Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 13 (12.2.1891)
- Date
- 1891-02-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448136--31589-2479397- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
242 lichere Verkündigung des jüdischen Grundsatzes geben, daß auch der beste Zweck die Anwendung schlechter Mittel nicht heilige? Denn wo gäbe es ein heiligeres Werk als die Rettung einer ganzen Anzahl jüdischer Seelen aus einem Verhältnisse, das ihnen die Erfüllung der Gesetze ihres Gottes fast zur Unmöglichkeit macht und sie allen verführenden Einflüssen heidnischer Ungebundenheit preisgibt? Und dennoch: „Wenn seine Auslösung nicht bewirkt werden kann, by\'r\ rwn Nsn, so hat er seine Zeit ausznhalten und geht erst im Jobeljahre aus, er und seine Kinder mit ihm!" — spricht mit unerbittlicher Consequenz das Gesetz unseres Gottes. Das war der Schutz des armen und das der Schutz des reichen nichtjüdischen Beisassen auf dem Boden des Gottesgesetzes. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz. Wie wir hören, wird in nächster Zeit Herr Rabb. Dr. Seckel Bamberger in Schwersenz die Noten (mnjn) des berühmten Rabbiners R. Abraham Bing b"2i pwn (Rabbiner zu Würzburg) zum Schulchan-Aruch Orach-Chajim — mit beigefügten Erläuterungen des Herausgebers — veröffentlichen. Es ist dies das erste hebräische Werk des erwähnten R. Abr. Bing welches dem Drucke übergeben wird. Alsdann wird Herr Dr. Bamberger in einem 2. Theile die mrun seines Großvaters v6n an pnx» '.td pwn folgen lassen. Berlin, 5. Febr. Wir haben uns einer jeden Stellungnahme zu der Differenz, welche anläßlich der Petition des Rabbinerverbandes ans hohe Abgeordnetenhaus entstand, enthalten. Wir durften uns der Hoffnung hingeben, daß die berufenen Führer sich schließlich einigen werden. Denn bliebe selbst die Frage des Beitrittes zur Petition des Rabbinerverbandes unentschieden, stünden sich die Für und Wider gleichwertig gegenüber, so wäre noch immer ein nt^yn ini at&»; es wäre ein Verharren und zugleich vorsichtiges Beobachten der kommenden Dinge, einem Zusammengehen mit der Reformpartei vorzuziehen. Denn denken wir an das günstigste Resultat, an den glücklichen Erfolg der Petition: dann würden die hiesigen Gemeindebehörden diejenigen Funktionen offiziell ausüben, welche ihnen bisher nur offiziös zugestanden wurden. Der hiesige Gemeindevorstand würde dann sämmtliche Religionslehrerstellen mit seinen Gesinnungsgenossen besetzen. Da die meisten Inhaber dieser Stellen öffentlich am Sabbat schreiben, so ist die Wirkung ihres Religionsunterrichtes leicht zu beurtheilen. Bei der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung können jedoch die hiesigen Eltern ihre Kinder der wohlthuenden (?) Wirkung dieser religiösen Bildung entziehen. Eine Bescheinigung von Seiten der Religionsschule der konservativen Gemeinde genügt, um die Dispensation zu erwirken. In Zukunft werden die Rectoren diese Dispensationen nicht ertheilen können und die Schüler werden gezwungen sein, sich von den „biblischen Mythen" vorerzählen zu lassen; sie werden vom Katheder herab belehrt werden, wie die alten Institutionen nur fürs Morgenland Geltung hatten und werden andere nette Dinge vernehmen, die ihnen den letzten Rest der Ehrerbietigkeit vor msBi min austreiben wird. — An eine gerechte procentuale Verkeilung der Lehrämter ist jedoch gar nicht zu denken. Die hiesigen Gemeindebehörden betreiben die Sache mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig wäre. Sie sind von dem beglückenden Einflüsse der „Reform" so sehr durchdrungen, daß sie jede Nachgiebigkeit als ein verderbliches Zurückweichen betrachten. Wir haben demnach von einem ehrlichen gemeinsamen Wirken mit der Gegenpartei nichts zu erwarten. Es wird den Gesetzestreuen keine einzige Religionsstelle überlassen werden; es wird den Kindern unmöglich gemacht werden, nach der Tendenz ihrer Eltern in streng religiösem Sinne erzogen zu werden. Der toleranteste christliche Lehrer, der frei von jedem antisemitischen Gisthauche ist, verweist auch jetzt den Schüler, der vom Schreiben und Zeichnen am Sabbat befreit sein will, auf den jüdischen Religionslehrer, der sich über diese Dinge hinwegsetzt. Wer sich diesem Druck entziehen will, bringt schon heute ziemlich schwere Opfer. Doch ist dies, so lange der jüdische Religionslehrer nur von d.m Wohlwollen der Behörde abhängt, noch erträglich. Haben erst die Helden der Reform einen officiellen Titel und den entsprechenden Einfluß, dann wehe den armen „Bethörten", die noch mit der Anmaßung einer eigenen Meinung hervortreten; man wird ihnen ihre „Schrullen" austreiben. — Ich verweise nur auf den letzten Passus der Protokolle der Rabbiner- Versammlung, um alle Zweifel über die uns bevorstehenden brüderlichen Liebkosungen zu zerstreuen. Die ehrwürdigen Herren haben eine Commission eingesetzt, um zu prüfen, ob religiöse Brautpaare in Hessen einen orthodoxen Rabbiner aufsuchen dürfen, um von ihm den pump -mo zu erbitten. Und dieser Antrag war von einer Verdächtigung der Orthodoxen begleitet. Und dieser Antrag ging von einem jungen Mann aus, der Gewinnsucht als Motive der Orthodoxen durchschimmern ließ. Und doch müßte derselbe junge Mann die Orthodoxen, deren Gastfreundschaft er genossen, recht gut kennen. — Laßt uns friedlich neben einander unsere Ziele