Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 13 (12.2.1891)
- Date
- 1891-02-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXn. Sahrgang. 18. Israelit... Icschuru». Zeltschrlst mt FörderW jSd. Gelstes uuö D. febens t& Am. GemMe M Ztzilr. Gentrat-Zrgan für das ortßodore Iudenthum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Donnerstag, den 12. Februar 5651 (1891). Leitende Artikel. Die mee Hrrkev. Mainz, 9. Februar. Wie jedem zur Hut übergebenen Gegenstand, so erscheinen wir auch der uns von Gott anvertrauten Hüterpflicht gegenüber, als vier verschiedene Gruppen von Hütern. Gott hat uns Sein Wort und die Verwirklichung desselben, Thora und Mizwoth, zur Beobachtung und Hut hingeftellt. Er hat die höchsten zeitlichen und ewigen Güter für die treue Hut dieser Kleinodien verheißen. Diejenigen aber, die sich dieser Hüterpflicht frei und freudig unterziehen, ohne eine andere Rücksicht zu kennen, als den Willen Gottes, die nicht wie Diener handeln, welche ihren Herren dienen, in der Absicht Lohn zu empfangen, sondern die ihren höchsten Lohn in dem Bewußtsein finden, Diener Gottes und Hüter Seines Wortes zu sein, das sind die Djn naw, die Hüter, die nicht um Bezahlung hüten. Glücklich preist der 112. Psalm einen solchen Mann, der Gott fürchtet und an Seinen Geboten die größte Freude hat. „An Seinen Geboten", bemerkt Rabbi Jehoschua den Levi, „nicht an dem Lohn, welcher der Erfüllung der Gebote winkt." psn rnvaön 'n nx nt wh nitrn (Aboda sara, Fol. 19 a.) .vmxo wa nh\ Doch diese Schaar selbstloser Hüter der uns zur Hut übertragenen höchsten Anliegen war zu allen Zeiten nur eine kleine. Beträchtlich größer ist die Zahl derjenigen, die zwar Gottes Gebote treu hüten, dabei aber in Wirklichkeit weniger Gott, als sich selber dienen. Sie kennen die schwere Verantwortung, die sie mit jeder Fahrlässigkeit auf sich laden, sie kennen den reichen, ungemessenen Lohn, der auf die treue Pflichterfüllung gesetzt ist, und diese Rücksicht bestimmt sie, treue Wacht zu halten, über dasjenige, was ihnen von dem Herrn über Leben und Tod zur Beobachtung übergeben wurde. Es sind die w non?, die Hüter gegen Bezahlung. Aber auch die Gruppe derjenigen, welche außer der Erfüllung ihrer Hüterpflicht noch einen Einsatz leisten, findet sich vertreten. Der Fall tritt überall ein, wo Jemand durch ein Gelübde sich ein Opfer auferlegt, um sich das göttliche Wohlwollen für einen bestimmten Zweck zu sichern. In Wirklichkeit kann allerdings Niemand etwas einsetzen und opfern, das er nicht selber vorher von Gott erhalten hat. "i> uro -jtdi "joc »3. „Denn von Gott wird uns ja alles, und nur von Deinem Besitz geben wir Dir." (B. d. Ehr., I., 29, 19.) Zu den Worten dVbm ’jonpn 'v, „Wer ist mir je zuvorgekommen, daß ich ihn belohnen müßte" (Jjob 41, 14) bemerken in diesem Sinne die Weisen im Midrasch Tanchuma: „Wer ist mir je zuvorgekommen, daß ich ihn belohnen müßte? Wer hätte mich je gepriesen, ohne daß ich ihm vorher die Seele verliehen hatte, wer hat an seinem Kinde Mila vollzogen, dem ich nicht vorher das Kind geschenkt habe, wer hat das Zizzis-Gebot erfüllt, dem ich nicht vorher ein Tallis gegeben, hat Jemand eine Einfriedigung je um sein Dach gezogen, ohne daß er vorher von mir ein Haus hatte, eine Sukka errichtet, ohne vorher den Raum dazu von mir zu haben, Niemand ließ die Ecken des Feldes den Armen stehen, ohne ein Feld vorher von mir zu besitzen, wer hätte je die Zehnten und Abgaben, die Erstgebornen und Opfer mir abgeschieden, ohne vorher das Getreide und die Heerden von mir in Händen zu haben, wer ist mir je zuvorgekommen, daß ich ihn belohnen sollte?" Dennoch aber rechnet Gottes Gnade das, was wir von der uns verliehenen Fülle für göttliche Zwecke verwenden, uns an, als hätten wir es mit eigener Kraft und mit eigenen Mitteln geleistet. .inryoD v'xh nn« o ivri 'n „Das ist Deine Gnade, o Ewiger, daß Du