Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 17 (26.2.1891)
- Date
- 1891-02-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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320 erlauben, p helfen suchen. Kein ehrlicher Mann braucht sich zu schämen, unfern Beistand in Anspruch zu nehmen; unser Verein verschenkt nichts, sondern leistet nur Bürgschaft oder gewährt zinsfreie Darlehen auf Zeit mit der Bedingung der Rückzahlung in kleinen Beträgen. Die Namen unserer Schuldner werden nicht genannt. Der Vorstand hat im verflossenen Jahre einem Familienvater auf einen Schuldschein Mk. 400 geliehen, einem andern durch Bürgschaft einen Kredit von Mk. 200 eröffnet und einem dritten ein Darlehn von Mk. 100 gewährt. Kleine Rückzahlungen sind bereits erfolgt. Das giebt uns den Beweis, daß unsere Unterstützung die Erwcrbsfähigkeit der Empfänger zu erhöhen im Stande war und muß uns als Sporn dienen, in unserer Thätigkeit nicht zu ermüden und nicht nachzulaffen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Pefth. Der Intendant des Budapester Opernhauses hat an den Minister des Innern ein dringendes Gesuch gerichtet, in welchem er bittet, daß ihm das Recht ertheilt werde, auch solche Theaterstücke zu prüfen, die für sogenannte „Fest- und Wohlthätigkeits-Vorstellungeu" bestimmt sind. Derselbe begründet dieses Gesuch mit dem scandalösen Vorfall, der sich im Opernhause ereignete, in dem ein antisemitisches Stück aufgeführt wurde, das Se. Majestät den König veranlaßt hatte, das Theater früher als gewöhnlich zu verlassen. Frankreich. Paris. Die Antisemiten aller Länder — simili simili gaudet — gleichen sich in Bezug auf lügenhafte Gemeinplätze. Wie dieselben in Deutschland behaupten, Juden hätten nicht in der Front vor dem Feinde gekämpft, ungeachtet in allen Schlachten Juden gefallen sind und verwundet wurden, so behauptet ein Pariser Blatt „L'Autortte", die jüdischen Seminaristen wollten sich in Frankreich dem Militärdienst entziehen. Gegen diese grundlose Behauptung tritt der Oberrabbiner von Frankreich und Präsident der Verwaltungscommission des Seminars, Herr Zadoc Kahn, auf und zwar in einem geharnischtem Schreiben au die Redaction des lügenden Blattes. „Die Israeliten," schreibt der Oberrabbiner," gehen so oft in die Caserne, als die Gesetze sie rufen und sie thun daselbst ebenso gut und ebenso freudigen Herzens ihren Dienst wie die katholischen und protestantischen Seminaristen." Auch Rochefort — auf dessen Einflußlosigkeit ein hiesiges Blatt den Witz anwendet „Rosche (jjbh) fort" — behauptet im „Jntransigeant", Crsmieux habe ungerechtfertigter Weise den algerischen Israeliten das Wahlrecht verliehen, welches er den Muselmännern verweigerte. Gegen diese lügenhafte Behauptung tritt Hr. Leonce Lehmann, Advocat am Eassationshofe und im Staatsrathe, auf, der als Delcgirter Algeriens im Consistorium wohl Bescheid weiß. Die Israeliten haben durch das bekannte Crömieux'sche Decret am 24. October 1870 die Collectivnaturalisation erhalten und sind zu Franzosen geworden, welche die Muselmänner unter keiner Bedingung und zwar in Rücksicht auf ihre Haremsgesinnung nicht wollen. Die Naturalisation eines einzelnen — sowohl Muselmann als Israelit — war bereits durch Senatsbeschluß vom 24. Juli 1864 geregelt. Man braucht den leichtfertigen Lügen nur auf den Grund zu gehen und die Antisemiten entpuppen sich als das, was sie sind: gewiffenslose Aufwiegler des Volkes, die auf die Leichtgläubigkeit und die Leidenschaft der gedankenlosen Menge rechnen. Der „Temps" enthält einen Artikel von Cherville „Das Leben auf dem Lande", in welcher der Autor sich über die Grausamkeit des rituellen Schlachtens ausspncht. Zadoc Kahn antwortet in einem längeren Schreiben und belehrt den Unwissenden an der Hand zahlreicher Documente eines Besseren. (Jsr. Wochenschr.) R u ß l a n d. Petersburg, 11. Februar. Laut Verfügung des Kiewer Gouvernements dürfen die dortigen jüdischen Kaufleute erster Gilde alle ihre jüdischen Gehilfen noch bis zum 1. März behalten, weil die Eröffnung des Jahrmarkts bevorsreht und die Behörde fürchtet, der Befehl des Polizeimeisters werde Unzufriedenheit erwecken. Die betroffenen Kaufleute haben eine Klage gegen die Gouvernementsbehörde eingereicht, weil diese den Befehl des Polizeimeisters überhaupt „gesetzmäßig" fand. — In der Agitation derThierschützler gegen die jüdische Schächtwcise hat eine verständigere Auffassung Platz gegriffen. Allerdings wurde von einigen Heißspornen das Verlangen gestellt, bei unserer Regierung um Untersagung der jüdischen Schlachtmethode nachzusuchen. Eine einsichtigere Mehrheit faßte jedoch nur den Beschluß, die Regierung um Nachfrage bei anderen Kulimstaaten anzugehen: 1. in wiefern in ihren Staaten das Schächten nach dem israelitischen Ritus geduldet wird, und 2. ob das Schächten vom Standpunkte der modernen humanen Grundsätze wirklich als Thiergnälerei bezeichnet werden könne. Ueber diese Fragen haben sich schon vor Jahren die angesehensten europäischen Autoritäten ausgesprochen, die ersten Leuchten auf dem Gebiete der Physiologie und Thierknnde, und diese stimmen darin überein, daß das Schächten nach den rituellen Ueberlieferungeu der Juden den vollendetsten Schlachtmethoden der Neuzeit nicht nachflehe, und daß — so behaupten diese Fachgelehrten einstimmig — das Schächten dem Thier weniger Schmerz verursache, als das sonst übliche Schlachten.