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Der Israelit · 1891-01-29 · Heft 9 (29.1.1891) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 9 (29.1.1891)
Date
1891-01-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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147 dort blieben sie stehen, du findest sie nie wieder auf Gibea's Höhe, da sie in den Krieg zogen gegen die für die Gewalt Eintretenden!" (Hosea 10, 9.) Welches Volk wäre nicht stolz auf ein solches Blatt in der Geschichte seiner Altvordern! — (Fortsetzung folgt.) Zertnngsnachrichte« und Korrespondenzen. Deutschland. 8r. Mainz. Am 8. Januar hatten die Abgeordneten des „Vereins der isr. Lehrer im Großherzogthum Hessen" die Ehre von dem Herrn Geheimen Oberschulrath Greim in Darmftadt in einer Audienz empfangen zu werden, um eine Petition zu überreichen, in welcher q. Verein um gesetzliche Regelung des isr. Religionsschulwesens vorstellig wurde. Herr Geh. Oberschulrath Greim empfing die Deputation höchst liebenswürdig und äußerte, er selbst sowie die Regierung ständen der Sache höchst sympathisch gegenüber. Er erkannte die geschilderten mangelhaften Zustände an und versprach eine baldige Ordnung der Materie seitens der Regierung. Aus Starkenburg. In der dieswöchentlichen Nummer der „Isr. Wochenschrift" wird aus Rheinhessen berichtet, daß die Abgeordneten des „Vereins der isr. Lehrer im Großherzogthum Hessen" dem Herrn Geheimen Oberschulrath Greim in Darmftadt eine Petition überreicht hätten, in welcher dieser Verein um gesetzliche Regelung des isr. Religionsschulwesens vorstellig wurde. Ich — nnd mit mir wohl noch viele Herren Kollegen — war über diese Nachricht höchst erstaunt; denn in der am 5. Juni 1890 in Mainz stattgehabten Versammlung der hessischen Lehrer wurde bei den längeren Verhandlungen über diese Petition ausdrücklich zum Beschlüsse erhoben, daß diese Petition von der erwählten Commission entworfen, vor Ueberreichung derselben an die Regierung aber an alle Mitglieder des Vereins zur Kenntnißnahme übersandt werde, wie dies auch in dem Protokoll, welches in der „Pädagogischen Beilage" Nr. 7 zum „Israelit" Nr. 48 des v. I. abgedruckt worden, deutlich bemerkt ist. Da Letzteres nicht geschehen, so hat die Commission damit ihr Mandat überschritten. Der Bericht spricht von der Regelung des isr. Religionsschulwesens, während die Verhandlungen in der Versammlung sich hauptsächlich um die gesetzliche Regelung der Stellung der Religionslehrer drehte. Im Interesse des Vereins, und um fernere Debatten zu vermeiden, ist es zum allerwenigsten nothwendig, daß die Commission nachträglich die Kopie der Petition an die Vereinsmitglieder und zwar recht bald versende. -r- Köln, 25. Januar. In einer Correspondenz eines norddeutschen jüdischen Blattes d. d. Berlin, 21. Januar wird behauptet, daß über Wesen und Umfang des Volksschnlgcsetzes g r u n d i r r i g e Anschauungen sich gebildet haben. Dasselbe betreffe einzig und allein die öffentliche Volksschule, nicht die höheren Lehranstalten und ebensowenig die Privatschulen, also auch nicht die jüdischen Gemeindeschulen, so lange sie den öffentlichen Charakter nicht erhalten." Das ist mir Verlaub eine gru ndirrthümliche Behauptung des geehrten Correspondenten; denn 8-? des die Privatschulen betreffenden Circular-Rescripts des Ministers des Innern und des Unterrichts lautet, wie folgt: „Alle Privatschulen und Pr ivat-Erziehungsanstalten sind ganz so, wie die öffentlichen Schulen derselben Gattung, demnächst der Aufsicht der Orts-Schulbehörde und in höherer Instanz der Aufsicht der dem Schulwesen des Kreises und des Reg.-Bez. Vorgesetzten Königl. Behörden unterworfen." „Die Aufsicht soll sich nicht nur im allgemeinen auf die Handhabung der Schulzucht und den Gang des Unterrichts, sondern auch im Besonderen auf die Einrichtung des Lehrplans, die Wahl der Hilfslehrer, der Lehrbücher und Lehrmittel, der Lehrmethode und selbst auf die Lokale der Privat schulen und derPrivat- Erziehungsanstalten erstrecken. —" Also auch die zur Verwendung kommenden religiösen Lehrbücher werden für die Privatschulen , wie für die öffentlichen von den „zuständigen Organen" empfohlen und eingeführt. — In einem weitverbreiteten, von einer j ü d i s ch - religiöse n Oberbehörde empfohlenen und eingeführten jüdisch-religiösen Geschichtsbuche werden die kriegerischen Heldenthaten und der Glaubensmuth der Makkabäer gebührend gepriesen, das raun o: aber mit Stillschweigen übergangen -höchst wahrscheinlich, weil die Kinder des 19. Jahrhunderts im Wunderglauben nicht bestärkt werden sollen. — Sollte nicht etwa, wie die Gebetbücher in den fortschrittlichen Gemeinden, so auch die „geschmacklose Hagadah" durch die zukünftigen „zuständigen Organe der jüdischen R e ligion sgese lls ch aft" eine zeitgemäße Umgestaltung erfahren müssen? — Die Wiedereinführung der altklassischen mny m:, d. h. der altgriechischen und altrömischen Vielgötterei der talmudischen und vortalmudischen Periode ist freilich von den „z u ft ä n d i g e n O r g anen der jüdischen Religionsgesellschaft"

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