Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 14 (16.2.1891)
- Date
- 1891-02-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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262 Leiden Israels im Exil. — Rabbi Tanchuma ist der Meinung, daß wir im Stande sind, zu beurtheilen, ob die Kulturvölker ihre göttliche Sendung verstehen oder nicht. Wie sehr paßt darauf ein Wort, dessen wir uns aus dem Vortrage des seligen Rabbiner Hirsch erinnern: „Israel sei der Wcttermesser der Eultur." Wenn ein rurm Vip eine Stimme in Rama gehört wird, wenn die Stammmutter Rahel aus ihrem Grabe ihre Stimme erhebt, weinend und wehklagend, daß ihre Kinder im Exil der Unterdrückung preisgegcben sind, dann ist jenes Volk, in dessen Mitte das zerstreute Israel sich befindet, das Israel unterdrückt und wie Parias behandelt, noch weit von der Cultur entfernt. Nächstenliebe, die sittliche Macht des Stärkeren über den Schwächeren, vom Gehorsam gegen Gott durchdrungen, führt zur Vollkommenheit der Welt, in der dann nur Glück und Segen alle Völker verbinden wird. — Liebe und Gehorsam führt zum Gottesreich auf Erden. — DW3 v'v 'inn b)pb. Auf das Gehorchen folgt der himmlische Regen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 12. Febr. Es sind uns in jüngster Zeit mehrfach Anfragen des Inhalts zugegangen, in wieweit die jüdischen Kultusbeamten auf Grund des neuen Reichsgesetzes betreffend die Jnoaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni. 1889 versicherungspflichtig sind. Wir glauben, daß eine solche Versicherungspflicht für die Kultusbeamten im Allgemeinen nicht vorliege. Die Kategorien sind genau festgeftellt: cs sind Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten, ferner Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, endlich die Schiffsbesatzung deutscher Secfahrzeuge. In keiner einzigen dieser Klaffen sind die jüdischen Religionsdiener inbegriffen. Lediglich die Synagogendiener und subalterne Bureaubeamte der Gemeinden (als Kaffenboten 2c. könnten in Frage kommen. Cöln, 10. Februar. Die von mir im „Israelit u. Jeschurun" angeführte Verordnung, welche alle Privatschulen und Privat-Erziehungsanftalten ganz so, wie die öffentlichen derselben Gattung bezügl. der Lehrer, Lehrbücher u. s. w. der Aufsicht der Schulbehörde unterstellt, bezieht sich nicht, wie ein Correspondent der „Israelitischen Wochenschrift" behauptet, lediglich auf höhere Schulen. Ich habe diese Verordnung dem Sammelwerke des Königl. Regierungs- und Schulrathes Gieb l, „Verordnungen, betr. das gesammte Volkss ch u l w e s e n in Preußen," entlehnt. — Der Umstand, daß dieselbe Instruction auch in der Gesetzessammlung von Wiese, „Verordnungen und Gesetze für höhere Schulen in Preußen," abgedruckt ist, widerlegt meine Behauptung nicht. „Ist überhaupt" schreibt der Corr. der,.Jsr. Wochenschrift", weiter Herrn Dr. Plato bekannt, daß preußische Schulbehörden Bücher zwangsweise einführen? Dazu noch Religionsbücher? Es ist geradezu eine Unwahrheit, wenn Herr Dr. Plato ausdrücklich erklärt, also auch die zur Verwendung kommenden religiösen Lehrbücher werden von den zuständigen Organen empfohlen und eingeführt. Diese an mich gerichtete Frage beantworte ich durch Hinweisung aus die Circ.-Verf. vom 8. Januar 1875: Der Herr Minister des geistl. u. s. w. hat durch Rescript vom 11. Dezember v. I. die Beseitigung des unter dem Titel Krön der Heiligen des Alten und Neuen Testaments von I. I. Schumacher angeordnet, auch sernerweit bestimmt, daß, da auch gegen alle übrige bisher gebräuchliche derartige Bücher wesentliche Bedenken vorliegen, so daß ein geeigneter Ersatz noch nicht vorhanden ist, fortan die Lehrer anzuweisen sind, die einzelnen biblischen Geschichten frei zu erzählen, bis es gelungen sein wird, über ein allen Ansprüchen geeignetes Handbuch für den biblischen Geschichtsunterricht in den katholischen Volksschulen eine allgemeine Verständigung zu erreichen". (S. Grebl S. 360 und die Circ.-Verf. am 29. Mai 1875). Die Regierung hat allerdings in diesem Falle kein Religionsbuch direct zwangsweise eingeführt, allein sie hat diejenigen religiösen Lehrbücher, welche ihr nicht genehm sind, zwangsweise beseitigt. So gänzlich und „geradezu unwahr", wie der Correspondent der „Jsr. Wochenschrift" behauptet, ist demnach meine Behauptung nicht, daß auch religiöse Lehrbücher von oben herab eingeführt werden können. — Aus naheliegenden Gründen hat die Regierung von diesem ihrem formalen Rechte in Beziehung auf den jüdischen Religionsunterricht meines Wissens niemals Gebrauch gemacht. — Ich verkehre seit vielen Jahren sehr viel mit jüdischen Lehrern und ich habe niemals vernommen, daß ein Pastor, ein christlicher „Herr Kreis-Schnl-Jnspector, ein Superintendent", deren verderblichen Einfluß auf den jüdischen Religionsunterricht der Herr Correspondent der „Jsr. Wochenschrift" so sehr zu fürchten scheint, daß er diese christlichen Herren baldigst durch jüdische Jnspectoren ersetzt zu sehen wünscht — ich sage, ich habe niemals vernommen, daß diese christlichen Herren irgendwo und irgendwann störend in den jüdischen Religionsunterricht cingegriffen hätten. — Die christlichen Herren Schulinspectoren achten die jüdische Besonderheit und verhalten sich äußerst wohlwollend und rücksichtsvoll gegenüber dem jüdischen Religionsunterrichte.