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Der Israelit · 1891-02-19 · Heft 15 (19.2.1891) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 15 (19.2.1891)
Date
1891-02-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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377 lässigkeit in seinem Hüterdienste begangen, der kann in der Stunde der Rechenschaft über sein ihm abhanden gekommenes Judenthum, nicht vor dem Allwissenden die Lippen zu dem Hütereid öffnen: na »nytPB nynty meine Lässigkeit war es nicht, die mich um mein Judenthum brachte.' Wer sich aber gar anzuklagen hätte , daß er nicht nur nicht gelernt und also nicht geübt, sondern, daß er gegen die ihm anvertrauten Güter noch die Hand erhoben oder sich auch nur mit der Absicht getragen hätte, zu verderben iund zu zerstören, was er hätte hegen und Pflegen sollen, wie könnte ein solcher einst vor dem Allmächtigen mit der eidlichen Behauptung sich rechtfertigen wollen, njna» n »nnbff vbv, er habe nicht die Hand nach dem seiner Hut anvertrauten Heiligthum ausgeftreckt! Ihn zu hüten, nicht ihn zu ändern, hat uns Gott seinen Willen hingestellt. Wer einem andern einen Gegenstand zum Hüten übergibt, hat kein Recht, irgend eine Aenderuug daran vörzunehmen, selbst in der besten Absicht nicht. Damit ist die ganze Vermessenheit gerichtet, deren vermeintliche Verbesserung und thalsächliche Verschlechterung des Gotteswortes man Rcformjudenthum nennt. Alle diese Bestrebungen, dieses "ganze Modeln und Pfuschen, an dem was uns doch unantastbares Gottesheiligthum sein sollte, ist ein großes, fortgesetztes n'irpfo inpEo t, eine unerhörte Veruntreuung an dem unserer Hut übergebenen Gotteserbe. So haben die alten bewährten Weisen und Propheten unseres Volkes ihr Lehramt nicht begriffen. „Macht einen Zaun um die Thora" mot^o itt'y „treffet Veranstaltungen der Hut, um den uns überwiesenen Gottesschatz um so beffer zu hüten", lehrten sie und besiegelten mit ihrem ganzen Leben diese Lehre, wie es die Vorbeugungsgcsetze und Umzäumungeu beweisen, mit welchen sie überall das Gottesgesetz schützend umgaben. „Wenn die Lippen des Priesters die Erkenntniß hüten, dann kann man von seinem Munde Belehrung suchen, denn dann ist er ein Engel des Ewigen", ruft der letzte Prophet, und tritt damit der Täuschung entgegen, welche die Anforderung an diese gewissenhafte Hut, als-Ausgeburt eines rabbinischen Judcnthums verdächtigen möchte, von welcher das Judenthum der Propheten nichts gewußt habe. (Maleachi II, 7.) Aber selbst die wirkliche und vermeintliche Ohnmacht einen der treuen Erfüllung des Gottesgesetzes ungünstigen Zeitströmung gegenüber, mit der so viele das Preisgeben ihres Judenthums rechtfertigen oder doch entschuldigen, kann uns von der Verantwortlichkeit, die der dritte Hütereid 'nitro uw in sich schließt nicht freisprechen. Wie viele, vielmehr wie wenige sind es, die wirklich mit Aufgebot ihres ganzen Könnens bestrebt sind, sich ihr Judenthum unverstümmelt zu erhalten. Wie viele glauben, weil sie Jahre, Jahrzehnte, ein ganzes verfehltes Leben lang ihre Hüterpflicht nicht erfüllt haben, das ihnen einst auvertraute Gut sei wirklich nicht mehr in ihrem Besitz, sie seien für es und es sei für sie unwiderbringlich verloren. Und doch ist es nicht verloren. Mit jedem Tag, den uns Gottes Liebe aufs neue schenkt, bringt er uns auch das Vertrauen entgegen, neu zu beginnen, was wir gestern und vorgestern verfehlten und vernachlässigten. Und wenn wir hundertmal unseren Hüterposten pflichtvergessen verlassen hätten, unsere Hüteraufgabe wartet unser jeden Tag, jede Stunde. Es liegt an uns, die theueren Güter, die wir unseren Händen und Herzen entgleiten ließen, wieder zu erlangen und durch verdoppelte und verdreifachte Hingebung gut zu machen, was wir bis jetzt versäumten. So lange die Seele in uns lebt, können wir daher niemals behaupten umtna uw. Um so schwerer wäre die Verantwortung, wenn wir diese Hinweise unbeachtet ließen, welche den ganzen Ernst dieser Hüterpflicht uns zum Bewußtsein bringen. Zeitungsnachrichten und Correspoudeuzeu. Deutschland. Aus Rheinhessen. Zur Beruhigung des Starkenburger Herrn Collegen und anderer Mitglieder des „Vereins isr. Lehrer in Hessen" kann ich nach eingeholter Information an richtiger Stelle die Mittheiluug machen, daß gewichtige, im Interesse vieler Mitglieder des Vereins liegende Gründe es waren, welche das „Comit« zur Entwerfung der Petition an die Regierung" davon abgehalten haben und gegenwärtig noch abhalten, die Abschrift der Petition an die Vereinsmitglieder zu senden; es wird darüber in der diesjährigen Generalversammlung in Darmstadt berichtet werden. Die Petition, welche ich selbst nicht gelesen, die aber selbstverständlich in der Generalversammlung in ihrem Wortlaute verlesen werden wird, enthält nach meinem Gewährsmann nur äußerliche, die gesetzliche Stellung der Religionslehrer und Religionsschuleu regelnde Punkte, und ist in derselben dem Gewissen und religiösen Standpunkte auch nicht eines einzigen Mitgliedes des Vereins zu nahe getreten. K. Darmstadt, 17. Febr. Heute trat die zweite Kammer zur Budgetberathung zusammen. Es fand bereits ein großer Theil der ordentlichen Ausgaben nach den Ausschußanträgen die Zustimmung des Hauses. Bei der Forderung für den Kultus wurde die antisemitische Bewegung seitens der Regierung und aus der Mitte des Hauses auf's entschiedenste verurtheilt.

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