Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 16 (23.2.1891)
- Date
- 1891-02-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXII. Jahrgang. ftUngeju M16 des..Israelit 5- Ieschunm" Literarischer Bericht. Thierschutz im Jndenthum, nach Bibel und Talmud von Albert Löw in Budapest 1890. Angesichts der Angriffe, die vielfach gegen die jüdische Art und Weise des Tödtens der Schlachtthiere, unter der Flagge des Thierschntzes versucht werden, verdient der Hinweis aus die Stellung des Judenthums zum Thierschutz anerkennende Beachtung, wenn der Gegenstand auch schon vielfach behandelt worden ist. Da diese Hinweise bislang nur gelegentlich der Abwehr erfolgten, so ist es erfreulich, daß sie der Verfasser der vorliegenden Schrift durch Beibringung neuen Materials erweitert, zum Gegenstand einer besonderen Abhandlung gemacht und sie von jeder Polemik frei gehalten hat. Mit dem Grundgedanken der vorliegenden Schrift wird jeder Freund des Thierschutzes einig gehen, und dieselbe daher freudig begrüßen. Dagegen fehlt es nicht an Bemerkungen, die eine Richtigstellung wünschenswert erscheinen lassen. Begeisterte Wortführer des Thierschntzes haben sich seit einigen Jahrzehnten nicht damit begnügt der Schonung und dem Schutz der Thiere das Wort zu sprechen, sondern haben auch von einem „Recht der Thiere" gesprochen, wie wir sonst von „Menschenrechten" sprechen. Dieses Recht der Thiere waren seine Erfinder bis jetzt vergeblich bemüht wissenschaftlich zu begründen. Auch der Verfasser vertritt in einem Abschnitt „Recht der Thiere" diese Anschauung, aber ohne irgendeinen Beweis dafür zu erbringen. Es wird daselbst behauptet, daß eine englische Parlaments-Akte dieses Recht anerkennt, aber so lange der Vers, nicht deren Wortlaut anführt, wird man dieses Citat mit Vorsicht ausnehmcn müssen. In Wirklichkeit begründet nicht das Quälen oder Mißhandeln des Thieres, sondern das hierdurch entstehende Acrgerniß die vergeltende Reaction gegen den Schuldigen. Das Anstands- und Sittlichkeitsgefühl des Publikums ist das unter strafrechtlichem Schutz gestellte Rechtsgute und nicht das Thier und seine Integrität. (Vergl. von Liszt Lehrbuch 2. Aust. 1884. S. 160 *). S. 12 wird das biblische Verbot sich die Vogelmutter sammt ihren Jungen anzueign.cn auf Rücksichten des Thierschntzes znrückgesührtl Es ist dies bekanntlich schon in der Mischna Berachoth 5. 3 als unzulässig bezeichnet. **) *) Vergleiche ebenfalls meine Schrift: „Thierschuv und M cnschentrirtz ' (Kauffmann, Frankfurt a. 2)?.) Seite 166. *■) Vergl. i2"rn!;nr Stelle. — Außer den dort geltend S. 13 heißt es: „Der Israelit darf unnöthiger Weise keinem Thiere die Freiheit rauben, und nach dem Talmud, kein Vögelchen im Käfig haben." — Citirt wird dazu: Talmud, Baba Mezia 32. — An dieser Stelle findet sich eine derartige Vorschrift nicht, und man darf billig bezweifeln, ob sie sich an irgend einer anderen Stelle des Talmud findet. 3. B. M. 25, 6, 7 handelt davon, daß im siebenten Jahr, alles von allein Gewachsene auch den Thieren zum Genuß erlaubt sei. Der Vers, findet jedoch darin: „Es soll den Arbeitern und Arbeitsthieren zur Erholung dienen", was nicht der Fall ist. (S. 15.) S. 26 und S. 34 wird das Schächten als dcßhalb angeordnet dargestellt, um ein möglichst blntfreics Fleisch zu erhalten. — Das Irrige und Bedenkliche dieser Anschauung habe ich in meiner Schrift „Thierschntz und Menschentrutz" eingehend nachgewiesen und erlaube mir darauf zu verweisen. (S. 72 ff.) S. 27 wird behauptet, daß ein Schächter kein aufbrausender Mensch sein dürfe. Die Quelle für diese Angabe dürfte auch schwer anzngeben sein. In Praxis wird die Qualification eines Schächters nirgends von seinem Temperament abhängig gemacht. Von diesen Jrrthümern abgesehen, von welchen hier einige wenige namhaft gemacht sind, ist die Tendenz und Ausstattung des Schriftchens lobenswerth. „Der innige Wunsch", welchen der Vers, im Vorwort ansspricht, „daß das Judenthum, welches die ersten Spuren des Thierschntzes zeigte, Hand in Hand mit allen anderen Confessionen gehen möge, die vom Geiste des Thierschntzes beseelt sind" hat sich übrigens längst vor Erscheinen dieser Broschüre in schönster Weise bereits verwirklicht. Baden (Schweiz.) Dr. Ehr mann. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 20. Februar. Den geehrten Glaubensgenossen in München möge folgendes in den soeben erschienenen leipziger Deutsch-Sozialen Blättern enthaltenes Inserat zur Warnung dienen: gemachten tzrwägungen, ergibt sich au§ dem Gesetz selbst, das nur bei reinen, aber nicht bei unreinen Vögeln Anwendung fuidet, daß rhikrschnb, der sich doch ausnahmslos auf alle erstrecken müßte, nicht das Motiv sein kann.