Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 6 (19.1.1891)
- Date
- 1891-01-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448129--31440-2479240- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
100 führt der Pfarrer, und zwar nicht nur innerhalb des Schulbezirks, sondern innerhalb fernes Sprengels. Wir erachten es als ein Gebot der Billigkeit und zugleich der Zweckmäßigkeit, daß in gleicher Weise der jüdische Religionsunterricht in der Regel der Beaufsichtigung eines Gemeinde-Rabbiners resp. eines der jüdischen Religionslehre kundigen Schulmannes jüdischen Bekenntnisses untersteht. Nun wohnen aber Kinder jüdischen Bekenntnisses vielfach in Orten, in denen keine größere jüdische Gemeinde resp. kein Rabbiner vorhanden ist; es fehlt sonach an Personen, welche die genügende religiöse und pädagogische Bildung haben, um diese Aufsicht ausüben zu können. Deshalb bitten wir, daß für diesen Zweck Bezirke gebildet werden, in denen die Gemeinde-Rabbiner oder in Ermangelung einer solchen eiu der jüdiscken Religionslehre kundiger Schulmann jüdischen Bekenntnisses die Aufsicht führt. Die jüdischen Gemeinden sind ebenso wie die Bevölkerung im Allgemeinen betreffs des WertheS konfessioneller Schulen getheilter Ansicht; einige betonen die Wichtigkeit, daß frühzeitig die jüdischen Kinder an den innigen Verkehr mit den christlichen gewöhnt werden, und halten den Religionsunterricht für ausreichend, um die religiösen Ueberzeugungen in die Gemüther der Kinder zu pflanzen; andere wiederum wünschen konfessionelle Schulen. Diese Verschiedenheit der Ansichten läßt sich nicht ausgleichen. Wird nun im Gesetz konstatirt, daß die Regierung nur auf Antrag der Religionsgesellschaft für die Minderheit eine konfessionelle Schule errichten darf, so können sich weder die Gegner noch die Freunde der konfessionellen Schule unter den Juden irgend wie beeinträchtigt fühlen." (In dem leitenden Artikel in der ersten Beilage dieser Nummer sind diese Petitionen einer näheren Betrachtung unterzogen. Red.) Marburg, 16. Januar. Denk ehrenwerthen Herrn Böckel geht der Stoff für seine Zeitung aus, oder sind seine Leser der ewigen Schimpfereien müde? In der heutigen Nummer des „Reichs- Herold" richtet er an seine Correspondenten und Mitarbeiter die dringende Bitte, in Zukunft nicht nur von Juden, sondern auch andere interessante Vorkommnisse allgemeinen Characters ihm zu berichten. Die Leser des „Neichsherold" werden wohl gut thun, die interessanten Vorkommnisse in Zukunft aus besser bedienten Zeitungen zu schöpfen. O esterr.-Un gar. Monarchie. Wien. Die Nachricht, daß die von Baron Hirsch errichtete Stiftung von zwölf Millionen Frs. zur Beförderung des Volksschulunterrichts und des Handwerks in Galizien und der Bukowina demnächst in Kraft treten werde, wird uns durch die Mittheilung bestätigt, daß die Statuten der Stiftung in der That die Genehmigung der Negierung erhalten haben und daß die durch die Statuten eingesetzten Comites nunmehr mit der Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Geldmittel zu den in den Statuten ausgesprochenen Volksbildungs¬ und Culturzwecken ihre Thätigkeit beginnen können. Es hat bekanntlich lange gedauert, bevor diese Stiftung der Verwirklichung zugeführt werden konnte; der humanitäre Plan stieß bei seiner Durchführung auf ungeahnte Schwierigkeiten. Als Barotl Hirsch seinerzeit zum erftenmale die Absicht der Errichtung dieser Stiftung kundgab, wurde dieselbe in Negierungskreisen mit ostensibler Befriedigung ausgenommen und besonders die culturelle Bedeutung einer solchen Stiftung anerkannt. Baron Hirsch reichte den Entwurf der Stistungsstatuten beim Ministerium des Innern ein, von dem er den übrigen Ministerien und maßgebenden Centralstelleu zur Begutachtung mitgetheilt wurde. Es machte sich nirgends Mi Widerspruch geltend, und besonders beifällige Aufnahme fanden die Statuten naturgemäß bei den obersten Landesbehörden der beiden betreffenden Kronländer. Endlich kamen sie in einer Sitzung des Ministerrathes zur Berathung, und hier wurden die ersten Bedenken geltend geniacht, die aber keineswegs den coufessionellen Charakter der Stiftung betrafen, sondern aus Erwägungen politischer Natur beruhten. Namentlich sollen die Minister Graf Schönborn und Baron Prazack auf die Möglichkeit bingewiesen haben, daß die großen Geldmittel der Stiftung unter gewissen Umständen bei Wahlen und ähnlichen Gelegenheiten zu politischen Parteizwecken verwendet werden könnten. Eine Folge dieser Einwendungen und Bedenken war cs, daß die Erledigung der eingereichten Statuten verzögert und hinausgeschoben und trotz wiederholter Anfrage kein bestimmter Bescheid über die Entschließung der Regierung gegeben wurde. Man sah deutlich, daß statt des anfangs bewiesenen Entgegenkommens nunmehr Schwierigkeiten und Hindernisse bereitet wurden. Dies veranlabte Baron Hirsch, sich persönlich an den Minister-Präsidenten zu wenden und in dringlicher Weise um die Erledigung der Angelegenheit zu ersuchen. In Folge dessen wurde ihnl endlich der Bescheid zu Theil, daß die Regierung sich in Anbetracht der großen Geldmittel, über welche die Verwaltung der Stiftung zu verfügen haben wird, eines maßgebenden und entscheidenden Einflusses auf dieselbe nicht entschlagen könne und zu diesem Zwecke darauf bestehen müsse, daß die Hälfte der achtzehn Mitglieder des Central-Comitös (Curatoriums) von ihr ernannt und eingesetzt werde. Aus diese Bedingung glaubte Baron Hirsch im ersten Momente nicht eingehen zu können, zumal er die Persönlichkeiten für die Besetzung der achtzehn Stellen des Central-Comitös bereits ausgewählt und bestimmt hatte. Er bot aber der Regiernng den Ausgleich an, ihr die ersten neun Stellen im Central- Comitv, die durch Todesfälle oder Resignationen erledigt werden, zur nächsten Besetzung zu überlassen. Damit wollte sich aber die Regierung nicht begnügen, indem sie sich gleich bei der Errichtung der Stiftung den maßgebenden Einfluß auf die Verwaltung derselben sichern wollte. In Folge dieser Differenz geriethen die Verhandlungen ganz ins Stocken, und Baron Hirsch