Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 13 (12.2.1891)
- Date
- 1891-02-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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240 jeden Mann belohnst, als wäre es sein Werk." (Psalm 62, 13.) In diesem Sinne lehren unsere Weisen: „Wenn Jemand sagt: Dieses Geld gehöre den Armen, möge dafür mein Kind wieder gesund werden oder möge ich durch das Verdienst dieser That Antheil am künftigen Leben haben, so kann er trotzdem ein vollkommen gerechter Mann sein. (Pesachim, Fol. 8.) Er braucht sich mit dieser Absicht, wie die Erklärer anmerken, nicht gegen die Mahnung vergangen zu haben, Gott nicht um des Lohnes willen zu dienen. Er würde die Gabe auch geben, wenn sich selbst der daran geknüpfte Wunsch nicht erfüllen sollte, sie würde ihn nicht gereuen, wenn er ihm auch versagt bleiben sollte. Er ist ein treuer Hüter der ihm von Gott übertragenen Pflichten, aber er legt sich noch einen freiwilligen Einsatz auf, er gehört zur Zahl der -üb? now, die zu der Hut des ihnen anvertrauten Heiligen noch einen Beitrag leisten. Verwerflich ist nur derjenige, der, wie der Leiher, den entliehenen Gegenstand ausnützt, ohne an eine Gegenleistung auch nur zu denken. •inw pin pnsi ühvr nVi yvn „Ein Schlechter ist, wer immer leiht und nie zahlt, ein Gerechter aber gewährt und gibt." (Psalm 37, 21.) Alles, was wir von der Welt empfangen, ist nur ein geliehenes Gut, um damit diejenigen Zwecke zu verwirklichen, womit nach Gottes geoffenbartem Willen das Heil seiner Welt gefördert und vermehrt werden soll. Keiner ist für sich da, und je mehr Jemanden verliehen worden, um so größer ist seine Verpflichtung, um so größer die Summe der Leistungen, die von ihm erwartet werden. Der Schlechte daher, der von keinem Gesetz, von keiner Pflicht wissen will, der nur sich kennt, nur der Befriedigung seiner Bedürfnisse, seiner Wünsche, seiner Neigungen lebt, nur auf Kosten seiner Mitwelt sein Glück bauen will, der leiht nur immer von der Welt, ohne je die Gegenleistung zu zahlen, die von ihm erwartet wird. Ein solcher wird mit jedem Athemzug ein immer größerer Wellschuldner, je mehr er Hat, je mehr er genießt, je größer die Summe der Güter und Genüsse ist, die er aus dem Inventar der Welt eingenommen, um so größer ist der Bankerott, aus dem er einst aus der Welt scheidet. Der Gerechte aber, der seine Pflicht und nur seine Pflicht kennt, der seiner Pflicht und nur seiner Pflicht lebt, der nur daran denkt, Gott und seiner Welt „gerecht" zu werden, ihnen alles das zu leisten, was in seinen Kräften steht, je bescheidener seine Glücksstellung ist, je weniger er an Gütern und Freuden aus der Welt empfangen und empfängt, um so mehr bleibt ihm die Welt schuldig, und als anspruchsretchster Weltgläubiger scheidet er einst aus der Welt. So heißt es: (Berachoth 17 b) von Rabbi Chanina ben Dosa, dem verwirklichten Ideale eines solchen Gerechten: hj mowi 3">in ine bip na on m' ba apa 'm wjm »Ja Nj’jn ^as?a yjiu o^yn .na» any^ narr? aayo yann „Jeden Tag ergeht der Ruf vom Horeb: Die ganze Welt genießt das Verdienst der Leistungen meines Sohnes Chanina, und mein Sohn Chanina begnügt sich mit einem Maaß wilder Bohnen von einem Rüsttag des Sabbat zum anderen." (Vergl. Htrsch's Psalmen u. a. O.) Je nach der Kategorie dieser vier Hütergruppen ist nun auch die Verantwortung, die jede für das ihr anvcrtraute hohe Gut zu tragen hat, und die wir uns daher in ihrer ganzen Bedeutsamkeit zu vergegenwärtigen haben. (Schluß folgt.) Dsis Frrdenkhunr und die Neige des 19. Iayrfimrderts. Von Direktor Dr. Mendel Hirsch. Frankfurt a. M., 9. Februar. VI. Wir sahen, wie unter dem Strahl des Gottesgesetzes derhülfsbedürfttge nichtjüdische Fremde sein Wohnrecht nicht nur nicht verliert, sondern ihm vielmehr der Anspruch auf thatkräftige Unterstützung zuerkannt wird. Ganz ebenso trägt dasselbe Gesetz Sorge, auch den reichgewordenen Nichtjuden gegen jede Rechtsverkümmerung zu schützen, die, dem Neide entsprungen, sich etwa in das patriotische Gewand nationaler Gesinnungstüchtigkeit zu hüllen versucht sein könnte. Es will, wenn uns der Ausdruck gestattet ist, im „semitischen Staate" dem Aufwuchern eines jeden s. v. v. Antijaphetismus mit allen seinen giftigen Auswüchsen von vornherein Vorbeugen. In welcher Form aber unternimmt es dies? Es ist eine wiederholt vorkommende Lehrweise der Thora, wo sie uns eine in mannigfachsten Beziehungen zur Anwendung kommende Pflicht eindringlichst lehren will, da ein concretes Beispiel zu wählen, bei welchem wir die Anwendung des der Pflicht zu Grunde liegenden Prinzipes am wenigsten erwarten dürften, um dann von diesem fernliegenden Falle mit um so größerer Entschiedenheit auf seine Gültigkeit in allen denjenigen Verhältnissen schließen zu lassen, bet denen seiner Anwendung ohnehin nichts entgegensteht.