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Der Israelit · 1891-02-19 · Heft 15 (19.2.1891) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 15 (19.2.1891)
Date
1891-02-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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278 Darmstadt. Das Großh. Ministerium fcc;- Innern und der Justiz hat an die Großh. Kreisämter bezüglich des israelitischen Religionsunterrichtes das folgende Ausschreiben gerichtet: „Nach vielfachen uns zngegangencn Mittheilungen scheint es, daß die Ertheilnug des israelitischen Religionsunterrichtes sehr im Argen liegt. An manchen Orten, wo die israelitischen Gemeinden nur aus wenigen Gliedern bestehen, fällt der Religionsunterricht wegen Mangel an Mitteln zur Besoldung eines Lehrers vollständig aus, an anderen hat man denselben an Persönlichkeiten übertragen, welche nur höchst unvollkommen oder auch gar nicht die zur Ertheilung desselben erforderliche Befähigung besitzen und nur in verhältnismäßig wenigen größeren israelitischen Kultusgemeinden liegt dieser so höchst wichtige Unterricht in der Hand von Männern, welche nach Bildungsgang, Befähigung und Charakter für eine zweckmäßige und erfolgreiche Ertheilung desselben volle Gewähr bieten. Eine Aenderung hierin wird sich voraussichtlich nur sehr allmählich herbeisühren lassen. Um aber zunächst eine Uebersicht über die thatsächlich vorhandenen Verhältnisse zu gewinnen, empfehlen wir Ihnen nach Maßgabe der auaeschloffenen Tabelle die erforderlichen Angaben über die in den einzelnen Kreisen bestehenden Zustände zu machen und dieselben an uns etnzusenden. In der Tabelle sind anzugeben die Zahl der schulpflichtigen, israelitischen Kinder, ob ein Lehrer vorhandend ob der Lehrer eine Prüfung bestanden und eventuell bei welcher Behörde? welchen Gehalt der Lehrer bezieht. Die Übertragung des rubricirten Unterrichtes an eine Persönlichkeit, welche sich nicht durch Ihnen vorzulegende amtliche Zeugnisse einer berechtigten Prüfungsbehörde über Befähigung, sowie seitherige Führung vollständig auszuwcisen vermag, ist in keinem Falle mehr zu qeftalteiu Sollte aber der israelitische Religionsunterricht irgendwo trotz des Vorhandenseins schulpflichtiger Kinder gänzlich eingestellt worden sein, so wollen Sie mir allem Nachdruck aus Wiedereröffnung dringen. Zur Erreichung dieser Absicht dürfte cs sich empfehlen, wenn mehrere kleinere Gemeinden, welche für sich die Mittel zur Gewinnung und Erhaltung einer tüchtigen Lehrkraft nicht aufzubringen vermögen, sich mit einander zu einem Schulverbandc oder wenigstens zu gemeinsamem Ausbringen des erforderlichen Gehaltes für einen befähigten Lehrer vereinen, der dann gewissermaßen als Wanderlehrer an den einzelnen Wochentagen in den verschiedenen Gemeinden den Unterricht zu erlheilen haben würde." Finger. Berlin, 13. Febr. In der Zeitschrift des königl. preußischen statistischen Bureaus findet sich eine interessante Zusammenstellung über die durchs ch n i t t l i ch e Studiendauer in Semestern für die Studirenden des Jahres 1886/87, welche die verschiedenen Coufessionen berücksichtigt. Es studirten durchschnittlich: (nuuigel. Kalhol. Israelit. Juristen.7,38 7,61 6,76 Semester. Mediciner .... 12,80 12,92 10.51 Philol. u. Historiker . 13,26 12,37 14,19 Mathematiker . . . 13,15 12,21 9,32 In allen Fakultäten stellt also das Berhältniß ein für die Studirenden jüdischen Glaubens günstiges Zeuguiß ans, und nur in der philosophischen Fakultät überschreitet die Zahl merkwürdigerweise die der anderen Coufessionen Angehörigen um 0,93 resp. l ,82 Semrster. — Noch eine andere interessante Notiz der angeführten Zeitschrift sei gleichzeitig erwähnt. Dieselbe behandelt die Anzahl der Studirenden, welche mit der Waffe gedient haben. Dieselbe stellt sich im Jahre 1886/87 bei je 100 Studirenden kath. evang. israel. Glaubens aus je 58,48 68,58 52,45. Hieraus läßr sich ersehen, daß die von den Antisemiten so oft behauptete Thatsache von der Unbrauchbarkeit der jüdischen Jugend als Soldaten ans ebenso schwachen Füßen beruht, wie alle ihre anderen — Märchen. Berlin, 16.?\-cbrmu\ Urner Bezugnahme auf mifemi Artikel : „(.'in Uebelslaud im eigenen Lager," brachte die jüngste 'Annulier dieser Zeitung eine Zuschrift ans Berlin, in welcher zunächst Der Befriedigung Ausdruck gegeben wird, das; die von uns geschilderten Miststände endlich einmal öffeitt- Iich zur Sprache gebracht sind, jedoch die Ginschränknng hinzugesügt N'ird, das; nicht alle Schuld den Inhabern der am Sabbat geschlossenen Geschäfte beigemessen werden dürfe. 'Als erster Grund wird angegeben, das; man den Ghefs nicht zumnthen tonne, die jungen teilte, die im Lause der steil „neolog" geworden, eben dieser Gesinnung halber zu entlassen, nachdem sie sich eine genaue und umfassende Kenntnis; des Geschäftsganges, sowie des Kundenkreises angeeigitet haben. 'Allerdings tväre ein solcher Vorschlag nicht gerade ein glücklicher, und in der Thal haben wir nach sorgsältigster Durchsicht unseres Artikels nicht herausfinden können, mir ivelcken Worten tvir den Chefs eine solche Zumuthrrng, die im höchsten Grade intolerant und hartherzig wäre, gemacht hätten?'. - Den zweiten Ginwand, den der Ginsender der Zuschrift berichtet, wird wohl dieser selbst nicht für stichhaltig genug anfehcn; denn diejenigen, die solche Gerüchte verbreiten, „daß unter den s r o m men G e h i l s c u geeignete Kräfte nicht z n sin de n feien“, sind eben in der Regel diejenigen Herren, denen es entweder selbst nicht mit die Heilighaltnng des Sabbats zu thnn ist, oder aber indifferent genug sind, sicb um die religiöse Anschauung ihrer 'Angestellren in keiner Weise zu kümmern.

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