aber der subjective Werth der Leistung sich nickt nach deren objectiver Größe, sondern nach ihrem Verhältniß zur Größe des verliehenen Kreises von Gütern und Kräften richte, das lehrt der große zweite Satz (das. V. 15): „Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger geben, als einen halben Schekel." Derselbe bezieht sich, wie auf die einmalige zum Zwecke der Zählung geleistete Hebe, so auch auf die alljährlich mit dem ersten Adar zur Erhebung kommende Halbschekelspende, die ihre hauptsächlichste Verwendung in den Gesammtheitsopfern fand. In diesen findet die Hingebung Israels an das m vnt, das auf dem Altäre, dem verjüngten Sinai, lodernde Gesetzesfeuer, ihren symbolischen Ausdruck. Daß wir Alle, Alle der Verwirklichung dieses Wortes unseres Gottes angehören, daß diese Hingebung die Summe unseres Lebensinhaltes ausmache, daß jeder Pulsschlag die Richtung auf die Pflicht, daß Haupt und Hand und Fuß und Fett und Nieren eines Jeden /-6 ntpx on^ werden, also daß Gedanke, That und Streben, Besitz und sinnliches Begehren eines Jeden im Dienste unseres und der Gesammtmenschheit höchsten Lebensideales seine Verwendung finden solle, das kommt in diesen Opfern zum täglichen gelobenden und mahnenden Ansdruck — Gelobung an Gott, Mahnung an uns selbst. In diesen Gesammtheitsopfern nun sollte ein jeder Mann in Israel vertreten sein, und zwar ein Jeder mit der ganz gleichen Halbschekelspendc. „Zwanzig Gera hat der Schekel, diel Hälfte eines solchen Schekels" — also die Hälfte soll „zehn" Gera entsprechen. Zehn aber bedeutet im Gottesgesetze stets ein Ganzes. Der Reiche nicht mehr und der Arme nicht weniger, als einen solchen vollen halben Schekel. Spricht das Gesetz da nicht mit eindringlichstem Ernste die große Wahrheit aus: Berufen, mit seinem ganzen Sein und Haben Verwirklicher des Gottesgesetzes, Mehrer des Gottesrciches zu sein auf Erden, ist ausnahmslos ein Jeder. Ob er dieser Bestimmung ganz und voll entsprochen habe, das bestimmt nicht'die Größe seiner Leistung an sich, sondern ihr Verhältniß zu dem Maße des ihm Verliehenen. Im Verhältniß zum vn'P, im Verhältniß zur Gesammtheitsaufgabe, wird auch die größte Leistung nur ein Bruchthcil sein; im Verhältniffe zu den verliehenen Mitteln kann und soll auch die kleinste Leistung, der Zehnzahl entsprechend , immer ein Ganzes sein. (Siehe Jeschurun I., S. 248 f.) Hat Einer in Lauterkeit des Strebens, in Reinheit der Gesinnung und der That nach besten Kräften in treuer Hingebung für die Förderung der uns allen obliegenden Aufgabe geleistet und gewirkt, hat er gethan, was in seinen Kräften stand, um seine Kinder zu treuen Trägern der Pflicht zu erziehen, sein Haus zu einer Stätte jüdischer Lebensheiligkeit zu machen und durch sein Verhalten zu seinen Mitmenschen den Namen Gottes zur Ehre und die jüdische Lebenspflicht zur Anerkennung zu bringen — und wäre er auch der Aermste, und sein Hans das kleinste und sein Kreis der unscheinbarste, und würde somit er und sein Streben von dem nur den äußeren Umfang messenden Auge und Urtheil der Menschen vollständig übersehen —: er hätte dennoch seinen halben Schekel voll und ganz zur Wahrheit gemacht, er hätte wsj hbd voll und ganz geleistet, und wenn die große Ne'i'la seines Lebens, wenn die Scheidestunde ihm gekommen, er ginge als ein reicher

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