Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 14 (16.2.1891)
- Date
- 1891-02-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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263 Wie wird das nun aber werden, wenn erst über den jüdischen Religionsunterricht in den neugebildeten jüdischen Schulbezirken lediglich „ein Gemeinderabbiner oder ein der jüdischen Religionslehren kundiger Schulmann jüdischen Bekenntnisses" regierungsseitig als Aufsichts-Organ bestellt sein wird? Werden alsdann der jüdische Lehrer und der jüdische Jnspector immer so schiedlich und frteb* lich mit einander auskommen, wie jetzt die jüdischen Lehrer mit den über und außer den jüdischen Parteien stehenden christlichen Inspektoren?? Gesetzt, der verehrte Herr Korrespondent der „Israel. Wochenschrift", welcher vermuthlich — nmV v* iv-> nw iw irgendwo Gemeinderabbiner ist — ertheilte mir, wenn ich ihn darum bitte, die Qualification eines der jüd. Religionslehre kundigen Schulmannes, gesetzt ferner, die Regierung übertrüge mir auf Grund dieser Qualification die Aussicht über den Religionsunterricht in einem der neugebildeten jüdischen Schulbezirke und ich machte die für mich traurige Wahrnehmung, daß die höchstens 4 wöchentliche Stunden, welche in der Volksschule dem Religionsunterrichte zugewiesen sind, zur Hälfte und darüber von der Katechismuslehre, der biblischen und nachbiblischen Geschichte — während der Vorbereitung zur Confirmation aber fast gänzlich oder gänzlich vom Con firmanden -Unterrichte absorbirt würde. In welche Stellung geriethe ich als gewissenhafter Jnspector dem ebenfalls gewissenhaften und überzeugungstreuen und ebenfalls der jüdischen Religionslehre kundigen Schulmanne gegenüber! — Ich bin ein entschiedener Gegner der Confirmation und der katechetischen Unterweisung — lege auch kein Hauptgewicht auf die biblische und nachbiblische Geschichte, so lehrreich, erbaulich, anregend und heilsam sie auch sein möge, ja, streng genommen, auch nicht einmal auf die in allen ihren Theilen, sondern vor allem und hocherhaben über allem andern auf die heilige min im heiligen Urtexte, als die einzige und unveränderliche n^np ntrno apjr, die in der Volksschule bei so knapp zugemessener Zeit fast ausschließlich zu tradiren ist. — Im Anschlüsse an diesen Urtext wären, wie das stets geschehen, die so einfachen und fast selbstverständlichen jüdischen Grundwahrheiten in aller Kürze zu entwickeln. Wir bedürfen keines Katechismus und besitzen keinen solchen von kanonischer und symbolischer Bedeutung. Meine Ueberzeugung und mein Amtseid als Jnspector würde mir die unabweisbare Pflicht auferlegen, auf eine Aenderung in meinem Sinne zu dringen, während der meiner Inspektion unterstellte Lehrer sich keinen Religionsunterricht ohne Katechismus denken könnte. .uthtsd tz's D’un tea Zudem — so denkt dieser Lehrer — müssen wir Juden ja gleich der katholischen und protestantischen Kirche nach staatlicher Anerkennung als Religionsgenossenschaft streben und folglich auch gleich jenen uns durch einen kurzen Lehrbegriff vor der Staatsbehörde als anerkennenswerth legitimiren. — Selbstverständlich müssen wir den Katechismus unserm jüdischen Religionsunterricht zu Grunde legen und von den Kindern memoriren lassen, ganz so wie die bereits anerkannten Confessionen es zu halten pflegen. Hat ja auch die presbyterianische Kirche, deren Verfassung der unfern ähnlich ist, ihren Katechismus. „Sie also, Herr Dr.," so würde mir der Lehrer mit den Worten des verehrten Herrn Correspondenten in der „Israelitischen Wochenschrift" entgegenhalten, „wollen also keine staatliche Anerkennung des Judenthums. „Ist das talmudisch? „Ist das orthodox?" Den von mir, seinem Jnspector verlangten Unterricht würde er ganz und gar nicht als eigentlichen, landesüblichen und zeitgemäßen R e li gio nsunterricht anerkennen. Er würde ihn für altmodischen verächtlichen C h u m m e s ch unterricht, aber nicht für Religionsunterricht halten. Woher wären denn sonst die zahlreichen Katechismen in die jüdischen Schulen hineingekommen, wenn sie nicht unabweisbares Bedürfniß der Neuzeit wären??? Da ständen nun zwei gewissenhafte überzeugungStreue Männer jüdischen Bekenntnisses und jüdischnational-gesinnte einander, wenn nicht als Feinde so doch als unversöhnliche Gegner gegenüber, der eine in den „Vorurtheilen" vergangener Jahrtausende, der andere in denen des Jahrhunderts oder Jahrzehnts befangen. Durch meine Schuld sieht der unglückliche Lehrer die durch „unsere Petition" kaum errungene staatliche Anerkennung des Judenthums wieder vereitelt, die „Einheit zerstört", die Juden wieder im Ghetto eingesperrt und mit dem häßlichen gelben Schandfleck behaftet. — Das hat mit seinem fatalen Chummesch-Unterricht der Schulinspector Dr. Plato gethan! Schrecklich! Der eigensinnige, engherzige und unerträglich herrschsüchtige Fanatiker, der Schulinspector Dr. Plato. Selbstverständlich und trotz alledem müßte und würde der Lehrer mir, seinem Jnspector, gehorchen und nach meiner Weisung unterrichten, aber er thäte es, weil er Gewissenszwang erleidet, mit Widerwillen und Verdrossenheit und könnte nicht mehr wie vormals mit sroher Begeisterung und freudiger Genugthuung „im Weinberge des Herrn" arbeiten. Und das hat mit seinem Chummesch- Unterricht der Schulinspector Dr. Plato gethan.