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Der Israelit · 1891-01-29 · Heft 9 (29.1.1891) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 9 (29.1.1891)
Date
1891-01-29
Page
– (sequence 11)
Language
German
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155 Wiesbaden. Im Nassauischcn Verein für Naturkunde wurde ein Vortrag über Ameisen gehalten. aus welchem folgende Stelle für Ihre gesch. Leser Interesse haben dürfe. „In den Sprüchen Salomo's findet sich der Passus: nbiHQ Tspa mjN „Die Ameise birgt bei der Weizenernte ihre Speise." Als man anfing sich mit der Beobachtung der Ameise zu beschäftigen, stellte man — wie ja mangelhaftes Wissen stets mit dem Leugnen bei der Hand ist — die Behauptung auf, daß Salomo einer groben Täuschung sich hingegeben, sehr ungenau beobachtet habe. Die Ameise verzehre keine Weizenkörner, werde daher zur Zeit der Weizenernte, nicht ihre Speise bergen und trage keine solche umher. Was Salomo für ein Weizenkorn gehalten, sei die ovale weißliche, einem Samenkorn ähnliche Puppe der Ameise, die diese oftmals nmherschleppt. Diese Ansicht wurde auch in den Schulen gelehrt und schon das GemüthdesKindes durch Unglauben vergiftet. Wie nun neuere, genaue und ' cxacte Beobachtungen ergeben haben, trägt die Ameise in der That Wcizenkörncr herbei, wenn sie animalische Nahrung oder Honig nicht haben kann; dies ist besonders im Orient der Fall. Das Wort Salomo's hat sich glänzend bewährt. njow 'n nny. Aus dem Badischen, 20. Januar. Der Großherzog hat mit allerhöchster Staatsministeriums- Entschließuug den isr. Einwohnern von Baden-Baden zum Zweck der Gründung einer Religionsgcmeinde Körperschaftsrechte verliehen. Im Anschluß hieran hat das Großh. Kultusministerium die neu zu bildende isr. Gemeinde dem Synagogenbezirke Bühl zugetheilt. Die vorbereitenden Schritte zur Bildung der Gemeinde sind bereits im Werke. Der Bedeutung Baden-Badens entsprechend wird mau nun auch über kurz oder lang die Erbauung einer Synagoge an Stelle des jetzigen Betsaales ernstlich ins Auge fassen müssen, und werden gewiß die vielen Gönner der berühmten Badestadt im In- und Auslande dem schönen Vorhaben seiner Zeit ihre warme und werkthätige Theilnahme zuwenden. B. R. D. M. Aus Bade», im Januar. Eine Verfügung der badischen Obcrschulbchörde, betreffend den Besuch höherer Lehranstalten durch jüdische Schüler am Samstag, verdient weitere Verbreitung. Die höhere Bürgerschule zu A. wird von sieben jüdischen Schülern aus. der Nachbarstadt B. besucht, welche, da sie stets per Eisenbahn dahin fuhren, dadurch den Sabbat entweihten. Um nun einer solchen Verletzung des Sabbats für die Zukunft vorzubeugen, beantragte der zuständige Bezirksrabbiner bei dem Großh. Vorstande jener Anstalt die Abänderung des Stundenplanes in der Weise, daß die jüdischen Schüler unbeschadet ihres Fortkommens in der Schule vom Besuch der Anstalt an den Samstagen dispenzirt, bezw. der Samstagsunterricht mit solchen Lehrgegenständen belegt werden solle, die bezüglich der Beförderung der Schüler in den oberen Klassen in der Regel nicht in Betracht kommen. Der Vorstand, dessen humanes und liebevolles Verhalten gegenüber den jüdischen Zöglingen der Anstalt rühmlich hervorzuheben ist u. manchem seiner Herren Kollegen zum Vorbild dienen könnte, ging auch sofort bereitwilligst auf den ihm unterbreiteten Antrag, u. zwar seinem ganzen Umfange nach, ein und gab die bezüglichen Weisungen. Die Freude über den praktischen Erfolg gedachten Antrags war jedoch nur eine kurze. Bald darauf sah sich nämlich der Vorstand der Anstalt aus hier nicht weiter zu erörternden Gründen, die im Uebrigen nicht in ihm selbst, sondern wo anders lagen, veranlaßt, die crtheilte Zusage wieder rückgängig zu macken. Der Rabbiner glaubte sich indessen hierbei nicht bemüßigen zu dürfen und wandte sich unter Anschluß der Akten von seinem Begehren an die Großh. Oberschulbehörde. Hierauf erfolgte nachstehender Erlaß Großh. Oberschulraths. „Dem Bezirksrabbiner Herrn Dr. Mayer in Bühl erwidern wir auf die Eingabe vom 18. v. M. unter Rückgabe der Anlagen derselben, daß wir nicht in der Lage sind, eine Aenderung des Stundenplans an der höheren Bürgerschule zu A. in der dorlseits beantragter Weise cintreten zu lassen. Dagegen ermächtigen wir, um den dortseits vorgetragenen Wünschen nach Thunlichkeit zu entsprechen, den Vorstand der genanten Anstalt, die isr. Schüler auf Ansuchen der Eltern bezw. Fürsorger an den Samstagen unter der Bedingung zum Schulbesuche nicht anzuhalten, daß die Eltern sich verpflichten, durch Privatunterricht oder in sonstiger geeigneter Weise ihre Kinder das von denselben au den fraglichen Tagen Versäumte nachholcu zu lassen." Es steht außer Frage, daß der Großh.;Oberschulrath nach Lage der Verhältnisse gethan hat, was zu thun ihm äußerst möglich war. An den Eltern der Schüler liegt es nun, das Ihrige zu thun, d. h. von der ertheilten Vergünstigung um so mehr Gebrauch zu machen, als Solcher mit kaum der Rede werthen kleinen Geldopfern verbunden ist. Wie wir erfahren, hat ein Schüler auch bereits von dieser Entscheidung Gebrauch gemacht und besucht die Anstalt am Samstag nicht mehr. B. R. D. M.

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