Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1891-01-15 · Heft 5 (15.1.1891) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 5 (15.1.1891)
Date
1891-01-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2448122-2448128--31411-2479210
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

72 Maj. gewaltiges Reich noch gewaltiger, Ew. Maj. Thron fest und unerschütterlich machen und neue' Segnungen auf das Haus Ew. kais. Maj. ergießen. Im Namen der Bürger Londons, Joseph Savory, Lord Mayor. Der Lord Mayor hat die vorstehende Denkschrift dem General-Lieutenant und Chef des kais. Hauptquartiers Richter, welcher mit der Entgegennahme der Bittschriften betraut ist, übersandt. In dem Begleitschreiben hebt der Lord Mayor hervor, daß den Bittschrtftstellern jedes politische Motiv fernliege. Diese Petition ist ein in mehrfacher Beziehung merkwürdiges Schriftstück. So offen ist dem Zaren wohl noch nie die Wahrheit gesagt worden, wie in dieser vom Lord Mayor „im Namen der Bürger Londons", d. h. der in der bekannten Guildhall-Versammlung anwesenden Vertreter aller Stande und Berufsklassen Großbritaniens Unterzeichneten Petition. Es ist eigentlich keine Petition, sondern eine mit den üblichen Phrasen ausgeschmückte Anklageschrift. So hat man ja die Sache wohl auch in Petersburg verstanden, als man den Empfang einer englischen Deputation ablehnte. Mittlerweile wird die Bedrückung der Juden in Rußland immer ärger, werden immer neue Verordnungen zur Beschränkung der spärlichen Rechte der Inden erlassen. Kiew gehört zu jenen Städten, in denen nur solche Juden, welche Diplome besitzen, Kaufleute erster Gilde oder Handwerker sind, wohnen dürfen. Als ein Gewerbe wurde bisher, wie überall, das Fuhrwesen angesehen. Im December 1890 aber erließ der Gouverneur von Kiew einen Befehl, wonach die auf diese Weise sich ihren Lebensunterhalt verschaffenden Juden nicht als Gewerbetreibende zu betrachten sind und deshalb ihnen das Wohnrecht in Kiew entzogen wird. Zu diesen Unglücklichen gehören, wie man der „Neuen Fr. Pr." mittheilt, mehr als 300 Familien, die seit Jahrzehnten auf diese kümmerlicheArt ihr Dasein fristeten. Ein jeder Kaufmann der ersten Gilde hat das Recht, je nach Bedarf Commis in jeder seiner Handlungen anzustellen. Nach dem neuesten polizeilichen Erlasse aber ist den jüdischen Kaufleuten verboten, mehr als einen einzigen jüdischen Angestellten in ihren Geschäften zu verwenden. Die Erlaubnis, mehr als einen jüdischen Commis zu beschäftigen, ist von dem General-Gouverneur von Kiew zu ertheilen, was selbstverständlich meistens unterbleiben wird. Dadurch werden ebenfalls zahllose Familien brodlos. Bisher war es dem jüdischen Kaufmann erster Gilde gestattet, 4 jüdische Dienstboten zu halten. Ein neuer Polizei-Erlaß verfügt, jeder Jude muß mit seiner Unterschrift dafür haften, nicht mehr als einen einzigen jüdischen Dienstboten zu halten, und auch dies nur unter der Bedingung, im Verlaufe eines Monats die Dokumente für die Unbescholtenheit seines Dienstboten, sowie auch den mit demselben beim Notar geschlossenen Kontrakt der Polizei zuzustellen. Ein Jude, der sich durch Fleiß und Eifer im Staatsdienste das Ehrenbürgerrecht erworben hatte, wurde unlängst, als es sich um sein Wohnrecht in Kiew handelte, abschlägig vom Senat beschieden. Eine in Podolien existirende Gesellschaft der Zucker-Rüben-Fabrikation und -Raffinerie wendete sich an das Ministerium des Innern, um ihre ablaufende Konzession zu erneuern. Das Ministerium ertheilte die Bewilligung, aber unter der Bedingung, daß Juden nicht mehr als 10 Procent der Aktien der Gesellschaft besitzen dürfen und von der Verwaltung und Leitung des Unternehmens^gänzlich ausgeschlossen werden. Das ist so eine kleine Blumenlese von Bedrückungsmaßregeln aus der letzten Zeit, aus welche man wird Hinweisen können, wenn auf die englische Petition die russische Antwort erfolgt, daß die in derselben enthaltenen Beschwerden völlig unbegründet seien. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzen. Deutschland. Mainz, 11. Jan. In einer Zuschrift an die „Archives Israelites“ kritisirt Herr Haim Guedallah in London die in Nr. 87 des „Israelit" veröffentlichte Korrespondenz aus Madrid, und ruft dabei höchst erzürnt aus: „Welch' eine sonderbare Erfindung (singuliere invention); zu sagen, daß den Madrider Juden das Schofarblasen verboten ist?" Hätte nun Herr Guedallah die citirte Correspondenz im Originale, und nicht in der entstellt wiedergegebenen (Übersetzung der „Archives“ gelesen, so hätte er gefunden, daß es dort ausdrücklich heißt, daß die Madrider Juden sich freiwillig des Schofarblasens enthalten, um so fctn Aufsehen zu erregen. Von irgend einem behördlichen Verbote ist in dieser Correspondenz gar keine Rede. Für unrichtig wiedergegebene oder fehlerhaft übersetzte Correspondenzen des „Israelit" müssen wir jede Verantwortlichkeit gleich im Vorhinein ablehnen. Oppenheim. Wir erhalten folgende Zuschrift: In Nr. 3 des „Israelit", wirft man mir in gehässiger Weise Mangel an Pietät gegen meinen jüngst verstorbenen Vater vor, und beschuldigt mich, seinem Rufe, ihn am Krankenbette zu besuchen, nicht nachgekommen zu sein und fühle ich mich zu nachfolgender Erklärung veranlaßt: Seitdem mein Vater, im Alter von 70 Jahren und entgegen, dem mir gegebenen Versprechen sich zum dritten Male verheirathete. aus welcher Ehe nunmehr vier unerzogene Kinder erstanden, war der Verkehr zwischen uns abgebrochen. Am Dienstag den 16. vorigen Monats, Abends, ein Tag vor seinem Tode, erfuhr ich zufällig seine Erkrankung und erkundigte mich andern Tages sehr zeitig nach seinem Befinden, bei Herrn Jakob Se'ligmqnn, der eben ans meinem väterlichen Hause herauskam und mir seinen Zustand als bedenklich (Warum eilte hieraus Herr Fröhlich nicht an das Sterbebett seines Vaters? Red.) bezeichnete; einige Stunden später gegen 12 Uhr sagte mir Herr Js. Ziegler, der in meinem Geschäftslokale zu thun hatte, er habe gehört, mein Vater sei eben gestorben. Ich ging in meine Privat-Wohnung (Warum nicht in die Wohnung seines Vaters? Red.), um meine Familie von deni Vorfall zu unterrichten, und ersuchte den anwesenden Herrn Lehrer Geil, den Klavier-Unterrichr bis weiteres einzustellen. Kurz darauf hörte ich wieder zufällig, mein Vater sei noch am Leben. Andern Tags erkundigte ich mich wieder bei Herrn Jakob Seligmann nach dem Befinden, bei welcher Gelegenheit ich dann hörte, daß mein Vater am vorhcrgegangenen Nachmittag schon verstorben sei. Weder die Angehörigen, noch diejenigen, welche sich im Sterbehause zu r

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.