Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 18 (2.3.1891)
- Date
- 1891-03-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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338 deutsch-nationale Errungenschaft wäre. Er verurtheilte die Deutschsozialen aufs Schärfste und erzeugte laute Heiterkeit dadurch, daß er erzählte, daß dieselben in ihren Blättern den derzeitigen Prorektor Professor Schöll zum Juden gestempelt hätten und also wahrscheinlich dessen Nachfolger (wozu Redner gewählt ist) auch dazu stempeln würden. O e ft er r.-Ungar. Monarchie. Wien, 18. Februar. Der in der Lazarethgasse Nr. 17. etablirte Buchbindermeister und Cartannage-Erzeuger Leopold Löwy, der laut Geburtszeugnisses, Lehr- und Meisterbriefes und Steuerbogens zeitlebens den Namen Leopold geführt, erschien heute vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Alsergrund, nach seiner Angabe notgedrungen, als Leib Löwy. Er stand unter der Angklage der Uebertretung des §. 23 des Paßgesetzes, weil er eine Art zerlegbarer Bilder verkauft haben soll, ohne hicfür die Concession zu besitzen. Mehr jedoch als gegen diese Beschuldigung protestirte der Angklagte gegen den ihm aufoctroyirten Namen „Leib." — „Ich heiße nicht Leib," sagte er zum Richter Dr. Wagner, „ich heiße Leopold, wie aus meinen Zeugnissen, die ich mitgenommen, hervorgeht." — Der Richter ließ nun in den Acten den Namen richtigstellen, und der Angeklagte erzählte weiter: „Ich habe dem Herrn Polizet- Eommissär, der in meinem Geschäfte in der Lazarethgaffe Nr. 17 die Bilder mit Beschlag belegte, bei Aufnahme des Protocolls meinen Namen richtig mit Leopold Löwy angegeben." — Ach was," rief mir der Herr Polizei-Commissär zu. „Sie sind ein Jude, ein Jud' darf nicht Leopold heißen, der muß Leib heißen!" Ich bemerkte hierauf, daß ich in Preßburg geboren, jedoch das österreichische Staatsbürgerrecht habe, daß ich niemals Leib hieß und daß alle meine Documente auf den Namen Leopold lauten — nichtsdestoweniger blieb der Herr Polizei-Commissär bei dem Namen Leib, trug ihn ins Protocoll ein, und auch die Vorladung des Bezirksgerichtes zur heutigen Verhandlung kam mir unter diesem Namen zu." Richter und staatsanwaltschaftlicher Fuvctionär Dr. Heinrich hörten dieser Erzählung sichtlich überrascht zu, mit dem eigentlichen Substrat der Anklage stand sie jedoch in gar keinem Zusammenhänge, weßhalb dem Gerichte die Veranlassung zu einer näheren Erörterung mangelte. In Betreff der Anklage verantwortete sich Leopold Löwy dahin, daß er mit diesen Bildern keinen Handel getrieben. Ein Kunde, der Schachteln zu denselben bestellte, habe die saisirten Bilder bei ihm zurückgelasseu. Behufs Vorladung dieses Mannes wurde die Verhandlung vertagt. Wien, 21. Februar. Das Präsidium des Grazer Oberlandesgerichtssprengels erließ eine Kundmachung gegen den Antisemitismus, in weicheres heißt, das Präsidium habe erfahren, daß einzelne Richter antisemitische Gesinnung offen zur Schau tragen und dieselbe für bic bevorstehenden Wahlen als eine Empfehlung zu verbreiten suchen. Das Präsidium habe die Ueberzeugung gewonnen, daß dem Antisemitismus meistens Eingebungen der Selbstsucht Anhänger zuführen. Er sei ein politischer und sozialer Uebelftand, geeignet, den iunern Frieden zn stören, die persönliche Sicherheit zu bedrohen und die Grundlagen der rechtlichen Staatsordnung zu erschüttern. Der Richterstand sei durch seinen Beruf verpflichtet, dem Rechte allgemeine Anerkennung zu verschaffen und jedem Staatsbürger, ohne Unterschied der Rasse und Religion besonders in Zeiten der Wirrungen, den ihm gebührenden Rechtsschutz zu gewähren. Die Pflicht verbiete demnach den richterlichen Organen, der antisemitischen Bewegung sich anzuschließen oder die Bedeutung von Exzessen, weil sie antisemitischen Motiven entspringen, zu unterschätzen. Diese traurige Errungenschaft der Neuzeit müsse im Gegentheilc die Richter zur strengen Anwendung der gerichtlichen Normen veranlassen und zur rücksichtslosen Wahrung der Gerechtigkeit. Bielitz (Oesterr. Schlesien). Ein schwerer, unersetzlicher Verlust ist es, den wir in den letzten Tagen erlitten haben. Einer der gelehrtesten und frömmsten Männer unserer Gegend, Rabbi Löbl Münz wurde zu Grabe getragen. Der Heimgegangene war der Sprößling großer Ahnen und der Stammhalter einer berühmten Familie. Er war der Sohn des gelehrten Rabbiners in Triesch, der unter dem Namen seines bekannten Werkes npnjoty berühmt ist. Seine Mutter entstammte ebenfalls einer gelehrten Rabbinerfamilie, die zu den berühmtesten im Judenthum gehört. Sie war die Tockter des der bekanntlich in gerader Linie vom yw abstammte. Der Bruder des Heimgegangenen war der gefeierte Rabbiner in Verbo (Ungarn), der durch sein klassisches Werk mm ny* einen unsterblichen Namen in der rabb. Gelehrtenwelt sich erworben hat. Der Verblichene selber war ein bedeutender Talmudgelehrter und besaß schon als junger Mann einen klangvollen Namen, so daß ihn eine der größten Gemeinden Galiziens, die Gemeinde in Tarnow, zu ihrem Rabbiner ernennen wollte. Rabbi Löbl Münz blieb jedoch treu seinem kaufmännischen Berufe, übte aber sehr oft unentgeltlich rabbinische Funktionen aus und genoß in weiten Kreisen die Achtung und Verehrung, wie sie nur einem bedeutenden Rabbiner gezollt wird. Die Liebenswürdigkeit seines Characters, die Lauterkeit