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Der Israelit · 1891-02-12 · Heft 13 (12.2.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 13 (12.2.1891)
Date
1891-02-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII. Jahrgang. Erste Leilnge zu M13 ües „Isrnrlit & Md]imin" Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz. Es geht uns eine Erklärung des Londoner p n»a zu, nach welcher die in Nr. 11 unseres Blattes enthaltenen Mittheilungen aus London der Berichtigung bedürfen. Das p rv*a behauptet, daß die riurv, die unter seiner nmvn und Controle und unter der Aufsicht der von ihm angestellten gebacken werden, nvDN an w '"ii piDpD dw bi hy2r\ gegessen werden können. Metz, 9. Febr. Bei von den israelitischen Gemeindeangehörigen dicht gefüllten Räumen fand gestern Nachmittag 31/* Uhr in der glänzend erleuchteten Synagoge die Amtseinführung des neuernannten Oberrabbiners für Lothringen, Herrn Ury, früher in Brumath bei Straßburg, statt. Der feierlichen Handlung wohnten, am Portale vom Konsistorium empfangen und zu den Sitzen rechts von der die Thora verwahrenden Nische geleitet, in Vertretung der obersten Militär- und Regierungsbehörden bei: der Gouverneur der Festung Metz, Generallieutenant von Fischer, die Herren Generale Siegert und Giehrl (bayerische Besatzungsbrigade) mit anderen höheren Offizieren, dann die Herren Bezirkspräsident Frhr. v. Hammerstein mit Regierungsrath Becker, Polizeidirektor Maurer, sämmtlich in Uniform, und der Erste Staatsanwalt Geheimrath Haas. Nach den ritualen Eingangsgebeten und Gesängen, abwechselnd zwischen dem Chore und dem Vorsänger, der seine überaus sympathische Stimme meisterhaft zu behandeln weiß, verlas der Präsident des israelitischen Konsistoriums, Herr Bankier Mayer das kaiserliche Ernennungsdekret, worauf gegenseitige Begrüßungen folgten. Von der Kanzel herab sprach dann (in deutscher Sprache) der Oberrabbiner zum erstenmale vor seiner versammelten den würdigen Schriftauslegungen des Redners athemlos lauschenden Gemeinde. Mit ehrendster Anerkennung gedachte derselbe auch seiner Vorgänger im Amte und schloß mit besonders weihevoll wirkenden Gebeten um die Segnungen Gottes für Kaiser Wilhelm II., für das Reich und Elsaß-Lothringen sowie für die Stadt und Kultusgemeinde Metz. Dieselben Gebete für das Kaiserhaus wiederholten sich aus dem Munde des Oberrabbtners, als derselbe die Gesetzrolle dem Thoraschranke entnehmend, die ritualen Schlußgebete unter den Responsorien des Chores berichtete. Die genannten Ehrengäste verabschiedeten sich von den Gemeindevorständen in der gewinnendsten Weise. Die Ceremonie hatte die Dauer von dreiviertel Stunden kaum überschritten. Der Herr Bürgermeister war, wie uns mitgetheilt wird, zu seinem Bedauern verhindert, der Feier beizuwohnen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest. Das Tagesgespräch in jüdischen Kreisen im Lande bildet die — wir wollen gestehen — etwas unzarte Art der Abfertigung, die der Preßburger Oberrabbiner Schreiber den Neotogcn aus deren, an ihn gerichteten Brief zutheil werden ließ. Es war eben der letzte Trumpf, den die Herren Neologen gegen die Orthodoxie im Laude ausgespielt, und die Sache war so schlau erdacht und ausgeführt, daß die kleinste Unsicherheit in der Ausdrucksweise des ehrwürdigen Briefschreibers von weitgehendsten Folgen hätte sein können. Der Ansturm, den die Neologen gegen die hierländische Orthodoxie genommen, ist doch wohl aller Welt bekannt. Die Herren haben es verstanden, seinerzeit die, gottlob nunmehr erloschene, antisemitische Hetze in Ungarn für die Zwecke ihrer Partei auszunützen. Als die öffentliche Meinung durch gewissenlose Hetzer am meisten erregt war, liefen fast täglich im Abgeordnetenhaus von den verschiedenen Gegenden des Landes Petitionen wegen „Regelung der jüdischen Matriken" ein, wodurch das Terrain für die später erfolgte Schaffung von „Judengesetzen" von langer Hand vorbereitet wurde. Dian war eben in der Wahl der Mittel nicht sehr wählerisch, durch allerlei Machinationen wurden sogar diejenigen Rechte der Orthodoxen illusorisch gemacht, die durch ein königl. bestätigtes Statut verbrieft waren. Um nur einen schwachen Begriff von der Beschaffenheit der angewendeten „Kniffe" zu haben, wollen wir nur das eine Faktum besonders hervorheben, daß die Neologen sich nicht scheuten, den Sekretär ihrer Landescanzlei als „keinen der im Lande bestehenden jüdischen Parteien angehörigen neutralen Menschen" zu bezeichnen und unter Hinweis darauf, daß die beiden Canzleien doch als Parteiorgane zu betrachten sind, auf diesem inkorrekten Wege den seither verstorbenen Cultusminister Trefort zu bewegen wußten, daß er in jüdischen Angelegenheiten, von der üblichen Gepflogenheit abweichend, an Stelle der beiden Canzleien sich dieses „unparteiischen Fachmannes" bediene, dessen Wohlmeinung anhöre und darnach seine Entscheidungen treffe. Von der Maulwursarbeit dieses „Fachmannes" könnten wir eine wahrhafte Schauerchronik schreiben, was wir aber vorläufig unterlassen wollen. Es

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