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Der Israelit · 1891-01-12 · Heft 4 (12.1.1891) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 4 (12.1.1891)
Date
1891-01-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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55 unter uns nur ein Herz, nur eine Seele walten, und alles, was folgt, mit Liebe, inniger Brüderlichkeit und gutem Willen zu beobachten. So auch soll jeder Neid und jeder Haß, der sonst unter uns obwalten könnte, aufhören, damit alle Bestimmungen in diesen Statuten mit Eifer und Pünktlichkeit beobachtet werden können. 1) Der erste Punkt, über den wir überein kamen, war, jeden Schabbos-Vormittag, nach Beendigung des Gebets in der Synagoge, zum Lernen eines Schiur sich einzufinden, ausgenommen solche Sabbate, an denen Jozer gesagt wird. Fehlende werden mit 2 Sous Buße bestraft. Bei begründeten Hindernissen dispensiren sowohl für diese, als die folgenden Bestimmungen: Jeden Abend, die Woche hindurch, werden die ortsanweseuden Vereinsmitglieder zu einem Schiur sich versammeln. 2) Alle Mitglieder werden gebeten, Einer mit dem Andern freundlich und brüderlich zu verkehren. Bei heiligen Zusammenkünften sollen sie aufmerksam das Wort des Gesetzes und die Vorträge des Rabbiners anhören. Wenn Einer durch Streit, Wortwechsel, selbst wenn es die Vereinigung betrifft, sich hinreißen ließe, das Lernen zu stören, so hat er die Buße zu bezahlen, die ihm nach Gutdünken des Vorstandes auferlegt wird. 3) Unter diese Lern-Vorträge soll auch das Lernen an Schabuoth und Hauschana rabboh mitbegriffen sein. Dasselbe wird der Reihe nach alle 6 Monate bei einem anderen Mitgliede der Chewra abgehalten. Derjenige, den das Loos trifft, soll der Kasse 3 Frs. bezahlen. .. 4) Jeden Eref Rosch-chaudesch Ellul sollen die Mitglieder bis Nachmittag fasten. Sie begeben sich auf den Friedhof, um dort den Vortrag anzuhören, den eine bestimmte und dafür bezahlte Persönlichkeit halten wird, und finden sich um halb ein Uhr zum Mincha-Gebet in der Synagoge ein. Derjenige, der zu Hause ist und nicht diesem Gottesdienste beiwohnt, wird mit 18 Sous bestraft. Dieselbe Strafe zahlt Derjenige, der nicht fastet. Am selbigen Tage, nach dem Verlassen der Synagoge, wird ein heiliges Festmahl veranstaltet. Dazu zahlt jedes Mitglied der Vereinigung 8 Sous. Genügt diese Summe nicht, so wird die Kaffe das Fehlende bis zum Betrag von 24 Frs. ergänzen. Ein Nichtmitglied darf diesen Mahlzeiten nicht beiwohnen, wenn es nicht speziell dazu berechtigt ist durch Erlaubnitz und Einladung der Gaboim und wenn die Vereinigung nichts dagegen hat. Während der Mahlzeit darf man sich nur von religiösen Angelegenheiten unterhalten. Jedesmal werden dabei die Statuten vorgelesen, damit, wenn nöthig, etwas corrigirt oder hinzugefügt werden kann. 5) Falls einem bedürftigen Israeliten, sei er Gemeindemitglied oder Fremder, ein Sohn geboren wird, so bestimmt der Verein unter seinen Mitgliedern der Reihe nach einen Gevatter. Dazu bekommt dieser, um einen Theil seiner Ausgaben zu decken, aus der Kasse der Vereinigung die Summe von 9 Frs. Was er mehr ausgiebt, hat er für eigene Rechnung zu zahlen. Wenn das Loos ein bedürftiges Mitglied trifft, so können ihm aus der Kasse 4 Reichsthaler bewilligt werden. Wer das Gevatterschaft nicht annehmen will, wird mit einer Buße von 6 Reichsthalern bestraft. 18. Alle vorstehende Bestimmungen sind durch uns unterschrieben und genehmigt worden. Wir werden sie nach Kräften unterstützen und aufrecht erhalten. Wer sie ganz oder theilweise Übertritt, wird nach Gutdünken der Mitglieder bestraft. Die Gaboim haben das Eintreiben alter Ausstände zu besorgen. Genügen sie ihrer Pflicht nicht, so können sie abgesetzt und durch andere ersetzt werden. Mit ganzem Herzen und gutem Willen und mit der Genehmigung unseres hochgeachteten und hochgeehrten Herrn Rabbiners Guggenheim haben wir Vorstehendes zu Hagenau angenommen. Möge es uns vergönnt sein, in Betracht alles hier attgestrebten Guten den Trost Zions und Jerusalems zu sehen und die Ankunft unseres Messias bald zu erleben! Geschehen in Hagenau am Fasttage Gedalja 5561. Literarischer Bericht. Leitfaden zur Vorbereitung für die Var Mizwoh von Rabbiner L. Höxter. Berlin 1891. Preis M. 0,40. 16 S. Man spricht nicht mit Unrecht von dem zunehmenden Mangel an religiöser Ausbildung der Jagend unserer Zeit, besonders in den Großstädten, und es kommt oft genug vor, daß Heranwachsende Knaben von den einfachsten Vorkommnissen im jüdischen Leben kaum eine Ahnung haben. Sucht man in solchen Fällen auf die Eltern einznwirken, so kommt die bekannte Phrase von der Ueberbürdung der Jugend zum Vorschein; es heißt dann, die Religion mit ihrer Menge von Zeremonien u. s. w. mache den Kindern zu viele Mühe, und so tritt der Knabe in das Alter, in welchem er voll und ganz alle Pflichten des ni7i' übernehmen soll, und kennt kaum die Bedeutung von ri'^v und Diesem schweren Mangel in etwas abzuhelfen, ist vorliegendes Büchlein bestimmt. Der Verfasser, ein schon seit Jahren thätiger, erprobter Schulmann, hat es verstanden, auf gedrängtem Raume ein religiöses Vademecum für Haus und Synagoge zu geben, das in erster Linie für denjenigen bestimmt, der erst kurz vor seiner religiösen Mündigkeit den Religionsunterricht beginnt; aber auch für Schüler, welche '.von Jugend auf einen regelmäßigen Unterricht genossen haben, dürfte es eine recht gute Handhabe bieten, sich einen bestimmten Schatz von religiösen Kenntnissen fest einprägen. Der billige Preis dürfte neben der gedrängten Kürze und bei der Vorzüglichkeit des Schriftchens demselben eine recht weite Verbreitung sichern. F. Zeiturrgsnachrichterr und Eorresponderrzen. Deutschland. Worms, 5. Jan. Wie allwöchentlich hielten auch am vergangenen Samstag die hier anwesenden Eorpsstudenten in Anwesenheit ihrer alten Herren —unter diesen die HH. Oberbürgermeister Küchler und Krcisrath Gros — in Festhaus einen „8. 6.- Abend" ab. Zu gleicher Zeit fand in dem großen Saale desselben Lokals das Kränzchen einer Tanzstundengesellschaft, zu der hauptsächlich Juden gehören, statt. Von Anfang an hatten schon die Herren Studenten versucht, die Geselligkeit der Tanzenden zu stören, waren jedoch von ihren alten Herren davon abgehalten worden. Sobald sie sich aber in vorgerückter Nachtstunde allein sahen, ließen sie sich nicht mehr zurückhalten, sondern besudelten einen älteren Herrn, der zu der Tanzgesellschaft gehörte,

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