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Der Israelit · 1891-01-12 · Heft 4 (12.1.1891) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 4 (12.1.1891)
Date
1891-01-12
Page
– (sequence 11)
Language
German
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63 Rang ein, wie er zur Zeit von keinem lebenden katholischen Deutschen erreicht worden ist. Möge die „Germania" sich Den zum Muster nehmen, wenn sie wieder von den verfolgten russischen Juden spricht l Möge sie seinem edlen Beispiel nacheifern! Er heißt Kardinal Manning. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 6. Januar. Gegen den furchtbaren Vorwurf der „Kreuzzeitung", der nebenbei unberechtigt ist, daß man in katholischen Kreisen erst jetzt allmählich Verständniß für die Judenfrage gewinne, verwahrt sich die „Germania", indem sie schreibt: „Das ist eine merkwürdige Entdeckung der „Kreuzzeitung", ans welche sie sich ein Patent geben lassen kann! Gerade die katholische Presse hat stets (die „Germania" z. B. 1875 in vielen Artikeln) die Judenfrage prinzipiell korrekt behandelt und nie versäumt, das ausgiebigste Material zu bringen; wir wollen noch die „Kreuzzeitung" an unsere Artikel erinnern, die wir über die Judenfrage im vorigen Jahre — cs war eine längere Serie — gebracht, welche damals der „Kreuzzeitung" sehr gut gefallen haben. Große Worte und unchristliche Grundsätze über die Judenfrage, wie sie so oft in der konservativen Presse gebraucht werden, können auch nicht als eine sachgemäße Behandlung der Judenfrage gelten, denn das ist einfach „Viel Lärm um Nichts." *) Oesterr.-Ungar. Monarchie. S. H. Wien, 2. Januar. Die antisemitische Fractiou unseres Gemeinderathes benützt jede günstige und ungünstige Gelegenheit, dem Juden was am Zeuge zu flicken und auch die heutige an und für sich belanglose Verhandlung gab ihnen Veranlassung ihren judenfresserischen Standpunkt zu manifestüen. Seitens der Finanzsection wurde über die Veräußerung einer Bauparzelle in der Rathhausstraße Bericht erstattet und da der Käufer zufällig ein Jude ist, war die beste Gelegenheit Brandreden gegen das jüdische „Protzenthum", welches sich in den fashionabelsten Stadttheilen breit macht, zu halten. Aber trotz der skandalsüchtigeu Opposition, wurde der Verkauf vom Gemeinderathe genehmigt, umsomehr als der Offerent fl. 115 per Quadratmeter zahlt, während man bis jetzt auf demselben Striche den Quadratmeter mit 90 fl. erlassen hat. Die Stadtverwaltung macht also ein gutes Geschäft und die Provenienz des Erstehers ließ die Majorität unserer Stadtväter kühl bis ans Herz. — Wie bekannt, gaben sich die Antisemiten knapp *) Sinnt, d. Red.: Auch wir quittiren der „Germania", daß sie schon oft gegen die Juden geschrieben hat. vor Jahreswechsel alle erdenkliche Mühe, die Wiederwahl der beiden Bürgermeister-Stellvertreter Steudel und Dr. Borschke zu vereiteln. Zu diesem B ehufe inscenirten sie einen förmlichen Exodus, so daß die vom Gemeindestatute vorgeschriebene Anwesenheit von mindestens 80 Gemeinderäthen nicht erzielt wurden und infolge dieser Absentirung blieb der Wahlgang zweimal erfolglos. Die Majorität des Gemeinderathes sah sich deßhalb um einer das Prestige der Communalvertretung schädigende Wiederholung vorzubeugen, genöthigt mittelst Gemeinderaths-Beschlusses den betreffenden Paragraphen dahin zu modifiziren, daß die Wahleines Vize-Bürgermeisters durch einfache Majorität, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Gemeinderäthe erfolgt, und daraufhin gingen die bisherigen Vize-Bürgermeister Steudel und Dr. Broschke als mit Stimmeneinhcit gewählt, aus der Urne hervor, an welchem Wahlakte die antisemitische Opposition sich natürlich nicht betheiligte. Dr. Lueger ließ daher in seinem und im Namen seiner Gesinnungsgenossen, folgenden Protest vom Stapel: „Da die Bestimmungen der provisorischen Gemeinde-Ordnung nicht durch einen einfachen Gemeinderaths-Beschluß abgeändert werden können und nach dem § 41 des Statutes bet der Bürgermeister-Stellvertreterwahl die Anwesenheit von 80 Gemeinderäthen erforderlich gewesen wäre und bei der am 30. Dezember vorgenommenen Wahl der beiden Bürgermeister-Stellvertreter Steudel u. Dr. Broschke weniger als 80 Gemeinderäthe anwesend waren, so ist die in dieser Sitzung vorgenonmene Wahl eine nngiltige und wir erklären daher, daß die beiden in dieser Sitzung gewählten Herren nicht Bürgermeister-Stellvertreter und daher nicht berechtigt sind die Funktionen der Bürgermeister-Stellvertreter auszuüben und insbesondere nicht berechtigt sind, bei den Gemeinderathssitzungen den Vorsitz zu führen. Wenn sie trotzdem den Vorsitz führen, so sind die in diesen Sitzungen gefaßten Beschlüsse ungiltig. Wir stellen daher den Dringlichkeitsantrag, der Gemeinderath wolle diese Erklärung zurKenntniß nehmen." Der Vorsitzende, Bürgermeister-Stellvertreter Steudel, beantwortete obigen Protest folgendermaßen: „Ich kann nichts dagegen einwenden, wenn der Gemeinderath diese Erklärung einfach zur Kenntniß nimmt; aber Sie müssen mir gestatten, nachdem mein und der Name meines College« Dr. Broschke genannt wurde und man uns imputirt, daß wir nicht berechtigt seien, den Vorsitz zu führen, zu erklären, daß nach meiner inneren Ueberzeugung uichts Gesetzwidriges vorgekommen ist. Die Herren Antragsteller wollen nur den §. 41 der Gemeinde-

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